Hallo zusammen,
folgende Situation möchte ich schildern zum allseits beliebten Thema Parkettreparatur bei Auszug. Wir wohnen seit 3,5 Jahren in einer Mietwohnung und haben zum 31.5.2014 gekündigt. Das Parkett im Wohnzimmer weist leider zwei von uns verschuldete Stellen auf (Wasserfleck, Kratzer) die wohl ohne Abschleifen und Ölen nicht auszubügeln sind. Das stellt in unseren Augen einen klassischen Haftpflichtschaden dar, den wir unserer Versicherung melden würden.
Nun wurde aber nach einigen Monaten nach Einzug eine Stelle im Parkett bemerkt (ja das war bei Abnahme der Wohnung nicht zu sehen), an der entweder der Vormieter oder dessen Handwerker Nägel ins Parkett geschlagen hat um ein Aufwölben der Lamellen nach oben zu verhindern. Dies haben wir unserer Vermieterin auch angezeigt die aber außer einer mündlichen Kenntnisnahme nichts weiter unternommen hat. In der Folge ist die gleiche Wölbung an einer anderen Stelle ebenfalls aufgetreten, selbstverständlich haben wir dort keine Nägel in den Boden gehauen. Diese Stelle wurde der Vermieterin ebenfalls angezeigt.
Da wir nun vor einem Auszug stehen, haben wir uns zunächst drei Parkettexperten kommen lassen um den Boden zu beurteilen. Das Ergebnis ist interessanterweise sehr differenziert. Ein Experte hat sich sogar geweigert, ein Angebot abzugeben weil er nur einen Austausch des gesamten Bodens empfehlen würde - seine Begründung haben wir schriftlich. Zwei weitere Experten haben jeweils ein Angebot zur Ausbesserung der betroffenen Stellen und anschließendem Abschleifen und Ölen des Bodens abgegeben. Deren Meinung nach hat der Handwerker vor unserem Einzug schlampig gearbeitet wodurch an den betroffenen Stellen ca. 1mm breite Schlitze zwischen den Parkettlamellen entstanden sind. Dadurch reicht es schon wenn man den Boden wischt so daß die nach unten eindringende Feuchtigkeit für das Aufwölben der Parkettlamellen sorgt.
Uns stellen sich zwei Fragen:
1. Wenn sich die Vermieterin für einen Komplettaustausch des Bodens entscheidet, inwieweit können wir dafür haftbar gemacht werden wenn die Ursache für die gewölbten Stellen nicht bei uns liegt?
2. Die zwei Handwerkerangebote listen die Reparatur des Bodens und das anschließende Abschleifen und Ölen separat auf. Besteht die Möglichkeit, daß unsere Versicherung den zweiten Teil übernimmt und der Reparatur-Teil von der Vermieterin getragen muß wenn sie den Schuldigen nicht mehr ermitteln kann?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!