Beiträge von Mainschwimmer

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    kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?


    Ganz ehrlich, lesen und verstehen ist nicht dein Ding, richtig? Was hat anitari zur Art des Einschreibens geschrieben?
    Wenn du hier Hilfe erwartest muss du auch mitdenken, auch wenn es dir schwer fällt.

    Mehr habe ich dazu nicht zu sagen, denn ich spiel lieber an meinen Zehen als solch einen Fragesteller zu antworten.

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    unsere Maschine war immer so gesichert, das keine anderer Mieter diese nutzen konnte (Stromstecker verschlossen).


    Und habt ihr auf Hausstrom gewaschen, oder lief die Maschine über euren Zähler? Wenn ersteres zutrifft, dann habt ihr nämlich die ganze Zeit die anderen Mieter betrogen. Also ganz ruhig sein und keine Welle machen.

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    Habe ich Anspruch darauf, im Wohnzimmer den Belag verlegen zu lassen?

    Wenn du alles das, was du geschrieben hast beweisen kannst, dann ja. Aber da es nur gesagt wurde, dürfte ein Beweis schlecht beizubringen sein.

    Merke: Nur was man schwarz auf weiß in Händen hält ist ein Beweis für das Gesagte, Vereinbarte.

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    ich würde die Polizei einschalten. Darauf bekam ich die Antwort ,sowas würde die Polizei nicht scheren.


    Selten so gelacht. Aber schreib ruhig weiterhin deine hirnrissigen Vorstellungen hier im Forum, wir freuen uns über solche lächerlichen Beiträge.

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    Ich habe vor Kurzem irgendwo gelesen, dass dieser Bodenbelag nach 3 Jahren als "abgenutzt" gilt und etwaige Schäden seitens VM nicht mehr bemängelt werden dürfen?!


    Das war wohl eine Märchenstunde. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 Jahren hätte das Laminat noch einen Restwert von 70%, also wird dein Kater den Schaden übernehmen müssen. Oder du meldest das deiner Privathaftpflichtversicherung, ohne den Kater als Übeltäter zu outen.

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    Liege ich nun richtig in der Annahme, dass sowas einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt?

    Ja!

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    Ich habe bereits Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gestellt.


    Das war richtig.

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    Ich denke ich werde die Miete um 100% mindern, bin ich da im Recht?


    Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn du fristlos kündigst bist du raus und musst keine Miete bezahlen.

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    Ich würde natürlich auch gerne auf Herausgabe der Kaution klagen. Wie sind meine Optionen?


    Und was soll das jetzt? Deine Kaution hat doch mit dem Vorfall nichts zu tun. Lies mal, was es zu dem Thema im Mietrechtslexikon gibt: Kautionsrückzahlung

    @AjaxMH
    Du blickst scheinbar noch immer nicht so richtig durch, richtig? Ob das eine Frage des Mietrechts ist, oder nicht, dürfte doch wohl zweitrangig sein. Fest steht, dass dieses Forum nicht mit Google verwechselt werden und der Fragesteller sich solche Fragen besser mithilfe dieser Suchmaschine erklären lassen sollte.

    Auch hat der TE nicht geschrieben, dass es von Fogging geplagt wird, er ist per Zufall auf diesen Begriff gestoßen. Es gibt also keinen Bezug zu seiner jetzigen Wohnsituation.

    Noch einmal: Die Frsten sind weich, also nicht zu beanstanden. Auch die sogenannte Abgeltungsklausel:

    so beteiligt sich der Mieter zeitanteilig und unter Beachtung seiner individuellen Beanspruchung der Mietsache an den Kosten der Renovierung. Dem Mieter ist es freigestellt, anstelle der Zahlung der Kostenbeteiligung die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorzunehmen.

    wurde in dieser Form vom BHG nicht bemängelt, weil auch hier auf die individuelle Beanspruchung abgestellt wird und der Mieter die Schönheitsreparaturen selbst ausführen kann.

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    Meine Heizung (die nicht benutzt worden ist) besitzt noch einen alten Fühler....

    Was soll das sein, alter Fühler?

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    ÖL für 1186,45€ im letzten Jahr verbraucht?????????


    Wie viele Wohnungen (Quadratmeter) versorgt die Heizung?
    P.S. Du solltest deine Tastatur überprüfen lassen. Bei diesem "?" Zeichen spielt sie nämlich verrückt. Oder lässt du den Finger drauf, weil du es chic findest?

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    Es weder voraussichtliche Zeiten angegeben( hat sie mit "Frühjahr" und "stabile Witterungsverhältnisse" umschrieben)


    Das sollte doch wohl reichen, oder? Wäre es dir lieber, wir hätten keinen verfrühten Frühling und die Handwerker würden die Fenster termingerecht am 1. März bei minus 20 Grad rausreißen?

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    noch vorraussichtliche Betriebskosten.


    Dieser Einwand ist Unsinn. Bei neuen Isolierglasfenstern ändern sich die Betriebskosten für den Mieter nicht.

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    Wo beginnt und endet "unerheblich"?


    Dafür gibt es Gerichte, die den ganzen Tag solche Dinge beurteilen und entscheiden.

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    Wäre die mutmaßliche Gefahr ein Grund sich gegen die Modernisierung aus zu sprechen?


    Mit Sicherheit nicht, denn bei richtigem Lüftungs- und Heizverhalten kann man das Problem ausschalten. Es ist ja kein Evangelium, dass bei jeder Fenstererneuerung auch Schimmel auftritt.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

    Für den Vermieter sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:

    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate

    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate

    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

    Hier ist doch ganz klar auf die Mietzeit abgestellt und nicht auf das Datum, wann die Kündigung ausgesprochen wurde.

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    Über 5 Tausend Euro klingt für mich sehr hoch.
    Hat jemand eine Ahnung von solchen Kosten?

    Ja, dein Vermieter, denn wenn der die Miete erhöhen will, muss er auch die Kosten der Maßnahme offen legen. Die Zeiten sind vorbei, in denen so etwas auf Zuruf erledigt war.

    Zitat

    Ist so kurz hintereinander eine Erhöhung überhaupt rechtens?


    Ja!, Das sind 2 voneinander unabhängige Modernisierungen und für beide kann der Vermieter die Umlage in Höhe von 11% der Kosten auf die Miete umlegen: http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

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