Moderniesierung- Mieterhöhung

  • Hallo,

    in unserer Wohnung wurde Ende letzten Jahres die Miete erhöht,mit direktem Bezug zur Modernisierung des Bades.
    Ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt weiß ich nicht,denn irgendwann vor unserem Einzug vor 10 Jahren hatte die Hausverwaltung dieses Bad mit Rotwandgips auskleiden lassen, Fliesen im unteren Bereich drüber und wir hatten dann Spaß mit Schimmel. Es wurde also (fast) alles runtergerissen, neue Fliesen angebracht und wir bekamen eine neue Badewanne. Mietaufschlag 50€. Das war ja noch in Ordnung.
    Bereits vor etwa zwei Jahren hatte unsere Vermieterin erwähnt das die Eigentümer die Fenster am ganzen Haus austauschen lassen wollen. Letztes Jahr erwähnte sie es bei einem Treffen noch einmal und Anfang dieses Jahres (Januar) kam dann Post das eine Firma zum ausmessen kommt. Ich habe die Herren die zum Messen kamen gefragt, wann der Einbau stattfinden soll und die meinten wohl so April/Mai wegen Wetter.
    Ebenfalls im Januar erhielten wir einen Brief von der Vermieterin: Ankündigung von Wertverbesserungsmaßnahmen (§554 Abs. 2-4 BGB)
    Darin steht das die Fenster gegen neue Kunststofffenster ausgetauscht werden sollen. (Wir haben jetzt auch Kunststofffenster)
    Für unsere Mieträume würde ein vorraussichtlicher Modernisierungsaufwand in Höhe von 5.246,67€ anfallen. Wegen der möglichen Erhöhung um 11% pro Jahr würde das eine monatliche Mieterhöhung um ca. 48€ bedeuten.

    Ich habe ein wenig gegoogelt, bin jetzt aber dennoch etwas ratlos.
    Zum einen habe ich gelesen das es diesen Paragraphen gar nicht mehr gibt, zum anderen das Vermieter angeben und mitberechnen müssen was an Ernergieersparnis zu erwarten ist. Davon steht allerdings nichts in dem Schreiben.
    Gibt es überhaupt eine Ersparnis wenn man Isofenster gegen Isofenster tauscht?

    Was bedeutet der Wegfall des Paragraphen für uns und ist das Schreiben so von uns zu akzeptieren?

  • Ebenfalls im Januar erhielten wir einen Brief von der Vermieterin: Ankündigung von Wertverbesserungsmaßnahmen (§554 Abs. 2-4 BGB)
    [...]
    Zum einen habe ich gelesen das es diesen Paragraphen gar nicht mehr gibt, zum anderen das Vermieter angeben und mitberechnen müssen was an Ernergieersparnis zu erwarten ist. Davon steht allerdings nichts in dem Schreiben.
    [...]
    Was bedeutet der Wegfall des Paragraphen für uns und ist das Schreiben so von uns zu akzeptieren?


    Das Gesetz, dass den §554 BGB kassiert hat, hat auch die §§555a bis 555f BGB installiert. Dort stehen im Großen und Ganzen die Sachen jetzt drin. Ich würde kontrollieren, ob diese Paragraphen eingehalten sind vom Vermieter.

    Ob mit der Nennung eines "toten", anstelle der aktuellen Paragraphen im Ankündigungsschreiben das ganze Schreiben ungültig/unwirksam ist, weiß ich nicht. Erfüllen müsste es jedenfalls die aktuellen Paragraphen, würde ich sagen.

    Gibt es überhaupt eine Ersparnis wenn man Isofenster gegen Isofenster tauscht?


    Aber hallo ..! :)
    Iso ist nicht gleich Iso. Und neues Fenster ist meist dichter und "besser" als altes Fenster.

  • Aber hallo ..! :)
    Iso ist nicht gleich Iso. Und neues Fenster ist meist dichter und "besser" als altes Fenster.


    ... und dadurch wird es in der Wohnung evtl. noch mehr schimmeln...

  • ... und dadurch wird es in der Wohnung evtl. noch mehr schimmeln...


    Das ist richtig, das kann unter bestimten Umständen passieren. Aber speziell bei meiner von Dir zitierten Antwort ging es um die Frage, ob neue Isolierverglasung mehr Energie einsparen kann als alte Isolierverglasung.

    Schimmel nach neuen Fenstern in altem Haus ist ein ganz anderes Thema.

