Beiträge von Mainschwimmer

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    Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch vor.

    Diese Ansicht solltest du aber glaubhaft dem zuständigen Gericht vortragen. Die werden dann zu entscheiden haben, ob das Abfärben dieser Folie, die ihr verlegt habt, noch vertragsgemäß ist.

    Große Hoffnung kann ich dir trotz aller mieterfreundlichen Entscheidungen nicht machen.

    Zitat

    und Einfluss darauf, dass Feuchtigkeit durch das Laminat auf die abfärbende Folie gelangt ist, hatten wir keinen.

    Heißt das denn im Klartext, dass es bei euch durchgeregnet hat und dies dazu geführt hat, dass die Folie feucht wurde? Dann hätte der Vermieter den Schaden zu vertreten.

    § 9.2 Das sieht gut aus für euch, denn die hier angeführten Fristen sind so starr, dass sie ungültig sind.

    § 19 Komplett ungültig, da auf starre Fristen und eine ungültige Quotenregelung Bezug genommen wird.

    Also müsst ihr die Wohnung nur besenrein zurückgeben.

    Die passenden Urteile vom BGH findest du hier:

    Schönheitsreparaturen - mieterschutzbund-berlin.de

    Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

    Zitat

    Wir haben die Standardklauseln von 99 in unserem Mietvertrag. D.h. wir müssten die Wohnung gestrichen übergeben. Was kann der Vermieter von uns noch verlangen?

    Was in 1999 Usus war, ist hier aber nicht bekannt. Für eine möglichst korrekte Antwort braucht es den genauen Text zum Thema Schönheitsreparaturen.

    Also entweder Wort für Wort abtippen, oder scannen und hier uploaden.

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    Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass der Hauptmieter bezüglich der Höhe der Untermiete freien Spielraum hat und es keine Regelung gibt.

    Damit dürfte doch alles gesagt sein.

    Zitat

    Jedoch sollte die Höhe nicht den Betrag überschreiten, den der Hauptmieter zahlt.

    Bitte nenne die Quelle, damit die Seriosität festgestellt werden kann. Dein zweiter Satz widerspricht dem ersten aber gewaltig.

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    Weitehrin würde mich interessieren, was meine möglichen rechtliche Schritte wären.

    Da hier kein Verstoß gegen irgendetwas vorliegt, erübrigt sich die Frage.

    Berny

    Lass doch sein. Wer solchen Kauderwelsch schreibt, ist doch nicht von dieser Welt und darum bei seinem Mieterverein mit dem Rundum Sorglos-Paket bestens bedient.

    Wobei ich mir auch Gedanken gemacht habe, was 15m% für eine Rechenart ist. Eine Grundrechenarten scheint es nicht zu sein. Und alles was darüber ist, ist für mich zu hoch (ich schäme mich auch).

    Zitat

    Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Oje, wovon hast du denn Ahnung? Von Mietrecht aber keinesfalls. Wenn der Vermieter in Urlaub ist, oder das Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt, dann gilt es als nicht zugestellt. Und was dann? Dann ist dein kluger Rat in die Hose gegangen.

    Zitat

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.

    Und diese Sätze sollen wohl Satire sein, oder meinst du das wirklich?

    Zitat

    Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Oje, wovon hast du denn Ahnung? Von Mietrecht aber keinesfalls. Wenn der Vermieter in Urlaub ist, oder das Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt, dann gilt es als nicht zugestellt. Und was dann? Dann ist dein kluger Rat in die Hose gegangen.

    Zitat

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.

    Und diese Sätze sollen wohl Satire sein, oder meinst du das wirklich?

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    Wieviel kann man da Prozentual vom Kaufpreis abrechnen?

    Garnichts! Du bist nicht auf einem orientalischen Basar, sondern willst eine Wohnung anmieten. Hier bestimmt der Vermieter den Preis, den man dann vielleicht mit etwas Verhandlungsgeschick reduzieren kann. Ich sage Geschick.....und dazu gehört sicherlich nicht das Vorrechnen von Zeitwert o.ä. dazu.

    Zitat

    Eigentlich sind in einer Wohnung bei Mietbeginn ja Böden drin.

    Dieses eigentlich ist aber kein Gesetz. Der Vermieter kann die Wohnung mit oder ohne Bodenbelag vermieten, es ist seine Entscheidung. Genau so ist es eure Entscheidung, die Wohnung nicht anzumieten.

    Zur anderen Frage sollte man wissen, dass eine Maklerprovision 2 Monatsmieten + MwSt. betragen darf. Wenn dieser Freund kein Gewerbe betreibt, darf er auch keine Mehrwertsteuer kassieren.

    Zitat

    In der schriftlichen Ankündigung hieß es, dass die Modernisierungsmaßnahmen bis maximal zum 31. Juli laufen würden.

    Naja, der Haupstadtflughafen sollte auch schon eröffnet sein. So genau lässt sich eine umfangreiche Maßnahme dort und auch in deiner Wohnung nicht vorhersagen.

    Zitat

    1. Könnte ich die Mieterhöhung leicht drücken, mit Verweis auf die schlechte Kommunikation bei den Baumaßnahmen? (Ich gehe mal nicht davon aus, aber ich dachte, ich frage hier mal, man weiß ja nie).

    Den Gedanken solltest du aber keinesfalls weiter verfolgen.

    Zitat

    2. Auch wenn das sicherlich von Mietwohnung zu Mietwohnung sehr unterschiedlich ist, wie hoch kann eine Mieterhöhung nach einer Badsanierung (die Erhöhung für die Modernisierung ist bereits bekannt) ungefähr ausfallen?

    Die Erhöhung der Miete kann man ganz einfach selbst ausrechnen. Angenommen die Modernisierung kostet 15.000 €. 11% dieses Betrages (1.650,- €) kann und darf die Miete im Jahr steigen. Aber das hat dir der Vermieter doch schon sicherlich erklärt, bevor die Handwerker mit der Arbeit begonnen haben. Und für eine Sanierung dürfe es keine Mieterhöhung geben, nur für die Modernisierung:

    Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

    Zitat

    und dieser ist angeblich, lt. Aussage meines Anwaltes, bereits existent,

    Und warum bleibst du mit deinen Fragen nicht weiterhin bei deinem Anwalt. Der wird dich, wenn nötig auch vor Gericht vertreten. Hier im Forum sind nur Laien, die bestenfalls als Zuschauer fungieren.

    Zur Sicherheit solltest du aber bei diesem Anwalt auf das Kanzleischild schauen. Ist er ein Fachanwalt für Mietrecht?

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