Grundsteuer Nachzahlung

  • Hallo,

    ich wollte Euch mal fragen, ob ihr den Sachverhalt ähnlich einschätzt. Wir haben Ende Dezember 2013 die Betriebskostenabrechnung für 2012 bekommen und die Grundsteuer hat sich 2012 von knapp 1500€ (2011) auf 6000€ (2012) erhöht, da das Haus und Grundstück seit 2010 falsch eingestuft wurde. Diese Erhöhung wurde übrigens in der Betriebskostenabrechnung nicht erläutert, der Posten wurde ohne Erklärung einfach erhöht. Das bedeutet, dass wir für 2012 knapp 440€ (umgelegt) mehr an Grundsteuer zahlen müssen als im Jahr 2011. Soweit so gut. Erst nach Beschwerden von uns Mietern, wurde uns 2 Monate später die Erhöhung schriftlich erläutert und die Erhöhung vom Finanzamt zugeschickt. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass wir nur für das Jahr 2012 die Nachzahlung begleichen müssen, da unser Vermieter so nett war, für 2010 und 2011 die Kosten selber zu tragen.

    Nun bin ich der Meinung, dass für 2010 und 2011 der Vermieter verpflichtet war die Kosten selber zu tragen und auch für das Jahr 2012 wir eigentlich nicht aufkommen müssen, da uns nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich Bescheid gegegeben wurde.

    Wie seht ihr das?

    Danke für Eure Hilfe :)

    Gruß
    wosik

  • [...] und auch für das Jahr 2012 wir eigentlich nicht aufkommen müssen, da uns nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich Bescheid gegegeben wurde.


    Wie kommst Du zu der Einschätzung?

  • Dann wird das wohl so sein. ;)
    Du könntest natürlich auch mal Links posten, wo eine solche Rechtsprechung beschrieben steht. Ich für meinen Teil hätte dann etwas, wo ich ansetzen kann. Für den Moment kenne ich so keine Vermieterpflicht bzgl. einer solchen Mitteilung.

  • Grundsteuer auf Mieter umlegen - So geht?s!


    Interessant. Weißt Du, ab wann der Vermieter von der Erhöhung wusste?

    Davon ab, will er aber ja "nur" in der aktuellen 2012-er Abrechnung die Erhöhung mit einfließen lassen. Es könnte ja sein, dass der Link nur nachträgliche Forderungen für ältere Abrechnungen meint. Für ältere Abrechnungen stellt der Vermieter aber ja keine Nachforderung.

    Will sagen: In Unkenntnis darüber, ob der Link mich vielleicht tatsächlich widerlegt, kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass der Vermieter ihm bekannt gewordene betriebskostenrelevante Erhöhungen für laufende Abrechnungszeiträume dem Vermieter melden muss.

  • Er hat es wohl schon 2012 erfahren. Aber die andere Frage habe ich mir auch schon gestellt. Gilt diese 3 Monatsfrist nur für rückwirkende Zahlungen, oder muss bei der Erhöhung der Grundsteuer grundsätzlich der Mieter nach 3 Monaten informiert werden?

  • Er hat es wohl schon 2012 erfahren.

    Also im Zeitraum der derzeit aktuellen Abrechnung, die fristgerecht gekommen ist.

    Aber die andere Frage habe ich mir auch schon gestellt. Gilt diese 3 Monatsfrist nur für rückwirkende Zahlungen, oder muss bei der Erhöhung der Grundsteuer grundsätzlich der Mieter nach 3 Monaten informiert werden?


    Genau das ist die Frage. :)

  • In meinem Fall gibt es aber noch einen weiteren Punkt. Die Erklärung haben wir erst im Februar 2014 bekommen, im Dezember 2013 wurde der Posten Grundsteuer ohne jegliche Erklärung einfach erhöht und damit aus meiner Sicht unwirksam. :)

  • In meinem Fall gibt es aber noch einen weiteren Punkt. Die Erklärung haben wir erst im Februar 2014 bekommen, im Dezember 2013 wurde der Posten Grundsteuer ohne jegliche Erklärung einfach erhöht und damit aus meiner Sicht unwirksam. :)


    Hättest Du damit Recht, würde das bedeuten, dass auch für eine aktuell anstehende Abrechnung (hier eben wieder die 2012-er) eine Erhöhung extra erklärt werden müsste. Wieder meine Frage: Woher hast Du das jetzt?

  • Zitat

    und damit aus meiner Sicht unwirksam. :)

    Wenn das deine Sicht der Dinge ist, dann solltest du das auch entsprechend umsetzen und auch den Weg zum Gericht nicht scheuen. Du bist dann so nett und postest hier, was das Gericht entschieden hat.

  • Wurde die Grundsteuer rückwirkend erhöht oder Nachforderungen fällig, darf der Vermieter diese nur in der Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn sie nicht länger als ein Jahr seit Beginn des Abrechnungszeitraumes zurückliegen. Außerdem muss er den Mieter spätestens 3 Monate, nachdem er von der Erhöhung erfahren hat, darüber informieren.

    Darf der Vermieter Grundsteuer berechnen?

  • Wurde die Grundsteuer rückwirkend erhöht oder Nachforderungen fällig, darf der Vermieter diese nur in der Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn sie nicht länger als ein Jahr seit Beginn des Abrechnungszeitraumes zurückliegen. Außerdem muss er den Mieter spätestens 3 Monate, nachdem er von der Erhöhung erfahren hat, darüber informieren.

    Darf der Vermieter Grundsteuer berechnen?

    Damit stellt sich immer noch die Frage, ob eine drastische Erhöhung der Grundsteuer grundsätzlich den Mietern innerhalb von 3 Monaten mitgeteilt werden muss, auch wenn die Betriebskostenabrechnung nur das abgelaufene Jahr betrifft, also Betriebskostenabrechnung 2012 die 2013 zugestellt wird.

  • Die Quelle nach der Form, wie eine Grundsteuererhöhung erläutert werden muss suche ich noch. Ich hatte dieses vor einigen Wochen über Google gefunden und es bisher nicht wieder gefunden...

  • Die Quelle nach der Form, wie eine Grundsteuererhöhung erläutert werden muss suche ich noch. Ich hatte dieses vor einigen Wochen über Google gefunden und es bisher nicht wieder gefunden...


    Frage doch die Behörde, die das verzapft hat.

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