Hallo, das Problem mit meinem Vermieter geht leider weiter. Jetzt hat der mir einen Mahnbescheid geschickt! Der Mieterverein sagt ich soll mich nicht aufregen, ich sei im Recht und mir kann nichts passieren. Aber wenn ich Mahnbescheid höre bin ich echt eingeschüchtert. Was wenn das ein Richter anders sieht. Fakt ist, die Heizostenabrechnung lag nicht bei. Da kann der mir doch 100 Nebenkostenabrechnungen im Oktober geschickt haben, wenn ich behaupte das Ding war nicht dabei MUSS der mir doch das Gegenteil beweisen oder?? Es ist doch auch nicht meine Aufgabe die Fristen vom Vermieter einzuhalten. Dann besteht der auch darauf das ich unbedingt die NÖTIGEN rennovierungsarbeiten durchführe nur weil ne gültige Schönheitsreparaturklausel im MV steht. Ich habe nur 4 Jahre und acht Monate in der Wohnung gewohnt und bin immer gut mit allem umgegangen. Ein paar Bohrlöcher und ne oragne Küche ist ja wohl kein Grund die Bude zu rennovieren. Ich fühl mich da echt im Recht habe aber trotzdem Angst dass das Ding nach hinten los geht.
Nebenkostenabrechnung aussitzen?
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KaRe -
8. April 2014 um 20:26 -
Erledigt
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Zitat
Ich fühl mich da echt im Recht
Dann fühl dich mal so lange, bis dir das Gericht etwas anderes erklärt. -
KaRe:
"das Problem mit meinem Vermieter geht leider weiter. Jetzt hat der mir einen Mahnbescheid geschickt!"
- ist sein "gutes" Recht."Der Mieterverein sagt ich soll mich nicht aufregen, ich sei im Recht und mir kann nichts passieren."
- Sowas nennt man "stromlinienförmig bürsten", wobei ich immer ganz vorsichtig wäre. Wei ich bereitssagte, bei Ratschlägen dieses MV ist m.E. Vorsicht geboten."wenn ich Mahnbescheid höre bin ich echt eingeschüchtert."
- Das ist der Zweck eines MB..."Was wenn das ein Richter anders sieht. Fakt ist, die Heizostenabrechnung lag nicht bei."
- Ich würde nur die rechtssicheren Forderungen begleichen, den anderen mit Begründung widersprechen."Da kann der mir doch 100 Nebenkostenabrechnungen im Oktober geschickt haben, wenn ich behaupte das Ding war nicht dabei MUSS der mir doch das Gegenteil beweisen oder?? Es ist doch auch nicht meine Aufgabe die Fristen vom Vermieter einzuhalten. Dann besteht der auch darauf das ich unbedingt die NÖTIGEN rennovierungsarbeiten durchführe nur weil ne gültige Schönheitsreparaturklausel im MV steht. Ich habe nur 4 Jahre und acht Monate in der Wohnung gewohnt und bin immer gut mit allem umgegangen. Ein paar Bohrlöcher und ne oragne Küche ist ja wohl kein Grund die Bude zu rennovieren. Ich fühl mich da echt im Recht habe aber trotzdem Angst dass das Ding nach hinten los geht."
Das wäre dann Prozessgegenstand. Ich würde jetzt einen FACH-Anwalt aufsuchen und erstmal sofort Rechtsmittel gegen den MB einlegen (lassen). -
gelöscht, da doppelt.
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Hallo Berny, dake für Deine Einschätzung! Werde mir das mit dem Anwalt überlegen. Ich dachte der MV hilft mir weiter, weil ich mir einen Anwalt nicht leisten kann. Habe jetzt echt bedenken das ein Gericht die Sache doch anders sieht als der MV die Sache einschätzt. Die Nebenkostenabrechnung habe ich ja tatsächlich erhalten, es hat halt die spizifizierte Heizkostenabrechnung gefehlt. Im Netzt steht überall das ich die hätte anfordern können. Habe ich aber nicht, weil ich das nicht wuste das das Ding wichtig ist. Diese Rennoviererei finde ich überflüssig weil bis auf die Bohrlöcher und die orange Küche die Wohnung wirkich top ist. Jetzt hab ich mal geschaut was mich so ein Gerichtsverfahren kosten würde. Bin bei einem Streitwert von 1800 Euro auf 1200 Euro für ein Gerichtsverfahren gekommen. Das müsste ich dann wohl bezahlen wenn ich verliere. Muss ich dann auch den Anwalt vom Vermieter zahlen? Ist es vielleicht günstiger wenn ich den Vermieter verklage wenn der meine Kaution einbehält?
