Hallo zusammen,
es geht um den folgenden Fall: Meine Oma wohnt derzeit noch in ihrem Haus, hat sich aber vor ein paar Monaten dazu entschlossen, das Haus zu verkaufen und zu uns zu ziehen, da sie (auch krankheitsbedingt) nicht mehr alleine wohnen kann. In dem besagten Haus befindet sich noch eine kleine Wohnung, in der seit 3 Jahren ein Untermieter wohnt. Die Kommunikation zum Untermieter war immer gut, meine Oma hat ihm auch bereits beim Einzug darüber in Kenntnis gesetzt, dass es irgendwann der Fall sein wird, dass sie das Haus verkauft und er dann wieder ausziehen müsste. Meine Oma hat ihn daher auch sofort Anfang April über ihre Entscheidung des Hausverkaufs informiert. Mitte Juni übergaben wir ihm dann persönlich die schriftliche, fristgerechte Kündigung des Mietvertrags zum 30. September. Von dem Tag an hat sich das Verhalten des Mieters uns gegenüber regelrecht verändert. Er sagte, er möchte die Kündigung erst von seinem Anwalt überprüfen lassen (was ja auch sein gutes Recht ist). Da er Arbeitslosengeld bezieht, wird ihm dieser Anwalt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir bekamen dann ein Schreiben vom Anwalt, in dem der Erhalt der Kündigung bestätigt wurde.
Letzte Woche bekamen wir ein erneutes Schreiben. In dem steht, dass der Mieter verzweifelt sei. Er habe sich 50 Wohnungen angesehen und noch keine neue Wohnung gefunden. Es sei derart schwierig, etwas zu finden und er sieht sich nicht in der Lage, die Kündigungsfrist einzuhalten. Außerdem lässt er nachfragen, ob wir die von ihm geschätzten Umzugskosten von 1200€ übernehmen würden, da er selbst das Geld nicht aufbringen kann. Die Kündigung wurde zurückgewiesen.
Wir wissen langsam nicht mehr weiter. Wir werden diese Umzugskosten auf keinen Fall übernehmen, außerdem ließen wir uns von einer Bekannten, die ebenfalls Arbeitslosengeld bezieht, sagen, dass das Amt diese Kosten übernimmt, wenn er einen Antrag stellen würde. Wir werden wohl nicht Drumherum kommen, uns auch einen Anwalt zu nehmen, oder? Langsam drängt die Zeit, meiner Oma ist es aus Krankheitsgründen auf keinen Fall möglich, noch länger als bis zum 30.9. in dem Haus zu wohnen, sie ist völlig überfordert. Aber gleichzeitig wollen wir den Mieter natürlich nicht alleine im Haus wohnen lassen und so lange Däumchen drehen, bis er eine Wohnung gefunden hat. Was kann man tun?
Eine Frage noch: In der Kündigung haben wir keinen Kündigungsgrund geschrieben, da er den Grund ja kennt. Jetzt im Nachhinein weiß ich, dass das ein Fehler war und dass ein Grund immer in der Kündigung enthalten sein muss. Mit welchen Konsequenzen müssen wir da rechnen? Kann die Kündigung allein deshalb als nichtgültig bezeichnet werden?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Sara