Beiträge von netlover

    mittlerweile ist auch die urteilsbegründung da.

    dort wird eindeutig die pflicht des vermieters angezogen, bei einem vertrag mit 2 unterschriftn, 2 namen im vertrag als mieter, beide unterschriften zur kündigung zu holen - ansonsten ist die kündigung in der gesamtheit mit der formel vermieter + 1 mieter kündigungsvereinbarung etc unwirksam.

    so - jetzt kann der vermieter wieder schreiben: troll, andre drogen nehmen, gewalt....

    ein link zum urteil gibt es nicht, ich werde auch kein az posten!

    bb
    netlover

    als verbleibender mieter mußt du deine ex auf einwilligung der kündigung verklagen, du kannst pkh beantragen, die dir in diesem fall gewährt wird, weil 100% aussicht auf erfolg besteht.

    siehe in forum mietervertrag meinen beitrag, den der "vermieter" mit argwohn betrachtet und mich sonst noch was nennen will...

    bb
    netlover

    Leipziger: wir haben uns hinterher geeinigt auf total eur 2.500,-- + gerichtskosten für ihn.

    es spielt keine rolle, ob irgendwo konkludentes handeln vorlag, wichtig und ausschlaggebend war der immernoch gültige mietvertrag, der nur von 1 person gekündigt wurde, vom vermieter akzeptiert aber diese kündigung und akzeptierung der kündigung rechtlich keine wirkung hatte.

    Vermieter: wenn du in einem forum ausargumentiert wirst....ist es ein schwaches bild von dir, sich auf einen troll zu berufen, anstatt einzusehen, daß der richter nicht deiner meinung gefolgt ist, sondern seinem wissen und gewissen...

    bb
    netlover

    richtig, ein anderes AG ist nicht dran gebunden. der richter hat es eindeutig betont, daß in so einer konstellation NUR ALLE 2 HAUPTMIETER unterschreiben können und müssen, damit die kündigung wirksam wird.

    der beklagte vm hat mir auch den versuch der geldmacherei vorgeworfen, was aber vom gericht verneint wurde mit hinweis auf

    a) meine bitte um entlassung
    b) die ablehnung des vermieters aus haftungsgründen
    c) die dadurch entstehende haftungssituation des auszugswilligen
    d) die absicht, wieder als mieter mit gültigem mietvertrag einzurücken

    kommt mal runter von eurem beleidigungspotential - ich habe hier den fall sachlich geschildert - und habe auf ein bisschen professionalität gehofft....anscheinend sind hier nur mietminderer und erbimmobesitzer unterwegs, die rumjammern...

    bb
    netlover

    urteil im namen des volkes

    ag blubberblubb

    kläger vs beklagten

    wegen

    mietvertrag


    tatbestand:

    2 eheleute unterschreiben mv, ziehen ein, trennen sich, ehemann zieht aus, überläßt ehefrau die wohnung, zahlt mietzuschuß, vermieter weigert sich 2 jahre, ehemann aus dem mv zu entlassen. ehefrau zieht mit kind aus in neue wohnung, ehemann möchte in alte wohnung wieder einziehen, wohnung bereits vermietet, jedoch ohne die unterschrift des ehemanns hat mv die wohnungskündigung akzeptiert, ehemann jetzt ohne wohnung macht schadensersatz f. maklergebühren bei neuwohnungssuche geltend.

    entscheidung:

    der beklagte wird verurteilt, an den kläger 2.200 eur zu zahlen, zuzügl. aufwandspauschale f. telefonkosten, fahrtkosten, arbeitsausfall etc. weiterhin eine vertragsstrafe von 1.000 euro
    das urteil ist vorläufig vollstreckbar

    entscheidungsgründe:

