ZitatWas kann ich machen?
Vor Ort weitere Nachforschungen anstellen, wer oder was den Strom verbraucht hat. Dieses Forum erklärt sich für unschuldig, wir zapfen keinen fremden Strom an.
ZitatWas kann ich machen?
Vor Ort weitere Nachforschungen anstellen, wer oder was den Strom verbraucht hat. Dieses Forum erklärt sich für unschuldig, wir zapfen keinen fremden Strom an.
ZitatInwiefern ungültig? Welches Merkmal müsste demnach enthalten sein?
Hier hätte stehen müssen, dass bis zum genannten Termin ein Kündigungsausschluss vereinbart ist. Dann wäre die von mir angenommene Klausel gültig. Da hier aber ein Zeitmietvertrag nach anno Tobak geschrieben wurde, hat Kolinum natürlich Recht.
Seit 2001 sind nur noch "qualifizierte Zeitmietverträge" (Google hilft weiter) oder aber Kündigungsausschlüsse per Vertrag möglich.
Zitatwann hat der neue Eigentümer frühestens das Recht uns 'rauszuschmeißen'?
Bis zum dritten Werktag des Oktobers 2015 mit der Begründung auf Eigenbedarf zum 31.12.2015
Ihr solltet das ganze Procedere noch einmal von vorne beginnen, denn von einer Zustimmung des Mieters könne man nur bei einer nachhaltigen Zahlung der erhöhten Miete ausgehen. Aber eine einmalige Zahlung ist wohl nicht nachhaltig.
Damit ihr nicht wieder die gleichen Fehler macht, solltet ihr euch an erprobte Vorgaben halten. Z.B. hier:
ZitatGibt es Meinungen zur Rechtslage ?
Ja. Mach genau wie dein Vormieter eigene Rollos an die Fenster und gut ist.
Lies dir diesen Artikel in Ruhe durch und vergleiche mit deiner Situation: Grundlagen zur zul
Danach solltest du eigentlich gut informiert sein und wissen, ob du die Unterschrift leisten musst.
ZitatIch glaube kaum, dass jeder bei der ersten Wohnung gleich auf alles achtet und sich mit allem auskennt.
So wie du den Zustand der Fenster beschreibst, muss man entweder sehr, sehr naiv gewesen sein, oder eben Sonnenbrille.
Und hier ist für mich Schluss mit dem Antworten.
ZitatSind gerade das erste Mal umgezogen und kannten uns damit nicht aus..
Wie, du wusstest nicht, dass man die Sonnenbrille absetzen muss, wenn man eine Wohnung besichtigt?
Zitatda ich eigentlich eher was zu dem Denkmalschutz wissen wollte
Darf ich daran erinnern, dass hier ein Mietrecht- und kein Denkmalschutzforum ist.
ZitatAußerdem haben wir das bei Schlüsselübergabe alles so mit der Vermieterin abgemacht,
Was ihr mit der Vermietrin abgemacht habt kann hier niemand wissen.
Zitatdas sich das alles so hinzieht, da können wir auch nix für....
Und ich erst recht nicht. Wenn ihr was mit der Vermieterin was abgemacht habt, dann ist sie die einzige Ansprechpartnerin.
ZitatJemand ne Idee?
Ja, ich! Da das Fenster schon bei der Besichtigung und dem Einzug in die Wohnung in dem Zustand war, werdet ihr damit leben müssen. Es gilt hier nämlich der Grundsatz wie beim Autokauf, wie besichtigt, so gemietet (gekauft).
Es ist stets von Vorteil, wenn man bei Wohnungsbesichtigungen die Sonnenbrille absetzt.
1. Ist in deinem Mietvertrag rechtssicher vereinbart, dass bei deinem Auszug mit einem weißen Lappen geprüft wird, ob alles sauber ist. Wenn nein, dann musst du die Wohnung nur besenrein übergeben. Die Spinnweben in den Ecken solltest du aber entfernen.
2. Wenn jetzt der Abfluss verstopft ist, solltest du das beheben. Nimm aber kein Granulat dazu, sondern ein Gel, um den Abfluss frei zu kriegen. Granulat hat den Nachteil, dass es im Rohr verklumpen kann.
3. Wenn bei der Übergabe alles frei ist, dann kann deine Nochvermieterin zu keiner Zeit mehr Ansprüche stellen.
In deinem Mietverhältnis/Mietvertrag sind so viele Fehler und Ungereimtheiten, da muss ein Forum passen, weil es zu einer unerlaubten Rechtsberatung käme. Hier kann nur der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht dafür sorgen, dass du nicht weiterhin über den Tisch gezogen wirst.
