Modernisierung wesentlich länger als angekündigt

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage in Bezug auf eine laufende Küchen- und Badmodernisierung.

    In der schriftlichen Ankündigung hieß es, dass die Modernisierungsmaßnahmen bis maximal zum 31. Juli laufen würden.

    Nun haben die Modernisiserungsmaßnahmen in der Küche bereits vom 23. Juli bis 11. August gedauert. Hinzu kommt, dass meine Küche sich etwas verkleinert hat, so dass meine (ca. 1/2 Jahr alten) Küchenmöbel nicht mehr reinpassten.
    Die Hausverwaltung hat neue, von der Größe passende Küchenmöbel kaufen und einbauen lassen.

    Nun wurde mündlich erklärt, dass die Maßnahmen im Bad am 27. August beginnen werden und ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen werden. Bei dem Zeitmanagement gehe ich aber eher von 3 Wochen aus, da seit einigen Tagen klar wurde, dass das Bad nicht nur modernisisert, sondern auch saniert wird und das ganz.


    Meine Frage zielt nun auf meine Rechte, wenn es um die darauf folgende Mieterhöhung geht.


    1. Könnte ich die Mieterhöhung leicht drücken, mit Verweis auf die schlechte Kommunikation bei den Baumaßnahmen? (Ich gehe mal nicht davon aus, aber ich dachte, ich frage hier mal, man weiß ja nie).

    2. Auch wenn das sicherlich von Mietwohnung zu Mietwohnung sehr unterschiedlich ist, wie hoch kann eine Mieterhöhung nach einer Badsanierung (die Erhöhung für die Modernisierung ist bereits bekannt) ungefähr ausfallen?

    Mein Badezimmer hat ca. 3qm. Anstatt einer Badewanne werde ich eine Dusche und ein Waschbecken (war vorher nicht da) bekommen.

    Es wird neu gefliest und ich bekomme einen Handtuchwärmer als Heizung.

    Alles in allem haben die Maßnahmen ca. 3-4 Wochen länger gedauert, als und gesagt wurde.

    Bin für jede Stellungnahme dankbar!

    Gruß!

  • Hallo quadratmeter,

    "1. Könnte ich die Mieterhöhung leicht drücken, mit Verweis auf die schlechte Kommunikation bei den Baumaßnahmen?"
    Diese Frage scheint ja nicht ernst gemeint zu sein.... (und einer der Bauarbeiter hatte Mundgeruch, also weitere Mietminderung).

    "2. Auch wenn das sicherlich von Mietwohnung zu Mietwohnung sehr unterschiedlich ist, wie hoch kann eine Mieterhöhung nach einer Badsanierung (die Erhöhung für die Modernisierung ist bereits bekannt) ungefähr ausfallen?"
    Frage den Vermieter, nur er kann das wissen.

    "Mein Badezimmer hat ca. 3qm. Anstatt einer Badewanne werde ich eine Dusche und ein Waschbecken (war vorher nicht da) bekommen.
    Es wird neu gefliest und ich bekomme einen Handtuchwärmer als Heizung."
    Freu' Dich!

    "Alles in allem haben die Maßnahmen ca. 3-4 Wochen länger gedauert, als und gesagt wurde."
    Freu' Dich! Ich kenne Fälle, da ziehen sich Verzögerungen über Monate oder noch länger hin.

  • Zitat

    In der schriftlichen Ankündigung hieß es, dass die Modernisierungsmaßnahmen bis maximal zum 31. Juli laufen würden.

    Naja, der Haupstadtflughafen sollte auch schon eröffnet sein. So genau lässt sich eine umfangreiche Maßnahme dort und auch in deiner Wohnung nicht vorhersagen.

    Zitat

    1. Könnte ich die Mieterhöhung leicht drücken, mit Verweis auf die schlechte Kommunikation bei den Baumaßnahmen? (Ich gehe mal nicht davon aus, aber ich dachte, ich frage hier mal, man weiß ja nie).

    Den Gedanken solltest du aber keinesfalls weiter verfolgen.

    Zitat

    2. Auch wenn das sicherlich von Mietwohnung zu Mietwohnung sehr unterschiedlich ist, wie hoch kann eine Mieterhöhung nach einer Badsanierung (die Erhöhung für die Modernisierung ist bereits bekannt) ungefähr ausfallen?

    Die Erhöhung der Miete kann man ganz einfach selbst ausrechnen. Angenommen die Modernisierung kostet 15.000 €. 11% dieses Betrages (1.650,- €) kann und darf die Miete im Jahr steigen. Aber das hat dir der Vermieter doch schon sicherlich erklärt, bevor die Handwerker mit der Arbeit begonnen haben. Und für eine Sanierung dürfe es keine Mieterhöhung geben, nur für die Modernisierung:

    Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

  • Vielen Dank für Eure Antworten!

    Übrigens, Mundgeruch hatte einer der Handwerker auf jeden Fall, weswegen ich eigentlich eine spätere Minderung um 11% vorgesehen hatte. Die Modernisierungsmieterhöhung fällt damit also ins Wasser!!!!:D


    Zitat

    Die Erhöhung der Miete kann man ganz einfach selbst ausrechnen. Angenommen die Modernisierung kostet 15.000 €. 11% dieses Betrages (1.650,- €) kann und darf die Miete im Jahr steigen. Aber das hat dir der Vermieter doch schon sicherlich erklärt, bevor die Handwerker mit der Arbeit begonnen haben.

    So ist es. Deswegen bezog sich meine Frage ja auch auf die Sanierung des Bades und da überrascht mich Deine Antwort!

