Als Erstes sollte man sich freuen, dass die Tür neu gestrichen wird. Dass diese anschließend trocknen muss, liegt nun mal in der Natur der Dinge. Bitte doch die Vermieterin, dass sie einen Termin mit dir ausmacht und keinen "vorsetzt", damit es für dich unproblematisch ist während der Zeit zu hause zu sein. Man kann sich darüber ärgern, aber mal ehrlich: man ist doch auch ohne offener Tür mal 6 Stunden zu hause und fühlt sich deswegen nicht gleich eingesperrt, oder? Bitte sie doch einfach mal darum, dass eine gleichwertige Dichtung wieder angebracht wird, denn als Vermieterin hat sie auch eine gewisse Pflicht im Sinne des Energieeinsparens. Evtl. muss die Dichtung gar nicht abgerissen werden, vielleicht kann man sie auch abkleben.
Beiträge von skroete
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Wurden im Übergabeprotokoll die Zählerstände vermerkt?
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Ich würde trotzdem den Vermieter informieren, bevor Sie den Klempner beauftragen. Falls doch ein neuer Spülkasten benötigt wird und noch Stundenlohn/Anfahrt des Klempners hinzukommen, besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung sogar 80,-€ übersteigt. In diesem Fall müsste der Vermieter dafür aufkommen.
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Kann mir nicht vorstellen, dass der Schaden "schon" behoben ist.
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Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie der Typ an dein Fenster klopft. Wenn er unter dir wohnt, musst du ja mind. im 1. Stock wohnen. Wie funktioniert das?
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Während der Zeit, in der Sie Gartenpflege betrieben haben, haben Sie den Garten ja auch nutzen können. Wo liegt also das Problem?
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Eine Mietminderung wegen des Regenschadens halte ich für ausgeschlossen. Ggf. muss aber der Schaden ersetzt werden (Malerarbeiten). Ich würde auch abwarten. Da ja mit Sicherheit ohnehin Sanierungsarbeiten am Haus stattfinden werden, würde ich anregen, mit den Verantwortlichen zu sprechen, ob die Schäden IN den Wohnungen gleich mit behoben werden, wenn für die Außenfassade sowieso der Maler beauftragt werden muss.
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Ich rate, die Miete nicht einfach selbst zu mindern, sondern das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihn fragen, inwieweit er entgegen kommen würde. Anspruch hat man in diesem Fall vermutlich nur auf eine sehr geringe Mietminderung, die die Mühe und eventuellen Ärger nicht lohnen würde. Grund dafür ist, dass es vermutlich übertrieben dargestellt ist, dass der Raum nicht nutzbar ist. Abdecken und wieder zudecken sowie putzen ist durchaus zumutbar. Anders würde es aussehen, wenn sie einem beispielsweise die Kloschüssel für längere Zeit entfernt hätten. In diesem Fall könnte man die Wohnung tatsächlich nur sehr bedingt in der Zeit nutzen.
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Wie so oft empfielt sich hier das Miteinander Reden. Seitens der Poolliebhaber scheint das ja auch schon geschehen zu sein, denn sonst wüsstet ihr nichts von der Anschaffung und den Plänen der Befüllung über die allgemeine Wasseruhr. Die praktikabelste Lösung wäre doch, wenn ihr (gemeinsam!) vor und nach der Poolbefüllung die Zählerstände der Wasseruhr notiert und das dann gesondert abgerechnet wird. Der Vermieter sollte selbstverständlich vorher darüber informiert sein, damit er dies in seiner NK-Abrechnung berücksichtigen kann.
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Sucht das Gespräch mit dem VM und bietet aktive Hilfe bei der Nachmietersuche an (Aushänge an schwarzen Brettern bzw. online).
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Ruf sie doch an und vereinbare einen Termin mit ihr, wann du deine Sachen abholen kannst. Man muss sich ja auch mal in die Lage der Frau versetzen. Sie wird vom langjährigen Lebensgefährten sitzen gelassen, der hat auch gleich schon eine Neue am Start, zieht mit ihr zusammen, nimmt auch noch das gemeinsame Kind mit. Wer ist da bitte nicht psychisch am Ende?!
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Als H4-Empfänger sollte man eigentlich Zeit haben eine neue Wohnung zu suchen. Alternativ hätte ich noch den Vorschlag eine KiTa oder Tagesmutter zu suchen und arbeiten zu gehen.
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Wenn Ihnen der Ton nicht passt, dann verschwinden Sie wieder hier.
