Mietvertrag Einfamilienhaus

  • Hallo,

    wir wollen ein Einfamilienhaus anmieten und haben heute den Mietvertrag zur Unterschrift erhalten. Nun habe ich dazu einige Fragen und hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

    Wir haben einen normalen Hamburger Mietvertrag für Wohnraum. Sämtliche Versorgung wie Gas, Strom, Wasser schliesen wir direkt mit dem Versorger ab. Soweit so klar.

    Jetzt hat der Vermieter einen Anhang dran gehängt § 30 Da steht:

    Die Kosten der Dachreinigung sowie für die Wartung der Rauchmelder tragen die Mieter.

    Was kann ich den unter Dachreinigung verstehen? Ist damit die Dachrinne gemeint? Und ich dächte, dass in Hamburg der Vermieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist oder liege ich da falsch?

    Weiterhin war im Expose beschrieben, dass ein Kaminanschluss vorhanden ist. Nun sollen wir die Kosten der Wartung des Schornsteins übernehmen. Ist das Sache des Mieters?

    Ich hoffe Ihr könnt meine Fragen beantworten.

    Danke Hummel

  • Hallo hummel2002,

    Du vermutest richtig: Die genannten Kosten bzw. Tätigkeiten sind per Individualvereinbarung, wenn Ihr unterschreibt, von Euch zu übernehmen bzw. zu tragen.

  • Zitat

    Und ich dächte, dass in Hamburg der Vermieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist oder liege ich da falsch?

    Da liegst du falsch. Aber lese bitte, was dazu auf der offiziellen Website zu lesen ist: Rauchmelderpflicht Hamburg ? Rauchmelderpflicht.net

    Wer ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig?

    In der Hamburgischen Bauordnung ist nicht vorgeschrieben, wer für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht Hamburg zuständig ist. Im Zweifel ist der Besitzer (in der Regel der Mieter) für die Anbringung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchmelders zuständig. Fragen Sie ggf. Ihren Vermieter, ob er die Kosten des Einbaus und der Wartung übernimmt.

    Wo ist die Rauchmelderpflicht Hamburg gesetzlich geregelt?

    Grundlage für die Rauchmelderpflicht Hamburg ist § 45 Absatz 6 (HBauO) der Hamburgischen Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.

    Auch gehört das Reinigen der Dachrinnen zu den umlagefähigen Betriebskosten, genau wie die der Wartung des Kamins. Dazu sind übrigens auch keine Individualvereinbarungen nötig!

  • Letztendlich ist es doch ziemlich egal, ob ihr die entsprechenden Wartungen direkt bezahlt oder diese später über NK/Betriebskosten-Abrechnung abgerechnet werden.

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