ZitatIch kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.
Dannhast du bisher Glück gehabt. Was der Vermieter in Bezug auf die Kaution darf, findest du hinter diesem Link:
ZitatIch kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.
Dannhast du bisher Glück gehabt. Was der Vermieter in Bezug auf die Kaution darf, findest du hinter diesem Link:
ZitatDer Unterschied ist also, dass eine Kündigung vom 15. Dezember nach 4 Jahren und 11 1/2 Monaten Mietzeit erfolgt und eine Frist von 3 Monaten mit sich bringt, während eine Kündigung vom 01. Januar nach 5 Jahren Mietzeit erfolgt und deshalb eine Frist von 6 Monaten mit sich bringt.
Und das ist so nicht richtig. Läuft ein Mietverhältnis bis zu 5 Jahren, dann gilt die 3 Monats Frist. Egal, wann der Vermieter kündigt. Analog dazu verlängern sich die Kündigungsfristen bei entsprechend längeren Mietzeiten.
Anders als bei einem gegenseitigen Kündigungsverzicht kommt es nicht auf den Text an, es zählt einzig die Mietzeit zu der die Kündigung wirken soll.
ZitatWann genau kam das Mieterhöhungsschreiben?
Laut Datum am 18.12.2013
Und an dieser Stelle ist für mich hier Schluss. Ich lasse mich nicht verarschen, denn das ist passiert, in dem der TE als Beitrag #17 rauslässt, dass er das Schreiben zur Mieterhöhung seit Dezember 2013 besitzt. Da ich befürchte, dass da noch weitere "Klöpse" kommen, mach ich nicht mehr mit.
ZitatMit entsprechender Vollmacht auch von einem Dritten.
Richtig. Diese Vollmacht trägt aber keine Unterschrift, also kann ich mir damit meine Grillkohle anzünden.
ZitatFrage: ab welchem Zeitpunk ist die erhöhte Miete fällig?
Im Moment garnicht, denn ein Mieter muss aufgrund solchen Firlefanzes überhaupt nicht reagieren.
Melde den von euch verursachten Schaden eurer Versicherung und wartet ab, was der Schadensbegutachter dazu sagt/schreibt. Gleichzeitig solltet ihr euren Vermieter schriftlich informieren und die Zustandsbeschreibung des Parketts vom Experten in Kopie beifügen.
Zitata.) das Problem einfach abtut als unwichtig
Es liegt an dir, diesem Problem die nötige Wichtigkeit zu verschaffen.
Zitatb.) es einfach nicht in den Griff kriegt?
Ruhige Wohnung suchen.
ZitatPS: So ein Dauerdröhnen ist denkbar anstrengend auf Dauer.
Das musst du nicht hier sondern deiner Hausverwaltung klar machen. Mein Mitgefühl hast du auf jeden Fall, aber das hilft dir nicht.
ZitatWer bezahlt den Gutachter, den der Vermieter beauftragt?
Dürfte doch logisch sein, dass der Vermieter in Vorleistung geht und sich dann je nach Gutachten sich das Geld vom Mieter (Verursacher) holt. Ob aber Schäden, die durch die Katzen verursacht wurden, von der Privathaftpflicht reguliert werden, solltest du bei deiner Versicherung erfragen.
ZitatIch habe gerade mal einen Blick auf
Und was soll uns dein Beitrag auf diesen alten Thread sagen, dass du von den Dingen keine Ahnung hast? In diesem Thread geht es um Messgeräte, die den Verbrauch an Heizungswärme ermitteln und nicht um die Dinge, die hiner deinem Link stecken.
Aber das ist ja nicht dein erstes Trollposting!
Kannst du deine mietrechtlichen Fragen bitte ohne den ganzen Roman stellen?
ZitatIm Mietvertrag steht nichts davon, dass die beiden genannten Dinge durch die Anzahl der Personen im Haushalt geteilt werden.
Das geht so aber nicht, im Mietvertrag sollte der Verteilerschlüssel (Abrechnung nach Wohnfläche oder Personen) angegeben sein. Umlageschlüssel
Zitatund noch eine Mieterin mit erwachsenem Kind.
Dann muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden: Heizkostenverordnung - Alle wichtigen Infos f
Zitatdenn ein NICHT unterschriebener Aushang eines Hausmeisterservices mit einer Frist von 5 Tagen kann doch wohl nicht rechtens sein oder?
Und was hättest du gemacht, wenn der unterschrieben war? Du bist ein Scherzkeks, richtig?
ZitatUnd die restliche Zeit sind die Fenster eben fast durchgehend gekippt,
Und das genau ist falsch!
Zitatdass Wasser- und Heizkosten durch die Personen im Haus geteilt werden,
Und das wiederum ist nicht erlaubt. In einem Haus, in dem ein Mieter und der Vermieter unter einem Dach leben müssen die Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Die aufgeführten Positionen sind alle durch die Betriebskostenverordnung abgedeckt, da gibt es keine Probleme. Das Wasser für den Pool müsste über einen eigenen Zwischenzähler laufen, denn hier ist eine Abrechnung nach Personen nicht erlaubt.
Da ihr mit dem Vermieter unter einem Dach lebt gilt hier nicht die Heizkostenverordnung und er darf diese Kosten nach der Wohnfläche abrechnen.
Wenn jemand nicht in der Lage ist zu beweisen, wieviel Kaltmiete und Betriebskosten über die Jahre bezahlt wurden und darüber hinaus nur einen unvollständigen Mietvertrag besitzt, dem kann nur ein Anwalt für Mietrecht helfen.
Zitatund damit aus meiner Sicht unwirksam.
Wenn das deine Sicht der Dinge ist, dann solltest du das auch entsprechend umsetzen und auch den Weg zum Gericht nicht scheuen. Du bist dann so nett und postest hier, was das Gericht entschieden hat.
Zitatdas Ahmen
Meintest du den Achmed von der Mittagsschicht?
Zitatalso einen Monat lang, für diesen Monat habe ich Miete und Nebenkosten bezahlt.
Verrate nur niemanden, wieviel Nebenkosten du bezahlst hast, man könnte dir eventuell eine passende Antwort geben.
Zitatneue Sachlage :
wie ich gestern abend noch erfahren habe
Auch wenn du heute erfährst, dass dein Vermieter ein Chalet in St. Moritz oder eine Jacht im Mittelmeer besitzt, ändert das nichts an der rechtmäßigen Kündigung deiner Wohnung, wenn der neue Eigentümer darin wohnen will.
ZitatBesteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung.
Nein, dieser Rechtsanspruch besteht natürlich nicht.
ZitatWäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?
NEIN! Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt schau man sich das Objekt genau an. Du kannst aber mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten noch am Montag kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 31.05.. Aber nicht vergessen die Miete+Nebenkosten zu bezahlen.
Hoffentlich ist der Mietvertrag ein unbefristeter, sonst läuft der nämlich länger.
ZitatAlle verschiedenen Eigentümer
Dann solltest du dich schnellstens nach einer anderen Bleibe umsehen, denn der neue Eigentümer kann natürlich auf Eigenbedarf kündigen.
Zitatwoher weiss ich das die Wohnung vorher keine Eigentumswohnung war
Und solch ein Satz tut weh. Dir müsste doch schon beim Einzug aufgefallen sein, dass die ganzen Wohnungen/das Haus nicht einer Person/einer Firma gehört. Aber sich dumm stellen ist ja so bequem.
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