    1. der mietvertrag ist trotz entlassung der ehefrau aus dem mv gültig.
    2. der vermieter muß in diesem fall auf beide unterschriften bestehen, gem. mietvertrag. ein konkludentes verhalten, die wohnung aufzugeben lag seitens des ehemanns nicht vor, da er immernoch im mv steht und der vermieter ihn seit 2 jahren nicht aus der haftung entlies.
    3. auf den einwand, daß der ehemann die wohnung aufgegeben hat und alleiniger "besitz" der ehefrau ist, kann durch die nichtentlassung aus dem mv nicht herbeiargumentiert werden, denn der vm wollte sicherheit haben, wegen der mietzahlung.
    4. der rückkehrwillige ehemann kann in die wohnung ohne weiteres wieder einziehen, da der mietvertrag keine gültigkeit verloren hat.

    gem. antrag ist der beklagte zu verurteilen

    ...........

    heute so geurteilt im AG!

    bb
    netlover

    hallo leipziger,

    ich habe den vm gebeten, ca 2010, mich aus dem mietverhältnis zu entlassen. hat er nicht getan aus haftungsgründen.

    ich habe meiner frau einen mietzuschuß gezahlt, damit sie drin wohnen bleiben kann.

    der vm hat immer wieder betont, daß ich mit unterschreiben soll, wenn eine ORDNUNGSGEM. kündigung vorliegen soll, dies hat er auch meiner frau bestätigt, bis zum april d.j. und bestand auf 3 monate kündigungsfrist ab zugang der ordnungsgem. kündigung! also liegt hier vertragskonkludentes verhalten vor. somit, nach meinem ermessen, hat sich an meinem auszug von vor 2 jahren, an der vertragssituation nichts geändert! ich bin weiterhin vertragspartner und mieter. wenn der vm jetzt meine ex aus dem vertrag entlässt, bin immer noch ich drin und ich wollte in die wohnung einziehen, die jetzt einfach weitervermietet wurde. mir entsteht durch die höhere miete, die ich hier zahle, ein vermögensschaden, und da ich die kündigung bei meinem jetzigen vermieter nicht rückgängig machen kann muß ich auch mit maklerkosten rechnen.

    sich seitens der vermieters auf wohnungsaufgabe und überlassung der wohnung an meine ex zu berufen, ist nicht drin, da er es abgelehnt hat mich aus dem vertrag zu entlassen.

    somit sehe ich eine pflicht des vermieters auf schadensersatz.

    bb
    netlover

    ja - bis dato habe ich noch sachen im keller,
    ja - ich stehe immernoch im mv
    ja - der mietvertrag ist noch gültig, weil ich einziehen will, aber die wohnung schon weitervermietet ist.
    ja - gem. gesetz bedarf es beider unterschriften, ob die wohnung nun zum alleinigen besitz überlassen wurde, spielt mietvertraglich, schlüsselbesitzlich etc KEINE rolle!
    unsicher: vermieter ist evtl. schmerzensgeldpflichtig - eben wegen der tatsache, daß unser gem. kind dann woanders in die schule muß.


    bb
    netlover

    hallo aus erding....,

    mit meiner ehe-ex-frau hatte ich einen mietvertrag zu zweit unterschrieben. vor kurzem bin ich ausgezogen, sie möchte jetzt mit unserem kind in eine ortschaft nebenan ziehen.

    jetzt hat die vermieterin IHRE kündigung mit nur einer unterschrift akzeptiert.

    ich wollte jedoch wieder in die alte wohnung zurück, da sie billiger ist als die neue und unserem kind die möglichkeit geben, am alten wohnort in die schule zu gehen.

    ich habe die kündigung nicht unterschrieben.

    frage:

    1. besteht der mietvertrag weiter?
    2. habe ich anspruch auf "verzugsschaden" - weil ich die mietsache nicht nutzen kann
    3. evtl. auf schmerzensgeld/schadensersatz, weil ich dem kind nicht mehr die wohnung als vertrautes umfeld bieten kann?

    m.e. besteht der mietvertrag weiter, weil gesetzestextlich bei 2 parteien, 2 unterschriften zur eindeutigen willenserklärung der kündigung notwendig sind.

    ideen?

    vielen dank im voraus

    bb
    netlover

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