Beiträge von Mainschwimmer

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    Und was kann ich tun, wenn er das nicht korrigiert?

    Da dies ein offensichtlicher Fehler ist, sollst du die Abrechnung korrigieren und den geminderten Betrag überweisen. Solltest du aber eine Rückzahlung/Gutschrift erwarten, dann teile deinem Vermieter mit, dass du den neuen Betrag schnellstmöglich auf dem Konto wünscht, ansonsten würdest du den Betrag von der nächsten Nebenkostenvorauszahlung abziehen.

    Deine Kündigung solltest du natürlich rechtzeitig und beweisbar deinem Vermieter mitteilen.

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    Hinter die beträge hab ich Euch mal die Vergleichspreise von Nebenkostenrechner.de in Klammern gesetzt.

    Und das ist meiner Meinung nach eine Milchmädchenrechnung, bzw. ein statistischer Wert, der nichts über die tatsächlichen Kosten vor Ort aussagt,

    Im Jahre 2011 lag der Bierkonsum laut Statiskik bei 107 Litern pro Bundesbürger. Ich trinke kein Bier und wurde auch nicht gefragt. Soviel zu statistischen Werten.

    Da macht der Tipp von Berny Sinn, sich die Rechnungen für die Abrechnung zeigen und erklären zu lassen. Aber, wer sich von einem teuren Hausmeister verwöhnen lässt und statt DVB-T teures Kabel zum Fernsehen benötigt, darf sich nicht wundern, dass das ins Geld geht.

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    und einen Hinweis darauf an meinen Briefkasten anzubringen,

    Wo ist denn das das Problem? So lange du nur ein Gewerbe anmeldest genügt bei der Anmeldung dein Name. Einen Firmennamen müsstest du dir nur ausdenken, wenn du z.B. eine GmbH gründest.

    Also melde dich mit Max Mustermann an und die Post kommt problemlos in deinen Briefkasten, vorausgesetzt dein Name ist Max Mustermann. Dann brauchst du auch keinen Firmennamen an deinem Briefkasten.

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    und wenn es (leider; bisweilen habe ich mich mit meiner Vermieterin gut verstanden) doch dazu kommt, will ich auch sicher wissen, dass ich im Recht bin.

    Du bist im Unrecht!

    Für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache bezahlst du Miete, so weit klar? Damit sind Schäden des normalen Gebrauchs abgedeckt und gegen zulasten des Vermieters, auch klar?

    Der Absturz eines schweren Gegenstandes in/auf die Toilettenschüssel ist aber nicht vertragsgemäß. Den Schaden hat zum Teil deine Versicherung reguliert, den Rest musst du bezahlen.

    Das ist deine Ansicht. Aber noch bestimmen die User hier, ob sie mir dir diskutieren wollen oder nicht. Aber Themen zu Mietrecht kann man nicht diskutieren, das führt zu nichts, weil es Gesetze, Verordnungen und Gerichte gibt.

    Du kannst aber gerne an deinem Stammtisch darüber diskutieren, ob Angela die richtige Kanzlerin ist. Ändern kannst du aber nichts.

    Als bestehende Mieterin einer Wohnung hast du überhaupt kein Recht, einen solchen Ausweis vom Vermieter zu fordern. Dieser Energieausweis gilt nur bei Kauf oder Neuvermietung einer Wohnung/eines Hauses.

    Die Praxis:
    * Es existiert ein Warmwasserzähler, der bis 1995 beglaubigt ist.

    Das hätte aber dem Dienstleister auffallen müssen, der diese Zähler abliest und abrechnet. Die Eichfrist für Warmwasserzähler läuft 5 Jahre, die Nacheichung (oder besser gesagt, der Austausch), gehören zu den umlagefähigen Kosten

    * Es existiert kein Kaltwasserzähler, Umlage über m².

    Das hängt vom Bundesland ab, das ist Sache der Länder solche Dinge vorzuschreiben. Darum könnte die Abrechnung nach m² korrekt sein.

    * Es existieren keine Zähler an den Heizungen. (!)

    Das widerspricht der Heizkostenverordnung, bitte nachschauen ob dieses Gebäude von der Pflicht ausgenommen sein könnte.

    * Heizungen wurden im (Gott sei Dank milden) Winter selten richtig warm.
    * Heizkosten werden vollständig über m² verteilt.

    siehe Heizkostenverordnung

    * Heizungen mussten aber auch selten eingeschalten werden, da sämtliche Räume durch heizende Rohre auf ca 22°C (auch bei Außentemperaturen von unter -10°C) gewärmt wurden.

    Den rest bitte mithilfe des örtlichen Mietervereins oder einem Anwalt für Mietrecht klären.

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    Reicht eine mündliche Meldung nicht aus? Haben dem Vermieter dies ja zweimal mündlich mitgeteilt.#

    Und wie willst du das beweisen?

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    ist der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet diese Reperatur durchzuführen, bzw. sich dazum zu kümmern

    Als Eigentümer dieses Durchlauferhitzers ist er auch für anstehende Reparaturen verantwortlich. Selbst dann, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart ist, muss der Vermieter den Auftrag erteilen. Erst wenn diese Reparatur zu den Kleinreparaturen gezählt werden kann, muss der Mieter die Rechnung bezahlen.

    Wann wurde denn zum letzten Mal dieser Durchlauferhitzer gewartet? Auch hier gilt, vorausgesetzt es ist im Mietvertrag vereinbart, der Vermieter bestellt die Musik und der Mieter darf bezahlen, weil die Kosten zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen.

    Was ist daran so schwer zu verstehen, dass ab 22:00 Dinge zu unterlassen sind, die nun mal mit Lärm verbunden sind? Hast du schon mal in der Wohnung, die über der Waschküche liegt, zugehört wenn eine Waschmaschine mit dem Schleudern loslegt?

    Und dass es eine Kündigung der Wohnung nach sich zieht, wenn man die neue Hausordnung nicht unterschreibt, ist ein Witz. Das Gericht, dass diese Kündigung verhandeln wird, wird sich vor lachen nicht mehr einkriegen.

    Man darf eben nicht Alles glauben, was ein Vermieter so von sich gibt.

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    diese Arbeiten in den letzten 3 Monaten hat durchführen lassen

    Das dürfte einzig und allein zu beanstanden sein. Ansonsten ist der Mieter für die Wartung solcher Geräte zuständig, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Hier reichen aber jährliche Wartungsintervalle au.

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