Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
vergangene Woche wurden in meiner Wohnung im Dachgeschoss vier Dachfenster ausgetauscht. Es handelt sich um großflächige Dachfenster, 92x125 cm, Richtung Süden ausgerichtet. Die Anbringung eines Sonnenschutzes ist der Größe entsprechend teuer.
Bei meinem Einzug in die Wohnung waren vom Vormieter (günstige) Rollos angebracht, die an die neu eingebauten Fenster nicht mehr passen.
Mein Vermieter stellt sich auf den Standpunkt, der Sonnenschutz in Form von Rollos sei nicht von ihm zu erneuern, diese wären vom Vormieter gewesen, der sie hat hängen lassen. Ein Sonnenschutz an diesen Fenstern gehöre nicht zur Wohnungsausstattung.
Im Mietvertrag wird nichts explizit zum Sonnenschutz an den Dachfenstern gesagt.
Gibt es Meinungen zur Rechtslage ? Ich bin da unsicher.
Vielen Dank und freundliche Grüße