Beiträge von Mainschwimmer

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    Allerdings hat es bislang reichlich Nerven und Zeit (Telefonate mit Feuerwehr, da sich der Vermieter um nichts kümmert) gekostet.


    Dafür gibt es keine Mietminderungen!

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    Zudem ist keine Brandmeldeanlage in den Mietwohnungen !


    Rauchmelder sind nicht in allen Bundesländern Pflicht!

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    Meine Frage: Kann ich Mietminderung geltend machen ?


    Das musst du beim Amt für Mietminderungen im Rathaus anmelden. Von dort wird dein Vermieter dann zur Mietminderung aufgefordert.

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    sondern den ich eh schon bezahle.


    Und was hat der Vermieter dazu gesagt, als du ihm das mitgeteilt hast?

    Ach so, du traust dich nicht und hoffst, dass dein VM hier mitliest oder einer von uns ihm Bescheid sagt.
    Es geht um dein Geld, da musst also du aufpassen und nicht dieses Forum!

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    Weiss einer von Euch ob das ok ist?


    Klar ist das okay......für den Vermieter! Er wird dich nämlich auf die Zahlung der beiden Mieten verklagen und Recht bekommen. Dann hast du zusätzlich die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite an der Backe.

    Eine Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten wird von keinem Gericht gerne gesehen, denn diese Kaution ist für andere Dinge gedacht und darf nur vom Vermieter angegangen werden.

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    könnte sogar noch unter afrikanischen Ansprüchen liegen und damit das Wasser negativ beeinflussen.


    Richtig! Und deshalb fragt man in einem Mietrechtsforum und nicht beim Versorger. Aber es gibt immer Beantworter, die auf jeden Zug aufspringen, um ihr geballtes Wissen an den Mann zu bringen.

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    - In diesem sind die Kosten von Warm- und/ oder Kaltmiete nicht einzeln aufgeschlüsselt.


    Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung ist die Vereinbarung einer Gesamtmiete (Bruttomiete) nicht zu beanstanden und laut Heizkostenverordnung sogar erlaubt.

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    dass bei Beschädigung der Sachen, eine angemessene Zahlung geleistet werden muss.


    Eine vertragsgemäße Abnutzung der Einrichtung ist mit der Zahlung der Miete abgegolten. Für Schäden ist aber Üblicherweise Ersatz zu leisten.

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    Auf Nachfrage rechtfertigte sich die Vermieterin mit der Begründung,


    Eine (Unter)vermieterin muss sich für einen Mietpreis nicht rechtfertigen. Entweder du bezahlst den geforderten Preis, oder du lässt es. So einfach ist das.

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    Wie ist hier die Rechtslage und wie kann der Untermieter nun dagegen vorgehen?


    Hier gibt es keine Rechtslage, weil dein selbstgemachtes Problem nichts mit Mietrecht zu tun hat. Also kannst du auch nicht dagegen vorgehen.

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    Was haben wir denn hier für Rechte? Danke schon mal im Voraus und Grüße


    Du hast das Recht und die Pflicht keinen Roman zu schreiben. Wer soll das lesen?

    Und dann hast du auch das Recht, da wo es hingehört, eine Pause (Absatz) zu machen. Von deinem Text gibt es nämlich Augenkrebs.

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    Ich habe nur aus dem Namen dieser Seite mietrecht.de den Schluss gezogen,


    Das bedeutet aber auch, dass der Fragesteller selbst willens ist, an seinem "Fall" mitzuarbeiten. Wenn du dazu aber keine Lust hast und der Meinung bist, dass wir das gefälligst alleine machen sollen, dann musst du den Begriff "Hilfe" mal genauer hinterfragen.

    Du brauchst einen Anwalt, der dir gegen entsprechende Knete alles Denken abnimmt. Und kein Forum, das für Tipps und Ratschläge sorgt.

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    Falls ja, welche Fristen gelten dabei für mich


    Nach Erhalt der Abrechnung hast du 12 Monate Zeit zur Prüfung, danach ist der Drops gelutscht. Für die letzte Rechnung aus 2012 könnte es noch reichen, wenn die Rechnung spät genug eingetroffen ist.

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    wie gehe ich am besten vor?


    Wahrscheinlich ist jedes Vorgehen sinnlos, denn wer zu spät aufwacht, den bestaft das Leben.

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