Gehört Ihnen dieses Forum, dass Ihnen erlaubt zu bestimmen wer hier teilnehmen darf und wer nicht? Aber eigentlich tun Sie mir leid, denn Ihr Alltag muss ziemlich schlimm sein, dass Sie Ihren Frust hier an Hilfesuchenden auslassen müssen.
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Wenn Sie die E-Heizung ausschließen und ebenso Stromklau, dann gibt es für diesen enormen Stromverbrauch nur eine Erklärung:
Sie haben mit der Energieverbrauch einfach und sorglos in den Tag hineingelebt.
Die Rechnung kommt unweigerlich. Mit etwas Sorgfalt hätten Sie über das gesamte Jahr Ihren Verbrauch prüfen können. Ihnen war der Preis pro Kwh bekannt und mit dem 1 x 1 des Grundschulwissens hätten Sie immer die die Kosten im Auge gehabt.
Für das "Augen zu und durch" müssen Sie nun richtigerweise gerade stehen und es muß auch noch weh tun. Es bleibt zu hoffen, das das ein einmaliger Ausrutscher war.Was herrscht in diesem Forum nur für ein Ton? Ist es wirklich nötig, einen Azubi, der vermutlich zum ersten Mal in eine eigene Wohnung gezogen ist, gleich so zu beleidigen? Oder haben Sie immer alles von Anfang an richtig gemacht und haben nie Lehrgeld bezahlt?
Jetzt aber zum Thema: Bei dem beschriebenen Tagesablauf und ohne Nachtspeicherheizungen ist es meiner Meinung nach nicht möglich so einen hohen Stromverbrauch zu haben. "Aus der Ferne" vermute ich eher, dass bei der Wohnungsübergabe etwas falsch gelaufen ist indem der Zählerstand falsch aufgeschrieben wurde.
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Dass die Mieterin noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen hat, ist durchaus normal. Ich habe meine 1. auch erst ein gutes Jahr nach dem Einzug bekommen, weil die Hausverwaltung dies jährlich abrechnet.
Was mich allerdings wundert, ist, dass du die Telefonnummer vom Vermieter nicht hast. Wie bist du dann dazu gekommen die Wohnung anzusehen? Über einen Makler? Dann wäre er dein Ansprechparnter für deine Fragen. Falls es so ist, dass die Mieterin nach einem Nachmieter sucht, ist es trotzdem seltsam, dass sie die Nummer nicht rausrücken will, da ist evtl. irgendwas faul.
Ansonsten kann es schon sein dass die Wohnung warm wird, aber der Energieverbrauch kann sehr hoch sein.
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Ich würde erst mal abwarten. Da die Vermieterin ja weiß, dass es bei den Vormietern schon mal ein Verstopfungsproblem gab, ist es gut möglich, dass sie euch glaubt und gar nichts von euch verlangt.
Aber was mich mal interessiert: Woher wollt ihr z.B. wissen, dass sie nach dem großen Geschäft nur die Spartaste gedrückt hat? Sowas bekommt man doch höchstens mit wenn man daneben steht????

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Ich musste damals beim Einzug eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Ich kann also nicht selber kürzen.

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Dort ist von "angemessener Höhe" der Vorrauszahlungen die Rede. Das ist natürlich sehr schwammig und kann verschieden ausgelegt werden. Vielen Dank für den Paragraphen, aber so richtig hilft er mir noch nicht weiter.
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Ich wohne seit 3 Jahren in meiner Wohnung. Neben der Miete zahle ich wie üblich einen Abschlag für die Nebenkosten (Wasser, Warmwasser, Heizung, Müll, Winterdienst, Vorgartenpflege, Grundsteuer...). Bei der ersten Nebenkostenabrechnung habe ich fast 700 € wiederbekommen. Ich habe daraufhin eine monatliche Kürzung des Nebenkostenanteils von 50€ verlangt, aufgrund steigender Preise wurde mir aber nur ein "Rabatt" von 20 € monatlich gewährt. Gestern habe ich nun meine Abrechnung von 2011 erhalten und bekomme wieder ca. 600 € zurück. Die Kosten scheinen also nicht wie vorhergesehen (oder behauptet) gestiegen zu sein. Ich möchte den Nebenkostenabschlag also gern um weitere 50€ kürzen. Wie gehe ich am besten taktisch vor, damit ich nicht wieder mit nur 20€ abgespeist werde? Gibt es eine Gesetzesgrundlage dafür? Letztendlich sehe ich es nicht ein, der WoBa einen zinslosen Kredit zu gewähren (nichts anders ist es ja).
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