Sachverhalt: Vor einigen Wochen habe ich mein Interesse an einer Wohnung bekundet. Der erste Termin zur Vertragsunterschrift stand an und der Vermieter hat mich mit einer Menge von Anhängen zum Standardvertrag überrascht und "erschlagen". Ich bat um Bedenkzeit und einen neuen Termin, der sich hin zog, da der Vermieter selten Zeit hat. Neuer Termin und wieder neue bzw. geänderte Anhänge. Das Ganze hat sich an zwei weiteren, weit auseinander liegenden Terminen, fortgesetzt. Von mir gewünschte Änderungen wurden nicht eingebracht. Mittlerweile schwirrt mir der Kopf. Der alte Mieter ist raus und nächste Woche soll es evtl. mal einen Vertrag und die Schlüssel geben. Der Vermieter ist als extrem neurotisch ein zuschätzen und möchte alles schriftlich machen. Er möchte möglichst alle Rechte, aber keine Pflichten und leidet an Kontrollwahn. Summa summarum gibt es noch immer keine Unterschrift, die ich, wie der Vormieter bestätigen kann, immer eingefordert habe. Gilt der Vertrag jetzt als geschlossen, auch wenn Vertragsdetails nicht geklärt sind? Ich hatte mich riesig auf die Wohnung gefreut und will nun nicht mehr zum 01.09.2012 einziehen. Bitte um schnelle Hilfe. Danke:)
Wann gilt ein Mietvertrag als abgeschlossen?
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applechild -
24. August 2012 um 14:48 -
Erledigt
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Hallo applechild,
"Wann gilt ein [Miet]vertrag als abgeschlossen?"
Denk' mal nach, vielleicht kommste selbst drauf.Wenn ich mir den Sachverhalt so durchlese, habe ich das Gefühl, dass sich über kurz oder lang Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichtskassen ihre Hände reiben werden.:D
NOCH hast Du ja klugerweise nicht unterschrieben...:o -
Hallo Benny,
schön, wenn das so einfach wäre. Aber hier wird die Frage nach einem mündlich geschlossenem Vertrag aufgeworfen und dieser ist angeblich, lt. Aussage meines Anwaltes, bereits existent, wenn man sich über Objekt, Zeitpunkt und Höhe der Miete einig ist. Alle anderen kriterien scheinen hier nicht relevant zu sein:-(
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Hallo Benny,
schön, wenn das so einfach wäre. Aber hier wird die Frage nach einem mündlich geschlossenem Vertrag aufgeworfen und dieser ist angeblich, lt. Aussage meines Anwaltes, bereits existent, wenn man sich über Objekt, Zeitpunkt und Höhe der Miete einig ist. Alle anderen kriterien scheinen hier nicht relevant zu sein:-(
Wie sieht es mit der Beweisbarkeit (speziell der Anhänge) aus, Treu-und-Glauben?
Im Zweifelsfalle solltet Ihr einen Fachanwalt konsultieren und evtl. Zeugenaussagen sichern. -
Zitat
und dieser ist angeblich, lt. Aussage meines Anwaltes, bereits existent,
Und warum bleibst du mit deinen Fragen nicht weiterhin bei deinem Anwalt. Der wird dich, wenn nötig auch vor Gericht vertreten. Hier im Forum sind nur Laien, die bestenfalls als Zuschauer fungieren.
Zur Sicherheit solltest du aber bei diesem Anwalt auf das Kanzleischild schauen. Ist er ein Fachanwalt für Mietrecht?
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Der erste Termin zur Vertragsunterschrift stand an und der Vermieter hat mich mit einer Menge von Anhängen zum Standardvertrag überrascht und "erschlagen". Ich bat um Bedenkzeit und einen neuen Termin, der sich hin zog, da der Vermieter selten Zeit hat.
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Gilt der Vertrag jetzt als geschlossen, auch wenn Vertragsdetails nicht geklärt sind?Hiermit schildern Sie, das ein schriftlicher Mietvertrag von Anbeginn ins Auge gefasst wurde. Da zu Detailfragen ständig Änderungen vorgesehen waren und diese nicht im gegenseitigen Einvernehmen bisher gelöst wurden, konnte eine Unterzeichnung noch nicht stattfinden.
Damit ist der Vertrag noch nicht unterschriftsreif und demnach auch nicht rechtsverbindlich.
Die Kriterien für einen "mündlichen Vertrag" sind nicht erfüllt und wären auch nur dann relevant, wenn "gegenseitige Willensübersteimmung" besteht einen solchen mündlichen Vertrag abzuschließen.
Diese Willensübereinstimmung war von Anbeginn nicht vorhanden, sondern es wurde ein schriftlicher Vertrag erwogen. Die Aussage Ihres Anwaltes ist insoweit nicht unrichtig, zumal diese sich auf einen mündlichen Vertrag bezieht.
Sie haben aber in diesem Fall nur eine Absichtserklärung zum Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages angetragen.
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