Zitat-Gas für einzelne Wohnung (Heizung)
Das solltest du näher erläutern. Verbrennst du das Gas in Einzelöfen, oder wird damit eine Gasetagenheizung betrieben, oder ist eventuell sogar eine Zentralheizung im Haus?
Und was ist noch zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart, bitte den genauen Text!
Zitatund Pauschalnebenkosten (170 EUR)
Sind in diesen Kosten auch Heizkosten? Wenn ja, dann ist diese Berechnung per se ungültig. Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, muss dein Verbrauch (auch der, der anderen Mieter) mit Messeinrichtungen erfasst und abgerechnet werden. Wohnst du mit dem Vermieter alleine unter einem Dach, dann kann und darf er die Heizkosten nach Wohnfläche abrechnen. Aber nicht als Pauschale, sondern jedes Jahr die Kosten aufs Neue erfassen.
Also schreib mal wortwörtlich, was zu den Nebenkosten im Mietvertrag steht
ZitatIch habe jetzt schon mal gelesen das man deswegen schon fristlos kündigen kann.
Wo liest man solchen Unsinn, in der Bäckerblume?
Zitatder Grund sind diese Fehler!
Und diese Fehler kann man angehen, und wenn es sein muss mithilfe eines Anwalts für Mietrecht.
Zitater hat nein gesagt!
Da hat er Recht, denn er kann sich aufs Gesetz berufen.
ZitatGibt es da wirklich keine Möglichkeit?
Nein!
ZitatUnd warum an meiner Tierliebe gezweifelt wird verstehe ich auch nicht ganz.
Das ist doch ganz einfach erklärt. Du willst den Hund und nimmst sogar in Kauf, dass du ihn wieder abgeben musst. Soll das etwa Tierliebe sein, wenn von Anfang feststeht, dass der Vermieter anders darüber denkt?
ZitatEr darf sich nicht auf schlechte Erfahrungen beziehen und muss jedem neuen Mieter eine neue Chance geben.
Wo hast du das denn gelesen, Quelle? Nach wie vor spricht der Vermieter das letzte Wort, ob ein Hund angeschafft werden darf, warum willst du das denn nicht verstehen?
Zitatbis zu einem Zeitpunkt keine Antwort bekommen stimmt er der Hundehaltung automatisch zu?
Dein Rechtsverständnis in Ehren, aber scheinbar ist es dir egal, wenn du die fristlose Kündigung bekommst.
ZitatIch freue mich über Tipps.
Verklage deinen Vermieter auf Haltung des von dir gewünschten Tieres, dann hast du es schwarz auf weiß. Aber erst nach dem Urteil das Tier anschaffen.
Aber Tierliebe scheint es nicht zu sein, warum du dir den Hund anschaffen willst, da bin ich mir sicher. Diese Ansicht von dir ist ja wohl deutlich genug:
ZitatGibt es dann Probleme kann er darauf bestehen das der Hund entfernt wird. Aber eine Anschaffung darf er nicht verbieten. So versteh ich das jedenfalls.
ZitatDa die Ablesung bereits zum 31.11.2011 erfolgte, werden hier wohl 2 Monate berechnet.
Falsch! In solchen Fällen, in denen die Ablesungen immer zu diesem Datum erfolgen, gleichen sich die Ergebnisse aus.
Andere Frage. Ist der Abrechnungszeitraum bei dir das Kalenderjahr gewesen?
ZitatMitte Juni übergaben wir ihm dann persönlich die schriftliche, fristgerechte Kündigung des Mietvertrags zum 30. September.
Und das hättet ihr euch sparen können, denn diese Kündigung ist mehr als ungültig. Bevor man solchen Unsinn schreibt, sollte man sich informieren, welche Möglichkeiten man hat.
Vom Anwalt des Mieters werdet ihr noch einige Briefe erhalten, bis er euch über die Unsinnigkeit eurer Kündigung informiert, denn warum soll sich der Mieter um eine andere Wohnung bemühen, wenn er doch in der alten weiter wohnen kann.
Zitatdie ebenfalls Arbeitslosengeld bezieht, sagen, dass das Amt diese Kosten übernimmt, wenn er einen Antrag stellen würde.
Einen Antrag könnte er stellen, wenn er ALG2 beziehen würde, aber warum sollte er, wenn doch die Kündigung so nicht durchzusetzen ist.
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