Beiträge von Mainschwimmer

    Ich habe nicht das nötige Kleingeld um einen Anwalt zu beauftragen, könnte mir dieses bezahlt werden?


    Eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein kostet nicht die Welt, also bestimmt auch von dir bezahlbar. Sollte dein Einkommen aber wirklich sehr gering sein, dann bliebe noch die Möglichkeit mithilfe eines Beratungsscheines, den man beim Amtsgericht erhält, für 15,- Euro eine anwaltliche Erstbertung zu bekommen.

    http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html


    da ich davon ausging, dass dies immer von den Vermietern automatisch angebracht wird.

    Dein Vermieter will keine Aufkleber § Co. an Klingel und Briefkasten, darum legt er Wert auf ein einheitliches Bild. Aber wo bringt ein Vermieter automatisch Namensschilder an, wenn ein neuer Mieter eingezogen ist? Ich denke mal, dass es müßig ist, sich über rechtens oder nicht auszulassen.

    Wenn du dir schon die Mühe machst und alle Positionen aufführst, dann solltest du auch die Nummerierung korrekt ausführen. Da ist solch ein Durcheinander, da ist mir die Lust der Nachprüfung vergangen.

    Aber, alle diese Kosten sind durch die Betriebskostenverordnung gedeckt, wenn du also nicht damit einverstanden bist, dann musst du beim Vermieter einen Termin zur Belegeinsicht vereinbaren.

    Was soll daran denn nicht rechtens sein, außer dass zum Verstehen deiner Abrechnungen ein Universitätsstudium angebracht wäre. Aber, die von dir gezahlten 10% der Heizölrechnung ist doch nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Abrechnung der ista.

    Sind die 60,- Euro für die Nebenkosten eine Vorauszahlung odere eine Pauschale. Was steht dazu exakt im Mietvertrag.

    Zitat

    Jetzt habe ich zum ersten mal eine NK-Abrechnung gekriegt, die formal so auch korrekt aussieht, natürlich habe ich sie nur bekommen weil ich diesmal nachzahlen soll (ca 50 Eur)

    Diese Abrechnung solltest du hier hochladen, damit man sich ein Bild machen kann.

    Wie soll ich den eine Wohnung übernehmen die nicht leer ist. Das ist ja nicht meine Aufgabe diese leer zuräumen.


    Und wie und warum soll dir in einem Forum geantwortet werden, wenn jeder deiner Beiträge ein Stück mehr an Informationen gibt? Lass dich vor Ort vom Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten. Aber gib denen die Fakten nicht auch nur häppchenweise.

    Komisch, dass keiner der Antwortenden auf die Verjährung kam...


    Wieso komisch? Die Beantworter in diesem "Forum" sind zu 99% nicht ernst zu nehmen, weil es mehr als Glücksache ist, wenn da mal was gescheites rauskommt. Ich gehörte vor vielen Jahren zu den ersten Usern in dem "Forum", habe heute noch den Kaffeebecher mit dem gutefrage Logo in Gebrauch. Habe mich aber abgemeldet als die Deppen das Ruder übernahmen.


    lässt sich doch auf Grundlage dieser 30jährigen Erfahrung in keinsterweise mehr rechtfertigen ?!?
    Was sagt hierzu die höchstrichterliche Rechtsprechung ?


    Sag mal, kannst du deine Langeweile nicht anders bekämpfen? Such dir ein Hobby, lerne z.B. das Häkeln von Topflappen. Das macht doch mehr Sinn als deine Suche nach höchstrichterlichen Rechtsprechungen, die einfach nicht vorhanden sind.


    Ich bin Ende Oktober in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe dem Vormieter meines Zimmer eine Abschlagszahlung von 350 Euro gezahlt für Küche, Badezimmermöbel usw.


    Du hast deinem Vormieter die 350,- Euro gezahlt und willst die jetzt von den beiden Hauptmietern zurück haben. Da stimmt doch was nicht, merkst du das nicht selbst.

    Der Vermieter kann und muss diese Mieterin abmahnen und gleichzeitig eine fristlose Kündigung in ankündigen, wenn sich das Verhalten gegenüber den anderen Mietern nicht bessert. Selbst sollte man sich keinesfalls weiter mit dieser Person streiten, denn das bringt nichts.

    Ach ja, sollte der Vermieter nach wie vor der Meinung sein, dass er nichts machen will, dann sollte man ihm eine Mietminderung in Aussicht stellen.

    Auch im EFH kann der VM das Abschliessen der Haustüre nicht verlangen.


    Das ist doch wieder eine typische Bananenantwort. Warum sollte der Vermieter eines Einfamilienhauses von seinem Mieter verlangen, dass dieser die Haustüre abschließt? Warum besprichst du deine Antworten nicht vorher mit deiner Frau oder deinem Wellensittich, dann würden die Fragesteller vor deinen Gedankenexplosionen verschont bleiben.

    Dieser Quatsch bringt dem Fragesteller was?


    Dem Fragesteller ist aus der Ferne nicht zu helfen, darum die Beiträge von Paulchen und mir. Er hat aber von sich aus schon reagiert und in einem anderen Forum einen Thread eröffnet.

    Früher gab es in einer Zeitschrift die "Tante Klara", die hat sich mit solchen Zeitgenossen beschäftigt. Heute gibt es ja Foren!

    Darum frage man 1mal in eine Forum nach........also ich weiß auch nicht ob es Deiner ist.


    Er hat auch in einem anderen Forum nachgefragt, weil es für ihn scheinbar leichter ist, Unbeteiligte zu fragen als beim Vermieter oder seinen Vasallen.


    Jetzt erkundige ich mich noch mal welche Frist ich setzen muss damit die Abrechnung anerkannt ist und bis wann das Geld bei mir sein muss.


    Setze am besten eine Zahlungsfrist von 30 Tagen wie z.B. unter seriösen Kaufleuten üblich. Aber auch ohne diese Frist, wäre die Nachzahlung fällig. Schicke die Abrechnung aber unbedingt per Einwurfeinschreiben.

    Mit einem Vermieter mit solch einem geringen Horizont wäre ich schon früher zusammen gestoßen. Spreche den örtlichen Kommandanten der Feuerwehr, egal ob Berufs- oder Freiwilligenfeuerwehr, an und bitte ihn, deinem Vermieter mal zu erklären, was Sache ist. Und so nebenbei solltest du auch mal mit der Polizei Kontakt aufnehmen, die haben mit Sicherheit Zahlen, wie oft in Mehrfamilienhäuser eingebrochen wird. Das erklärte Ziel von Wohnungseinbrecher sind nämlich Einfamilienhäuser, zu denen man sich dann in der Regel über die Terrasse oder den hinteren Eingang Zutritt verschafft.

    Und das Thema Wäsche waschen solltest du bitte noch einmal getrennt anschneiden, denn da gibt es großen Lernbedarf für deinen Vermieter.

    Danke für die Antwort. Wie hoch ist die Mietkürzung?

    Das erfährst du von einem Anwalt für Mietrecht, oder vom örtlichen Mieterverein. Die dürfen solch eine Rechtsberatung ausüben, hier kriegste "nur" den Hinweis zu Google.

    Aber mal ganz ehrlich. Ich würde mich schämen, wenn ich mich wegen einer solchen Lappalie an Fremde wenden müsste. Du kannst doch vor Ort am besten herausfinden, welcher anderer Mieter deinen Kellerraum requiriert hat, vielleicht steht ja der Keller von ihm leer.

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