  • Danke erst einmal für die Antworten

    Den Hinweis mit dem Schimmel finde ich interessant.
    Zum einen wegen dem Bad, das ja nicht vollständig befreit ist vom Gips, zum anderen weil es vor vielen Jahren im Haus einen großen Wasserschaden gab. Spätfolgen sieht man im Treppenhaus und außen an der Hauswand.
    Wenn jetzt alles zusätzlich abgedichtet wird, ,müsste das alles verschlimmern.

    Die andere Sache sind die angegebenen Summen.
    Es handelt sich ei uns um 5 Fenster. Eines davon ein Badezimmerfenster, das Kippbar sein soll, aber sehr schmal und klein ist.
    Über 5 Tausend Euro klingt für mich sehr hoch.
    Hat jemand eine Ahnung von solchen Kosten?

    Noch eine Sache: eigentlich soll ja die Erhöhung nach 3 Monaten kommen. Ab 1.Januar zahlen wir wegen dem Bad mehr Geld. Jetzt sollen wir wieder 11% mehr zahlen, was ja auch dieses Jahr ist. Ist so kurz hintereinander eine Erhöhung überhaupt rechtens?

  • Zitat

    Über 5 Tausend Euro klingt für mich sehr hoch.
    Hat jemand eine Ahnung von solchen Kosten?

    Ja, dein Vermieter, denn wenn der die Miete erhöhen will, muss er auch die Kosten der Maßnahme offen legen. Die Zeiten sind vorbei, in denen so etwas auf Zuruf erledigt war.

    Zitat

    Ist so kurz hintereinander eine Erhöhung überhaupt rechtens?


    Ja!, Das sind 2 voneinander unabhängige Modernisierungen und für beide kann der Vermieter die Umlage in Höhe von 11% der Kosten auf die Miete umlegen: http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

  • Wenn jetzt alles zusätzlich abgedichtet wird, ,müsste das alles verschlimmern.
    Die andere Sache sind die angegebenen Summen. Es handelt sich ei uns um 5 Fenster.
    Über 5 Tausend Euro klingt für mich sehr hoch.
    Hat jemand eine Ahnung von solchen Kosten?


    In meinem Haus liess ich mal fünf alte Fenster gegen einflügelige mit einbruchhemmenden Pilszapfenverriegelungen auswechseln, Grösse ca. 100x80cm. Die Preise der Angebote (Ausschreibung) beliefen sich zw. 1451 und 2036€. Vielleicht hilft Dir das weiter.
    /Noch) feuchte Wände "einzupacken" kann natürlich zum Supergau führen... :mad:

  • Wäre die mutmaßliche Gefahr ein Grund sich gegen die Modernisierung aus zu sprechen?


    Mit (mindestens) vierstelligem Eurobetrag wärest Du dabei: Gutachten, Gegengutachten, zwei Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren...:rolleyes:

  • Zitat

    Wäre die mutmaßliche Gefahr ein Grund sich gegen die Modernisierung aus zu sprechen?


    Mit Sicherheit nicht, denn bei richtigem Lüftungs- und Heizverhalten kann man das Problem ausschalten. Es ist ja kein Evangelium, dass bei jeder Fenstererneuerung auch Schimmel auftritt.

  • Okay. Danke.
    Jetzt muss ich noch mal mit diesem § kommen:http://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html

    Wenn ich das richtig verstehe entspricht der Brief unserer Vermieterin vom 23.1. nicht der notwendigen Form. Es weder voraussichtliche Zeiten angegeben( hat sie mit "Frühjahr" und "stabile Witterungsverhältnisse" umschrieben) noch vorraussichtliche Betriebskosten.

    Probleme macht mit auch (4). Was bitte ist unerhebliche Einwirkung und unerhebliche Mieterhöhung? Wo beginnt und endet "unerheblich"?

  • Zitat

    Es weder voraussichtliche Zeiten angegeben( hat sie mit "Frühjahr" und "stabile Witterungsverhältnisse" umschrieben)


    Das sollte doch wohl reichen, oder? Wäre es dir lieber, wir hätten keinen verfrühten Frühling und die Handwerker würden die Fenster termingerecht am 1. März bei minus 20 Grad rausreißen?

    Zitat

    noch vorraussichtliche Betriebskosten.


    Dieser Einwand ist Unsinn. Bei neuen Isolierglasfenstern ändern sich die Betriebskosten für den Mieter nicht.

    Zitat

    Wo beginnt und endet "unerheblich"?


    Dafür gibt es Gerichte, die den ganzen Tag solche Dinge beurteilen und entscheiden.

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