Hallo,
vorgestern ist das Badezimmerfenster wegen eines Defekts (Fenster aus dem Rahmen gefallen) vom Notdienst des Vermieters so gesichert worden, dass es nicht mehr geöffnet werden kann. Der Mechanismus innen und die Befestigungspunkte sind teilweise verrostet. E ist ein Kunststofffenster mit Doppelglas. Jetzt meine Frage: Muss der Vermieter das Fenster in einer bestimmten Frist reparieren, es ist ja immerhin im Bad?
Viele Grüße