Kindertagesstätte zieht ein

  • Hallo,
    ich hab mal eine Frage. Unter unserer Wohnung ist eine Gewerbe, dort war bis vor einem halben Jahr eine Apotheke. Diese wird nun ersetzt durch ene Kindertagesstätte. Lt. Vermieter soll der Betrieb zwischen 08:00-14:00 Uhr laufen. Da aber mehrere Schichtdienstler im Haus wohnen, ist die Begeisterung nicht wirklich groß.
    Zudem soll auch noch die Nutzung des Gartens, der bislang in unserer Pflege und Nutzung lag, stark eingeschränkt werden. Denn er hat einfach dem Gewerbemieter die Nutzung zugesagt. Zudem ist in dem Garten eine "gepflastere Fläche", die wir als Gartennutzer als Stellplatz nutzen. Nun ist es so, dass eine KiTa nur dann genehmigt wird von der Bauaufsicht, wenn sichere Stellplätze für die Mütter, die ihre Kinder bringen, vorgesehen sind.- Nun fragt bitte mal, welche Stellplätze dort angegeben werden!? Des Weiteren wird ein Zaun quer durch den Garten gezogen.
    In unserem Mietvertrag, steht: Das die Pflege von den Mietern (also uns) durchgeführt wird. Zu dem gibt es ein Schreiben in dem es heißt, dass die Gartennutzung zur Zeit durch uns durchgeführt wird. Nichts jedoch, dass er uns dieses Recht wieder nehmen kann. Da wir auf Grund der auf uns zukommenden Lärmbelästigung so oder so ausziehen werden. Frage ich mich, wieviel kann ich Mietminderung je geltend machen ab Juli. - Dann ist zumindest der Umzug bezahlt.

  • Warum,keine Chance? Meine Nutzung wird eingeschränkt und weil bei Einzug ein ruhiges Gewerbe da war und nicht damit zu rechnen war, dass eine KiTa einzieht, wird die Wohnqualität eingeschränkt. Wenn die KiTa zuerst da gewesen wäre. Klar. Aber so?
    Was ist eigentlich mit den Kosten der Gartenpflege, die ich bisher investiert habe.


  • In unserem Mietvertrag, steht: Das die Pflege von den Mietern (also uns) durchgeführt wird. Zu dem gibt es ein Schreiben in dem es heißt, dass die Gartennutzung zur Zeit durch uns durchgeführt wird. Nichts jedoch, dass er uns dieses Recht wieder nehmen kann. Da wir auf Grund der auf uns zukommenden Lärmbelästigung so oder so ausziehen werden. Frage ich mich, wieviel kann ich Mietminderung je geltend machen ab Juli. - Dann ist zumindest der Umzug bezahlt.

    1. Was haben Sie gemietet: Eine Wohnung und den Garten oder bloß die Wohnung?

    Sie können den Garten zwar aus Kulanz nutzen, ein Recht darauf (wenn nicht vertraglich geregelt) haben Sie nicht.

    2. Da der zu erwartende Lärm erst überhaupt mal dasein muß und dieser sich auch noch auf die Vormittagsstunden beschränkt, haben keine Chance auf eine Mietminderung

  • Meine Nutzung wird eingeschränkt und weil bei Einzug ein ruhiges Gewerbe da war und nicht damit zu rechnen war, dass eine KiTa einzieht, wird die Wohnqualität eingeschränkt.

    Unangenehme Mieter müssen Sie dulden. Dafür wohnen Sie in einem Mietshaus. Ihre Nachbarn könnten Sie eventuell auch unangenehm sein. Was nun?

    Zitat

    Was ist eigentlich mit den Kosten der Gartenpflege, die ich bisher investiert habe.

    Da ist nix und wird es auch nicht sein. Woanders gehört auch die Treppenhausreinigung zu den Mieterpflichten ohne extra Bezahlung.
    Bei Ihnen war wohl auch die Pflege des Gartens vertraglich vereinbart.

  • Hallo zurück,
    natürlich müssen die "Geräusche" erst da sein um die Miete mindern zu können.
    Wenn ich jedoch in einem Haus eingezogen bin, in dem ein "ruhiges" Gewerbe Bestand hat ist nicht zu erwarten, das eventuell ein arabisches Restaurant, eine Schreinerei oder wie in diesem Fall eine Kita einzieht oder irgendetwas was im Vorfeld, wissentlich meine Wohnqualität beeinträchtigen könnte.
    In meinem MV steht, dass mir die Pflege des Gartens obliegt, so auch die Nutzung. Dies ist in einem 2. Schreiben sogar nochmal bestätigt worden. Und um es mit der TH-Reinigung zu vergleichen: Die TH-Reinigung wäre in diesem Fall eher mit dem Rasenmähen und meiner dazugehörigen Dienstleistung zu vergleichen. Der Rasen wächst und ich habe Sprit (Reinigungsmittel) für den Mäher ausgegeben (Putzmittel). Ich weiß nicht ob die Kita es so spannend findet, wenn ich dort meine Trompetenbäume (Investitionen, die eher mit einem Teil des TH-Anstriches zuvergleichen sind) aufstelle.

  • Zitat

    natürlich müssen die "Geräusche" erst da sein um die Miete mindern zu können.


    Natürlich ist das falsch, - wegen Kinderlärm gibt es keine Minderung.
    Kündigen, ausziehen und gut ists.

    Zitat

    Ich weiß nicht ob die Kita es so spannend findet, wenn ich dort meine Trompetenbäume (Investitionen, die eher mit einem Teil des TH-Anstriches zuvergleichen sind) aufstelle.


    Uninteressant, wenn Du eh ausziehst.

  • lina187:

    Die Existenz von Kindern gehört nun mal zum allgemeinen Lebensrisiko. Wer soll denn später mal Deine Altersversorgung finanzieren???
    Tipp: Zieh' aus auf (D)eine Insel.

  • Während der Zeit, in der Sie Gartenpflege betrieben haben, haben Sie den Garten ja auch nutzen können. Wo liegt also das Problem?


    Aufarbeitest Du alte Kamellen?

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