Mietminderung - welche Höhe ist angemessen?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem: am 07.03. wurde meine Heizung aufgrund eines Wasserschadens sicherheitshalber abgestellt. Bis zum 11.03. sollte die Heizung wieder funktionstüchtig sein, war sie jedoch nicht! Ab aktuellen Außentemperaturen von 2 grad (nachts) / 12 grad (tagsüber) habe ich meine Hausverwaltung am 09.03. mitgeteilt, das wenn die Heizung nicht bis zum 11.03. wieder läuft, ich von meinem Recht der Mietminderung gebrauch mache.
    Am 11.03. war zwar ein Handwerker da, konnte jedoch die Heizung bzw. den Wasserschaden nicht finden/reparieren. Gestern habe ich erneut meine Hausverwaltung angeschrieben und wollte eine endgültige Klärung dieses Problems haben... Seit heute früh springen 3 Handwerker in meiner Wohnung rum und machen den ganzen Fußboden auf! Dies ist heute der 12 Tag an dem meine Heizung nicht läuft. Ich habe eine durchschnittliche Zimmertemperatur von 15-16 Grad.
    In welcher Höhe ist eine Mietminderung angebracht? An was werden die Prozent berechnet und kann sie diese einfach von der nächsten Monatsmiete abziehen?

    Danke im Voraus!

  • Trotz Dank im voraus wird Ihnen hier niemand die Höhe der Minderung mitteilen. Dazu gibt es keine verbindlichen Maßstab.
    Orientierungen finden Sie im Internet.

  • Zitat

    In welcher Höhe ist eine Mietminderung angebracht?


    Suchen Sie selbst mithilfe von Google und dem Suchwort "Mietminderung" nach der Höhe derselbigen. Oder besser, lassen Sie sich im örtlichen Mieterverein oder von einem Anwalt für Mietrecht beraten.

  • Mietminderung immer von der Bruttomiete.

    Auch ich hüte mich irgend welche %zahlen zu nennen.

    Bitte wende Dich an einen Fachanwalt oder den Mieterbund.

  • am 07.03. wurde meine Heizung aufgrund eines Wasserschadens sicherheitshalber abgestellt. Bis zum 11.03. sollte die Heizung wieder funktionstüchtig sein, war sie jedoch nicht! Ab aktuellen Außentemperaturen von 2 grad (nachts) / 12 grad (tagsüber) habe ich meine Hausverwaltung am 09.03. mitgeteilt, das wenn die Heizung nicht bis zum 11.03. wieder läuft, ich von meinem Recht der Mietminderung gebrauch mache.
    Am 11.03. war zwar ein Handwerker da, konnte jedoch die Heizung bzw. den Wasserschaden nicht finden/reparieren. Gestern habe ich erneut meine Hausverwaltung angeschrieben und wollte eine endgültige Klärung dieses Problems haben... Seit heute früh springen 3 Handwerker in meiner Wohnung rum und machen den ganzen Fußboden auf! Dies ist heute der 12 Tag an dem meine Heizung nicht läuft. Ich habe eine durchschnittliche Zimmertemperatur von 15-16 Grad.


    Shit happens nun mal. Wohlfühlflatrate haste wohl nicht gebucht.
    Tipp: Lass' Dich von einem Fachanwalt beraten, kostet ja nur 100€, um 50€ Mietminderung herauszuschlagen.

  • Hallo
    habe noch immer keine Heizung und lebe auf einer Baustelle... meiner ganzer Wohnzimmerfußboden ist nun offen (bereits 2 Wochen) und soll lt. einer E-Mail der Hausverwaltung auch noch mind. 1 Woche so bleiben... Gibt es für Bauarbeiten bzw. unnutzbare Räume ein Gerichtsurteil?

  • Hallo
    habe noch immer keine Heizung und lebe auf einer Baustelle... meiner ganzer Wohnzimmerfußboden ist nun offen (bereits 2 Wochen) und soll lt. einer E-Mail der Hausverwaltung auch noch mind. 1 Woche so bleiben... Gibt es für Bauarbeiten bzw. unnutzbare Räume ein Gerichtsurteil?


    Tipp: Google mal nach: Mietminderung, s.o., teilweise Unbewohnbarkeit.

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