10% Öl Anzahlung rechtens? Ohne NK-A.

  • Hallo,

    ich wohne seit Ende 2011 durchgehend in einer Wohnung und zahle meine Nebenkosten folgendermaßen:
    (Monatlich Kaltmiete) + Nebenkosten (60€)
    + ca. einmal im Jahr eine Beteiligung (Vorauszahlung) an einer Heizöllieferung (10 Parteien, ich zahle dann 1/10 dieser Lieferung)
    + einmal im Jahre ista-Abrechnung, die Heizöl-Vorauszahlung wird dort einberechnet (also je nachdem ein paar Euro Nachzahlung, falls ich zu viel vorausgezahlt hab wúrde dies im nächsten ja einberechnet)

    Außer der ista-Abrechnung habe ich nie eine NK-Abrechnung erhalten (also aufschlüsselung in Müllabfuhr etc pp), sondern ich habe immer die 60eur gezahlt plus die ista-Heizkosten ohne weitere Abrechnung.
    Jetzt habe ich zum ersten mal eine NK-Abrechnung gekriegt, die formal so auch korrekt aussieht, natürlich habe ich sie nur bekommen weil ich diesmal nachzahlen soll (ca 50 Eur)
    Der Abrechnungszeitraum ist immer 1.1. - 31.12.

    Meine Fragen:

    1.) Ist es überhaupt rechtens, eine pauschale Heizöl-Vorauszahlung von 10% der Lieferung zu verlangen (dies ist im Mietvertrag, der Standard Haus&Grund-Vertrag, in einer Anlage vermerkt)?
    2.) Wenn ich es richtig sehe kann ich nur noch die vorherige (1.1.-31.12.15) Periode beanstanden und dafür eine Abrechnung verlangen, richtig?
    3.) Die Vorgehensweise die ich plane ist, meinen insgesamt geleisteten Zahlungen (d.h. die monatlichen 60€ + Öl-Vorauszahlungen + ggf. nötige ista-Nachzahlung) die mir korrekt in Rechnung gestellten Beträge gegenüberzustellen -- wegen der fehlenden NK-Abrechnung kommt da für mich ja ein dickes Plus raus, anhanddessen will ich dann eine korrekte Abrechnung einfordern möchte). Oder ist ein gaänzliche anderes Vorgehen zu empfehlen?


    Danke und Grüße

  • Was soll daran denn nicht rechtens sein, außer dass zum Verstehen deiner Abrechnungen ein Universitätsstudium angebracht wäre. Aber, die von dir gezahlten 10% der Heizölrechnung ist doch nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Abrechnung der ista.

    Sind die 60,- Euro für die Nebenkosten eine Vorauszahlung odere eine Pauschale. Was steht dazu exakt im Mietvertrag.

    Zitat

    Jetzt habe ich zum ersten mal eine NK-Abrechnung gekriegt, die formal so auch korrekt aussieht, natürlich habe ich sie nur bekommen weil ich diesmal nachzahlen soll (ca 50 Eur)

    Diese Abrechnung solltest du hier hochladen, damit man sich ein Bild machen kann.

  • Hallo berlinerblau,
    da Du mtl. Vorauszahlungen (lt. MV-Vereinbarung?) leistest, steht Dir eine Abrechnung zu, bei den Heizkosten sowieso gem HeizkVO.

  • 3.) Die Vorgehensweise die ich plane ist, meinen insgesamt geleisteten Zahlungen (d.h. die monatlichen 60€ + Öl-Vorauszahlungen + ggf. nötige ista-Nachzahlung) die mir korrekt in Rechnung gestellten Beträge gegenüberzustellen -- wegen der fehlenden NK-Abrechnung kommt da für mich ja ein dickes Plus raus, anhanddessen will ich dann eine korrekte Abrechnung einfordern möchte). Oder ist ein gaänzliche anderes Vorgehen zu empfehlen?

    Hallo,

    deine Vorgehensweise ist nur dann zu empfehlen, wenn du ohnehin ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter hast oder zukünftig eines haben möchtest.

    Du zahlst 60 Euro für die "kalten" Nebenkosten. Auch wenn ich die Größe deiner Wohnung nicht kenne, klingt das nicht dramatisch viel. Aufgrund der letzten Abrechnung scheint es eine relativ plausible Vorrauszahlung zu sein. Auch wenn du bisher nur eine Abrechnung bekommen hast, bei der du 50Euro nachzahlen sollst, heißt das nicht automatisch, dass du bisher viel Geld zurückbekommen hättest.
    Ich an deiner Stelle würde jetzt keine große Sache aus den nicht erstellten Abrechnungen machen.

    Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist für welches Jahr du die Abrechnung erhalten hast. Das müsste doch 2015 gewesen sein. Wenn du dann schreibst, du könnstest diese fordern, weiß ich nicht, was du meinst.

    Gruß
    H H

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