Probleme mit Mieter nach fristgerechter Kündigung

  • Hallo zusammen,

    es geht um den folgenden Fall: Meine Oma wohnt derzeit noch in ihrem Haus, hat sich aber vor ein paar Monaten dazu entschlossen, das Haus zu verkaufen und zu uns zu ziehen, da sie (auch krankheitsbedingt) nicht mehr alleine wohnen kann. In dem besagten Haus befindet sich noch eine kleine Wohnung, in der seit 3 Jahren ein Untermieter wohnt. Die Kommunikation zum Untermieter war immer gut, meine Oma hat ihm auch bereits beim Einzug darüber in Kenntnis gesetzt, dass es irgendwann der Fall sein wird, dass sie das Haus verkauft und er dann wieder ausziehen müsste. Meine Oma hat ihn daher auch sofort Anfang April über ihre Entscheidung des Hausverkaufs informiert. Mitte Juni übergaben wir ihm dann persönlich die schriftliche, fristgerechte Kündigung des Mietvertrags zum 30. September. Von dem Tag an hat sich das Verhalten des Mieters uns gegenüber regelrecht verändert. Er sagte, er möchte die Kündigung erst von seinem Anwalt überprüfen lassen (was ja auch sein gutes Recht ist). Da er Arbeitslosengeld bezieht, wird ihm dieser Anwalt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir bekamen dann ein Schreiben vom Anwalt, in dem der Erhalt der Kündigung bestätigt wurde.
    Letzte Woche bekamen wir ein erneutes Schreiben. In dem steht, dass der Mieter verzweifelt sei. Er habe sich 50 Wohnungen angesehen und noch keine neue Wohnung gefunden. Es sei derart schwierig, etwas zu finden und er sieht sich nicht in der Lage, die Kündigungsfrist einzuhalten. Außerdem lässt er nachfragen, ob wir die von ihm geschätzten Umzugskosten von 1200€ übernehmen würden, da er selbst das Geld nicht aufbringen kann. Die Kündigung wurde zurückgewiesen.
    Wir wissen langsam nicht mehr weiter. Wir werden diese Umzugskosten auf keinen Fall übernehmen, außerdem ließen wir uns von einer Bekannten, die ebenfalls Arbeitslosengeld bezieht, sagen, dass das Amt diese Kosten übernimmt, wenn er einen Antrag stellen würde. Wir werden wohl nicht Drumherum kommen, uns auch einen Anwalt zu nehmen, oder? Langsam drängt die Zeit, meiner Oma ist es aus Krankheitsgründen auf keinen Fall möglich, noch länger als bis zum 30.9. in dem Haus zu wohnen, sie ist völlig überfordert. Aber gleichzeitig wollen wir den Mieter natürlich nicht alleine im Haus wohnen lassen und so lange Däumchen drehen, bis er eine Wohnung gefunden hat. Was kann man tun?
    Eine Frage noch: In der Kündigung haben wir keinen Kündigungsgrund geschrieben, da er den Grund ja kennt. Jetzt im Nachhinein weiß ich, dass das ein Fehler war und dass ein Grund immer in der Kündigung enthalten sein muss. Mit welchen Konsequenzen müssen wir da rechnen? Kann die Kündigung allein deshalb als nichtgültig bezeichnet werden?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
    Sara

  • Eure Kündigung ist unwirksam, da sie keinen Kündigungsgrund enthält. Es gibt in diesem Fall auch gar keinen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.
    Die einzige Möglichkeit wäre das Sonderkündigungsrecht im selbstbewohnten Zweifamilienhaus. Diese Kündigung müsste aber erneut an den Mieter gesendet werden und die Kündigungsfrist würde sich dabei um 3 Monate verlängern. Frühestmögliche Kündigung wäre damit auf Ende Februar 2014.
    Warum kann denn der Mieter nicht allein dort wohnen bleiben?

  • Zitat

    Kann die Kündigung allein deshalb als nichtgültig bezeichnet werden?

    ja, denn Vermieter müssen immer einen Grund zur Kündigung haben und in der Kündigung nennen. Allerdings wäre die Kündigung auch unwirksam wenn als Grund der Verkauf des Hauses angegeben worden wäre.

    Zitat

    Mit welchen Konsequenzen müssen wir da rechnen?

    Das der Mieter wohnen bleibt.

    Man kann doch ein Haus auch mit Mieter verkaufen. Diesen dann "los zu werden" ist für den neuen Eigentümer evtl. einfacher.

    Zitat

    hat sich aber vor ein paar Monaten dazu entschlossen, das Haus zu verkaufen und zu uns zu ziehen

    Ist sie schon zu Euch gezogen oder will sie erst?

    Wenn noch nicht, soll sie wohnen bleiben und gemäß BGB 573a kündigen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (22. August 2013 um 12:21)

  • Zitat

    Mitte Juni übergaben wir ihm dann persönlich die schriftliche, fristgerechte Kündigung des Mietvertrags zum 30. September.

    Und das hättet ihr euch sparen können, denn diese Kündigung ist mehr als ungültig. Bevor man solchen Unsinn schreibt, sollte man sich informieren, welche Möglichkeiten man hat.

    Vom Anwalt des Mieters werdet ihr noch einige Briefe erhalten, bis er euch über die Unsinnigkeit eurer Kündigung informiert, denn warum soll sich der Mieter um eine andere Wohnung bemühen, wenn er doch in der alten weiter wohnen kann.

    Zitat

    die ebenfalls Arbeitslosengeld bezieht, sagen, dass das Amt diese Kosten übernimmt, wenn er einen Antrag stellen würde.

    Einen Antrag könnte er stellen, wenn er ALG2 beziehen würde, aber warum sollte er, wenn doch die Kündigung so nicht durchzusetzen ist.

  • Hallo Sara,
    auch ich bin der Meinung, dass diese "Kündigung" rechtsunwirksam ist. Ob sie überhaupt durchsetzbar ist, darüber kann man nur spekulieren.

  • Was will man da spekulieren? Eine unwirksame Kündigung ist nie durchsetzbar.


    Hast recht. Ich meine nicht explizit diese, sondern überhaupt eine Kündigung bei der derzeitigen Konstellation.

    Übrigens, Sara, wäre Dein "Problem" in einem Vermieter-Forum eigentlich besser aufgehoben (auch, wenn es Dich dort wohl nicht weiterbringen würde als hier).

  • Zitat

    Übrigens, Sara, wäre Dein "Problem" in einem Vermieter-Forum eigentlich besser aufgehoben (auch, wenn es Dich dort wohl nicht weiterbringen würde als hier).


    Das ist ein Forum für Mietrecht und sollte beiden Parteien, Mieter und Vermieter, helfen können. Denn es gibt für Mieter und Vermieter keine unterschiedliche Rechtsprechung.

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