    Zitat

    Und für eine Sanierung dürfe es keine Mieterhöhung geben, nur für die Modernisierung:

    Das heißt, für das Einbauen eines Handtuchwärmers und die neue Befliesung des Bades dürfen die keine Mieterhöhung verlangen? Auch nicht, wenn das Bad sowieso mehr als sanierungsbedürftig war? Ach ja, das Waschbecken, das vorher nicht da war kann auch nicht als Argument für eine Erhöhung der Miete herhalten?

    Das wären wirklich mehr als gute Nachrichten!

    Ich muss mich dazu mal genauer durch die Materie lesen! Vielen Dank, trotzdem für die Antwort!

    Jetzt fällt mir noch etwas ein!

    Wir sollen im Verlauf der kommenden Monate noch einen Keller bekommen.

    Die Dame unserer Hausverwaltung meinte gestern zu mir, dass sie dafür evt. überhaupt keine höhere Miete verlangen werden, weil ein Keller zum Standard einer Wohnung gehört.

    Heißt das, dass ein extra Abstellraum (sprich Keller) kein Grund für eine Mieterhöhung ist?

    Weiß da jemand Näheres?

  • quadratmeter:

    "Das heißt, für das Einbauen eines Handtuchwärmers und die neue Befliesung des Bades dürfen die keine Mieterhöhung verlangen? Auch nicht, wenn das Bad sowieso mehr als sanierungsbedürftig war? Ach ja, das Waschbecken, das vorher nicht da war kann auch nicht als Argument für eine Erhöhung der Miete herhalten?"
    Das, was Du da schilderst, ist m.E. keine Sanierung, sondern eine mieterhöhungswürdige Modernisierung.

    "Wir sollen im Verlauf der kommenden Monate noch einen Keller bekommen.
    Die Dame unserer Hausverwaltung meinte gestern zu mir, dass sie dafür evt. überhaupt keine höhere Miete verlangen werden, weil ein Keller zum Standard einer Wohnung gehört.
    Heißt das, dass ein extra Abstellraum (sprich Keller) kein Grund für eine Mieterhöhung ist?"
    Yeah.

  • Zitat

    Das, was Du da schilderst, ist m.E. keine Sanierung, sondern eine mieterhöhungswürdige Modernisierung.

    Die Modernisierung des Bades fängt Montag an und läuft parallel zur Sanierung. Es ist eine sogenannte Strangsanierung.

    Das Bad wird aber jetzt (das war ursprünglich nicht so geplant) auch noch saniert.

    Das heißt, das Bad wird eigentlich rundum erneuert und es gibt ein Waschbecken, wo vorher keines war.

    Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Sanierung. Die Erhöhung, die Modernisierung betreffend ist bereits bekannt. Sie wurde 3 Monate vorher erklärt und angekündigt.

    Ich kenne mich mit MIeterhöhungen nach Badsanierungen nicht aus und kann mir vorstellen, dass man darauf schwer antworten kann, wenn man die genaueren Umstände nicht kennt. Trotzdem interessiert mich natürlich, wie umfangreich die Erhöhung der Miete ungefähr sein könnte.

    Mein Bad hat ca. 3qm. Es ist, und deswegen debattiere ich seit 2 Jahren oder länger mit HV längst sanierungsbedürftig. Es wurden 3 verschiedene Fliesensorten auf 3 qm verlegt und es gibt, wie bereits gesagt, kein Waschbecken. Außerdem steht eine orangene Badewanne locker an der Wand auf wackeligen Metallbeinen. Die Wanne ist das ein- oder andere mal schon zusammengebrochen, weil die Beine dem Gewicht nicht mehr standhalten konnten. Der Lack ist an einigen Stellen abgeplatzt und sie ist nicht mit Silikon an der Wand abgedichtet. Ich freue mich, dass das Bad saniert wird!!!!!:):p

    Aber mich würde interessieren, was mich (zumindest ungefähr) erwarten könnte.
    Sind Erhöhungen um 100,- eher normal? Oder eher 30-50,-?

    Oder muss ich mit sehr viel mehr rechnen?

    Vielleicht kann mir ja einer von Euch noch etwas dazu sagen.

  • Hallo nochmal,

    ich habe noch eine Frage.

    Es ist bereits das 3. Mal, dass ein angekündigter Termin nicht eingehalten wurde.

    Grundsätzlich habe ich schon Verständnis dafür, dass bei einem Baugeschehen Termine nicht immer auf die Minute genau vorherzusagen sind.
    Wofür ich allerdings weniger Verständnis habe, ist, dass den Mietern nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, dass der Termin sich verschiebt, zumal es Haustiere gibt, die in Pensionen gegeben werden mmüssen etc..

    Gibt es da nicht irgendeine wirksame Handhabe?

    Man könnte die Handwerker, wenn die Arbeiten dann doch beginnen, nicht in die Wohnung lassen.

    Mir geht es aber nicht darum, Stress zu verbreiten.
    Wie an anderer Stelle gesagt, begrüße ich die Saninerung.

    Ich suche nur nach einem Weg, der die Hausverwaltung zwingt, die Mieter stärker einzubeziehen.

    Inzwischen geht es mir und vielen anderen, hier im Haus, ziemlich bescheiden. Das ewige Warten macht zunehmend mürbe.

    Falls jemand einen möglichst sachlichen Kommentar zu meiner Frage hat, wäre ich wirklich dankbar!

  • Es ist bereits das 3. Mal, dass ein angekündigter Termin nicht eingehalten wurde. ...


    Ich halte es für ein durchaus legales Mittel, einem unzuverlässigen Geschäftspartner eine Schadenersatzforderung in Aussicht zu stellen.

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