Ablesewert Heizung falsch - trotzdem Vorrauszahlen?

  • Hallo liebes Forum,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe folgendes Problem:

    Auf der Nebenkostenabrechnung 2011 sind drei von sechs Ablesewerte unserer Heizkörper falsch, leider zu meinen Ungunsten und es ergibt sich daraus eine Nachforderung von 150 Euro.
    Insgesamt sind es am Ende rund 200 Euro Nachzahlung, da sich hier und da etwas erhöht hat.

    Nun habe ich per Brief Einspruch gegen die falschen Ablesewerte und somit falschen Berechnungen erhoben. Darauf erhielt ich einen Anruf von unserem Wirtschaftsdienst und wir einigten uns darauf, dass nochmals von ISTA jemand ablesen kommt und ich die Nachforderung nicht überweisen soll. Passiert ist bisher nichts.

    Im Briefkasten lag nun zum zweiten Mal eine Mahnung, mein Mietkonto weise einen Minusbetrag von 200 Euro auf. Würde ich nicht bis dann und dann bezahlen, entstünden zusätzliche Mahnkosten usw.
    Miete und Nebenkosten zahle ich jedoch weiter, es sind die Nebenkosten die ausstehen – aber war ja so vereinbart.
    Nach dem ersten Brief und jetzt auch nach der zweiten Mahnung rufe ich beim Wirtschaftdienst an und man sagt mir wieder, ich solle nicht auf die Mahnungen reagieren, es bleibt wie vereinbart, es kommt ISTA und ich soll nicht überweisen.

    Nun weis ich ehrlich gesagt auch nicht weiter! Ich möchte ja nicht riskieren, das man mir noch die Wohnung kündigt wegen ausstehenden Mietschulden!


    Also liebes Forum, wie sollte ich bitte vorgehen? Sollte ich die falsch berechneten Nebenkosten erstmal unter Vorbehalt zahlen? Wie bekomme ich sie zurück, falls der Wirtschaftsdienst nichts unternimmt und einfach weiter macht als sei nichts?

    Freundliche Grüße, Toni

  • Zitat

    Also liebes Forum, wie sollte ich bitte vorgehen?

    In dem du nichts mehr per Telefon vereinbarst, sondern nur noch beweisbar (Einwurfeinschreiben) mit der Hausverwaltung verkehrst. Wenn es wirklich zu Problemem kommt, will keiner irgendetwas gesagt haben, wetten?

  • In dem du nichts mehr per Telefon vereinbarst, sondern nur noch beweisbar (Einwurfeinschreiben) mit der Hausverwaltung verkehrst. Wenn es wirklich zu Problemem kommt, will keiner irgendetwas gesagt haben, wetten?


    Tja, Toni, so isses - leider. Du hast Dir ja sicher aufgeschrieben, wann Du mit wem unter welcher TelNr. gesprochen hattest?
    Merke [Ironie ein] Telefonanrufe sind Schall-und-Rauch-Belästigungen, welche möglichst schnell und elegant zu beenden sind. [Ironie aus]
    Ich würde auf die Mahnung(en) so reagieren, dass ich den Misstand (richtige vs. falsche Zählerstände, Zählernummern, Anbringungsort) schildere und mich auf die Aussage des Sachbearbeiters Name und Datum beziehe.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. August 2012 um 14:26)

  • Ich danke euch vielmals für das schnelle Antworten! Also besser alles schriftlich - werd ich machen!

    Noch eine letzte Frage bitte:

    Muss ich als Mieter falsche Nebenkostenabrechnungen (so wie in meinem Falle hier geschildert) trotzdem erst einmal bezahlen? Weis da jemand etwas?

    Ich danke euch, liebe Grüße, Toni.

  • Zitat

    Muss ich als Mieter falsche Nebenkostenabrechnungen (so wie in meinem Falle hier geschildert) trotzdem erst einmal bezahlen? Weis da jemand etwas?

    Der unstrittige Teil ist mit dem Hinweis auf die falsche Heizkostenabrechnung zu bezahlen.

  • In dem du nichts mehr per Telefon vereinbarst, sondern nur noch beweisbar (Einwurfeinschreiben) mit der Hausverwaltung verkehrst. Wenn es wirklich zu Problemem kommt, will keiner irgendetwas gesagt haben, wetten?


    Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.

  • Zitat

    Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Oje, wovon hast du denn Ahnung? Von Mietrecht aber keinesfalls. Wenn der Vermieter in Urlaub ist, oder das Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt, dann gilt es als nicht zugestellt. Und was dann? Dann ist dein kluger Rat in die Hose gegangen.

    Zitat

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.

    Und diese Sätze sollen wohl Satire sein, oder meinst du das wirklich?

  • Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.


    Selten sowas Dummes gelesen.

  • Zitat

    Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Oje, wovon hast du denn Ahnung? Von Mietrecht aber keinesfalls. Wenn der Vermieter in Urlaub ist, oder das Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt, dann gilt es als nicht zugestellt. Und was dann? Dann ist dein kluger Rat in die Hose gegangen.

    Zitat

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.

    Und diese Sätze sollen wohl Satire sein, oder meinst du das wirklich?

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