Trennung von Lebensgefährtin darf sie das Schloss wechseln ?

  • Hallo,

    Ich habe mich im Januar von meiner Lebensgefährtin getrennt ( haben 6 Jähriges Kind ) bin deswegen vorzeitig zu eine bekannte untergekommen. Im Februar habe ich meine Tochter auch aus der Wohnung geholt weil sie sich nicht gekümmt hat sei es ums Kind und Wohnung.

    Bin trotzdem in der gemeinsamen Wohnung gemeldet und meine Persönlichen sachen sind auch dort. Seit März habe ich eine neue Frau an meiner Seite, wo wir zwei auch untergekommen sind. Gestern habe ich eine SMS bekommen, dass sie nun die alleinige Mieterin ist und das meine Exfreundin das Schloss ausgewechselt hat.

    Abgemacht war es eigentlich so, dass wenn ich etwas aus der Wohnung brauche ich sie benachrichtige und nicht einfach so auftauche !

    Würde gerne wissen ob sie das so einfach machen darf, denn ich habe ihr von anfang an gesagt, dass wenn ich das alleinige Sorgerecht fürs Kind bekomme bleibe ich in der Wohnung.

    Beide Stehen im Mietvertrag von ihrem Konto geht die Miete ab und von meinem Strom und Gas.

    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen

    LG Lucky

  • Wenn 2 Personen einen Mietvertrag unterschrieben haben, dann können auch beide über diese Wohnung verfügen. Auch wenn du quasi ausgezogen bist, musst du trotzdem weiter bezahlen, das dürfte dir klar sein.

    Kündigen könnt ihr nur gemeinsam, ob der Vermieter mit gebliebenen Person einen neuen Mietvertrag abschließt ist seine Entscheidung, deshalb müsst ihr euch zu dritt darum kümmern. Sollte der Vermieter mit der Ex einen neuen Mietvertrag alleine mit ihr abgeschlossen haben, ist der nicht gültig.

  • Was mache ich gegen das neue eingebaute Schloss ?
    Darf sie das Schloss einfach so auswechseln auch wenn ich mich nicht mehr in der Wohnung aufhalte/übernachte ?


    LG

  • Was mache ich gegen das neue eingebaute Schloss ?
    Darf sie das Schloss einfach so auswechseln auch wenn ich mich nicht mehr in der Wohnung aufhalte/übernachte ?
    LG


    Das ist eigentlich kein Mietrecht mehr, sondern bürgerliches Recht. Wenn das Dich bzw. Dein Ego soo ärgert, lässte Dich besser bei einem RA beraten.
    @Mainschwimmers Aussage schliesse ich mich an.

  • Ruf sie doch an und vereinbare einen Termin mit ihr, wann du deine Sachen abholen kannst. Man muss sich ja auch mal in die Lage der Frau versetzen. Sie wird vom langjährigen Lebensgefährten sitzen gelassen, der hat auch gleich schon eine Neue am Start, zieht mit ihr zusammen, nimmt auch noch das gemeinsame Kind mit. Wer ist da bitte nicht psychisch am Ende?!

  • Ruf sie doch an und vereinbare einen Termin mit ihr, wann du deine Sachen abholen kannst. Man muss sich ja auch mal in die Lage der Frau versetzen. Sie wird vom langjährigen Lebensgefährten sitzen gelassen, der hat auch gleich schon eine Neue am Start, zieht mit ihr zusammen, nimmt auch noch das gemeinsame Kind mit. Wer ist da bitte nicht psychisch am Ende?!


    Du sagst es... Und unser Lucky (oder lucky?) Frageseller wird vielleicht irgendwann mal selbst beurteilen müssen, ob er so alles richtig gemacht hat...

  • Willkommen im goldenen Oktober!:p

    Da sage mal einer; Behörden und Ämter würden langsam arbeiten. Hier der gegenteilige Beweis.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (25. Oktober 2013 um 11:07)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!