Hallo,
Ich möchte mit meiner Freundin und meinem Sohn zusammenziehen. Die Zusage für die neue Wohnung habe ich bereits. Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich als Mieter den Mietvertrag kündigen auch wenn ich die Kaution noch nicht in voller Summe übergeben habe?
Danke im Voraus.
Kündigung trotz nicht vollständig hinterlegter Kaution?
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Paccoschick -
23. Dezember 2016 um 14:37 -
Erledigt
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Auch wenn du gekündigt hast, steht dem Vermieter deiner derzeitigen Wohnung die vereinbarte Kaution zu. In den meisten Fällen beträgt solch eine Kaution 3 Nettomieten, die auch in 3 gleichen Raten bezahlt werden kann. Da die gesetzliche Kündigungsfrist auch 3 Monate beträgt, kommt das mit der Kaution gut hin.
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Hallo,
Ich möchte mit meiner Freundin und meinem Sohn zusammenziehen. Die Zusage für die neue Wohnung habe ich bereits. Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich als Mieter den Mietvertrag kündigen auch wenn ich die Kaution noch nicht in voller Summe übergeben habe?
Danke im Voraus.Deine Frage ist etwas undeutlich. Du hast die Zusage für die Wohnung. Hast Du auch schon einen Mietvertrag? Diesen kannst Du natürlich erst kündigen, wenn Du den hast. Oder ist es ein mündlicher Mietvertrag? Also kündigen kannst Du auf jeden Fall sofort, schriftlich natürlich, Kündigungszeit 3 Monate, sofern nicht ein Grund für fristlose Kündigung vorhanden ist. Mit der Kaution hat die Kündigung nichts zu tun.
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Die Kündigung hat nichts damit zu tun ob die Kaution nicht bzw. nicht vollständig hinterlegt wurde.
Ist der Mietvertrag unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsfrist, kannst Du aktuell zum 31. März 2017 kündigen.
Die restliche Kaution kann der Vermieter aber immer noch einfordern.
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Danke für die Antworten

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Kann ich als Mieter den Mietvertrag kündigen ...
Wenn nur Du den MV unterschrieben hast, ja.
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