Da Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen, d.h. Grundkosten 30 und Verbrauch 70%, entstehen keine Ungerechtigkeiten.
Zum Beweis solltest du dich mit dieser Verordnung beschäftigen: Heizkostenverordnung
Da Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen, d.h. Grundkosten 30 und Verbrauch 70%, entstehen keine Ungerechtigkeiten.
Zum Beweis solltest du dich mit dieser Verordnung beschäftigen: Heizkostenverordnung
So lange in der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten die Reinigung der Allgemeinflächen nicht auftauchen habt ihr keinen Grund zur Beschwerde. Es gibt Mietverträge, in denen auch die Kosten eines Aufzugs genannt werden, obwohl es im Haus keinen gibt.
ZitatAllerdings hat es bislang reichlich Nerven und Zeit (Telefonate mit Feuerwehr, da sich der Vermieter um nichts kümmert) gekostet.
Dafür gibt es keine Mietminderungen!
ZitatZudem ist keine Brandmeldeanlage in den Mietwohnungen !
Rauchmelder sind nicht in allen Bundesländern Pflicht!
ZitatMeine Frage: Kann ich Mietminderung geltend machen ?
Das musst du beim Amt für Mietminderungen im Rathaus anmelden. Von dort wird dein Vermieter dann zur Mietminderung aufgefordert.
Zitatsondern den ich eh schon bezahle.
Und was hat der Vermieter dazu gesagt, als du ihm das mitgeteilt hast?
Ach so, du traust dich nicht und hoffst, dass dein VM hier mitliest oder einer von uns ihm Bescheid sagt.
Es geht um dein Geld, da musst also du aufpassen und nicht dieses Forum!
ZitatErgo, ich lasse mich von Bauchgefühlen Fremder nicht beeinflussen.
Dummes Gebabbel von dir! Eine ähnliche Erfahrung könnte nur dein Nachbar im gleichen Haus gemacht haben. Denn alle Anderen sind Fremde für dich, schon mal drüber nachgedacht?
ZitatIch brauche keine Diener
Scheinbar doch! Urteile zu Mietminderungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Ich z.B. habe diese Entscheidungen nicht gesammelt, deshalb habe ich auf Google verwiesen. Also weiter suchen!
Das ist nicht dein Ernst. Soll man sich den Hals verdrehen, oder den Bildschirm hochkant stellen? Wenn du Antworten willst, dann sollten die Fragen auch ohne Klimmzüge zu machen leserlich sein.
ZitatKennt ihr Urteile dazu?
Die findest du mithilfe von Google, oder denkst du, dass wir hier deine Diener sind?
ZitatWeiss einer von Euch ob das ok ist?
Klar ist das okay......für den Vermieter! Er wird dich nämlich auf die Zahlung der beiden Mieten verklagen und Recht bekommen. Dann hast du zusätzlich die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite an der Backe.
Eine Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten wird von keinem Gericht gerne gesehen, denn diese Kaution ist für andere Dinge gedacht und darf nur vom Vermieter angegangen werden.
Zitatkönnte sogar noch unter afrikanischen Ansprüchen liegen und damit das Wasser negativ beeinflussen.
Richtig! Und deshalb fragt man in einem Mietrechtsforum und nicht beim Versorger. Aber es gibt immer Beantworter, die auf jeden Zug aufspringen, um ihr geballtes Wissen an den Mann zu bringen.
Von wem bezieht ihr euer Wasser, von den Stadtwerken oder aus dem afrikanischen Dschungel?
Warum kommt man nicht auf die Idee, beim Lieferanten anzufragen? Wenn der natürlich in Afrika sitzt, gibt es Probleme.
Zitat- In diesem sind die Kosten von Warm- und/ oder Kaltmiete nicht einzeln aufgeschlüsselt.
Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung ist die Vereinbarung einer Gesamtmiete (Bruttomiete) nicht zu beanstanden und laut Heizkostenverordnung sogar erlaubt.
Zitatdass bei Beschädigung der Sachen, eine angemessene Zahlung geleistet werden muss.
Eine vertragsgemäße Abnutzung der Einrichtung ist mit der Zahlung der Miete abgegolten. Für Schäden ist aber Üblicherweise Ersatz zu leisten.
ZitatAuf Nachfrage rechtfertigte sich die Vermieterin mit der Begründung,
Eine (Unter)vermieterin muss sich für einen Mietpreis nicht rechtfertigen. Entweder du bezahlst den geforderten Preis, oder du lässt es. So einfach ist das.
ZitatWie ist hier die Rechtslage und wie kann der Untermieter nun dagegen vorgehen?
Hier gibt es keine Rechtslage, weil dein selbstgemachtes Problem nichts mit Mietrecht zu tun hat. Also kannst du auch nicht dagegen vorgehen.
ZitatDer Anwalt war echt unfreundlich und ich überlege noch zu einem anderen zu gehen. man o man ist das alles ein Mist.
Nö, der war nur fair, weil er dir seine Kosten ersparen wollte, die du hättest auf jeden Fall bezahlen müssen.
ZitatWas haben wir denn hier für Rechte? Danke schon mal im Voraus und Grüße
Du hast das Recht und die Pflicht keinen Roman zu schreiben. Wer soll das lesen?
Und dann hast du auch das Recht, da wo es hingehört, eine Pause (Absatz) zu machen. Von deinem Text gibt es nämlich Augenkrebs.
ZitatDie letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen.
Dann wird sich das Jobcenter mit Sicherheit auf Verordnungen o.ä. berufen. Und das hat mit Mietrecht nix, rein garnix zu tun.
ZitatHat jemand mit der Verwaltungsgesellschaft CABEG Erfahrungen gemacht?
Ich nicht!
Zitatwie sich jetzt in diesem Fall die Tatsache auswirkt, dass der Mieter ja die unkorrekten Abrechnungen bezahlt hat.
Dann ist die Messe gelesen, der Drops gelutscht, der Zug abgefahren.
ZitatIch habe nur aus dem Namen dieser Seite mietrecht.de den Schluss gezogen,
Das bedeutet aber auch, dass der Fragesteller selbst willens ist, an seinem "Fall" mitzuarbeiten. Wenn du dazu aber keine Lust hast und der Meinung bist, dass wir das gefälligst alleine machen sollen, dann musst du den Begriff "Hilfe" mal genauer hinterfragen.
Du brauchst einen Anwalt, der dir gegen entsprechende Knete alles Denken abnimmt. Und kein Forum, das für Tipps und Ratschläge sorgt.
ZitatFalls ja, welche Fristen gelten dabei für mich
Nach Erhalt der Abrechnung hast du 12 Monate Zeit zur Prüfung, danach ist der Drops gelutscht. Für die letzte Rechnung aus 2012 könnte es noch reichen, wenn die Rechnung spät genug eingetroffen ist.
Zitatwie gehe ich am besten vor?
Wahrscheinlich ist jedes Vorgehen sinnlos, denn wer zu spät aufwacht, den bestaft das Leben.
Zitatwill mich aber vorher absichern dass das auch legitim ist.
Eine Mietminderung ist nur für den Zeitraum des Mangels möglich. Bei einer mangelhaften Heizung also nur während der Heizperiode.
ZitatVielleicht bekomm ich sogar eine fachliche Meinung dazu?
Die gibt es eine Tür weiter: Rechtsberatung Mietrecht - Anwalt fragen ? mietrecht.de
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