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KaRe:
"Werde mir das mit dem Anwalt überlegen."
- Das solltest Du wohl..."Diese Rennoviererei finde ich überflüssig weil bis auf die Bohrlöcher und die orange Küche die Wohnung wirkich top ist."
- Wie Du es (emp)findest, who cares?"... wenn ich verliere. Muss ich dann auch den Anwalt vom Vermieter zahlen?"
- Ja."Ist es vielleicht günstiger wenn ich den Vermieter verklage wenn der meine Kaution einbehält?"
- Dies sollte eher ein Fachanwalt einschätzen. -
"Ist es vielleicht günstiger wenn ich den Vermieter verklage wenn der meine Kaution einbehält?"
- Dies sollte eher ein Fachanwalt einschätzen.[/QUOTE]Habe nun mit einem FACHanwalt gesprochen. Der sagte mir das ich mit viel Glück auf einen Vergleich hoffen darf, sieht aber eher schlecht für mich aus. Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen ist gültig und das Geschreibsel vom Vermieter angeblich entgegenkommend ausgedrückt. Dann meint der das die fehlende spezifizierte Heizkostenabrechnung kein Grund für mich wäre die NK nicht zu zahlen und es würde ihn wundernl dass der VM mir nicht schon viel früher einen MB geschickt hätte. Der Anwalt war echt unfreundlich und ich überlege noch zu einem anderen zu gehen. man o man ist das alles ein Mist.
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Zitat
Der Anwalt war echt unfreundlich und ich überlege noch zu einem anderen zu gehen. man o man ist das alles ein Mist.
Nö, der war nur fair, weil er dir seine Kosten ersparen wollte, die du hättest auf jeden Fall bezahlen müssen.
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Habe nun mit einem FACHanwalt gesprochen. Der sagte mir das ich mit viel Glück auf einen Vergleich hoffen darf, sieht aber eher schlecht für mich aus.
Das zeichnet einen guten Anwalt aus. Ein unterbeschäftigter Wald- und Wiesenanwalt hätte dir vermutlich gesagt, dass du im Recht bist und er dich gern vor Gericht vertritt. Das lässt er sich dann sehr gut bezahlen, obwohl er weiß, dass du keine Chance hast.
Offensichtlich hast du keine Ahnung vom Mietrecht, was grundlegend nicht schlimm ist. Schlimm hingegen ist, dass du dich trotz deiner absoluten Ahnungslosigkeit auch nicht belehren lässt, sondern offensichtlich alles besser weißt.
Warum hast Du hier geschrieben? Weil Du eine Bestätigung deiner Ansichten haben wolltest? Tut mir leid, dass das nicht funktioniert. -
Habe hier geschrieben weil ich echt nich weiter weiss. Trotzdem Danke für Deine Einschätzung.
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Hallo zusammen, da ich sehr stark die Vermutung habe dass der VM, wegen der ganzen Sache, meine Kaution einbehalten wird und ich keine Lust habe dann meinem Geld hinter zu laufen habe ich mir überlegt die letzten zwei Mieten nicht zu zahlen. Dann kann der VM das mit der Kaution verrrechnen. Zu dem Anwalt mag ich nicht mehr gehen und meine Vertrauen in den MV ist auf null gesunken. Weiss einer von Euch ob das ok ist?
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Zitat
Weiss einer von Euch ob das ok ist?
Klar ist das okay......für den Vermieter! Er wird dich nämlich auf die Zahlung der beiden Mieten verklagen und Recht bekommen. Dann hast du zusätzlich die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite an der Backe.Eine Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten wird von keinem Gericht gerne gesehen, denn diese Kaution ist für andere Dinge gedacht und darf nur vom Vermieter angegangen werden.
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[...] habe ich mir überlegt die letzten zwei Mieten nicht zu zahlen. Dann kann der VM das mit der Kaution verrrechnen. [...] Weiss einer von Euch ob das ok ist?
Ne, isses nicht. Siehe auch Mainschwimmers Antwort.Zu dem Anwalt mag ich nicht mehr gehen
Wolltest Du nicht zu einem anderen? -
Ja, wollte ich aber nach Euren Antworten kann ich mir das wohl klemmen. Das Beratungsgespräch kostet 90 Euro.
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Hallo KaRe,
zur Info: Bis zum Ende der Mietzeit schuldest Du die volle Miete, also auch die Heiz- und Nebenkosten. -
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