Die Praxis:
* Es existiert ein Warmwasserzähler, der bis 1995 beglaubigt ist.
Das hätte aber dem Dienstleister auffallen müssen, der diese Zähler abliest und abrechnet. Die Eichfrist für Warmwasserzähler läuft 5 Jahre, die Nacheichung (oder besser gesagt, der Austausch), gehören zu den umlagefähigen Kosten
* Es existiert kein Kaltwasserzähler, Umlage über m².
Das hängt vom Bundesland ab, das ist Sache der Länder solche Dinge vorzuschreiben. Darum könnte die Abrechnung nach m² korrekt sein.
* Es existieren keine Zähler an den Heizungen. (!)
Das widerspricht der Heizkostenverordnung, bitte nachschauen ob dieses Gebäude von der Pflicht ausgenommen sein könnte.
* Heizungen wurden im (Gott sei Dank milden) Winter selten richtig warm.
* Heizkosten werden vollständig über m² verteilt.
siehe Heizkostenverordnung
* Heizungen mussten aber auch selten eingeschalten werden, da sämtliche Räume durch heizende Rohre auf ca 22°C (auch bei Außentemperaturen von unter -10°C) gewärmt wurden.
Den rest bitte mithilfe des örtlichen Mietervereins oder einem Anwalt für Mietrecht klären.