Mir wurde vom Vermieter/Abrechnungsunternehmen sowohl beim Einzug vor 4 Jahren (15 €) als auch beim Auszug (35€) sog. Nutzerwechselkosten in Rechnung gestellt.
Im Vorgedruckten Mietvertrag von "Haus und Grund" steht folgendes: Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."
Erklärung von der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus und Grund" verhalten des Mieters...z.B. bei Kündigung.
Zu einer Kündigung kam es aber nicht, da der Mietvertrag vorzeitig aufgehoben wurde (in beiderseitigen einvernehmen)
Frage: Ist es dennoch gerechtfertigt, sowohl bei Einzug als auch bei Auszug mir diese Nutzerwechselkosten in Rechnung zu stellen