vermieter akzeptiert kündung mit nur 1 unterschrift

  • dass ja nicht sein Urteil, wobei ich langsam an nen Troll glaube

    so ... tschuldigung ... kann man doch nicht sein

    und nen Link auf das Urteil fehlt immernoch .. also für mich hake ich dies ab unter Amateurjuristenklugscheißer Troll...

    Beratungsresistent und unbestechlich .. er nimmt nichtmal Vernunft an. :)

  • Leipziger: wir haben uns hinterher geeinigt auf total eur 2.500,-- + gerichtskosten für ihn.

    es spielt keine rolle, ob irgendwo konkludentes handeln vorlag, wichtig und ausschlaggebend war der immernoch gültige mietvertrag, der nur von 1 person gekündigt wurde, vom vermieter akzeptiert aber diese kündigung und akzeptierung der kündigung rechtlich keine wirkung hatte.

    Vermieter: wenn du in einem forum ausargumentiert wirst....ist es ein schwaches bild von dir, sich auf einen troll zu berufen, anstatt einzusehen, daß der richter nicht deiner meinung gefolgt ist, sondern seinem wissen und gewissen...

    bb
    netlover

  • netlover

    ausargumentiert? Finger weg von den Drogen!

    und solange kein Link auf das zitierte Urteil oder wenn es sich wirklich um das eigene Urteil handelt, nen Scan mit geschwärzten Daten vorliegt, glaube ich nicht, dass ein Wort von dem was du hier schreibst der Wahrheit entspricht.
    Dazu gibt es A zuviele Widersprüche in den Aussagen und B ist die Story sehr an den Haaren herbeigezogen.

    Bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner Hoffnung, dass solcher Schwachsinn vor deutschen Gerichten nicht wirklich durchkommt.

    Ich glaube, die Nummer mit dem Urteil hast Du erfunden, was dann wieder für nen Troll sprechen würde. Aber glauben heisst ja nicht wissen.

    Machs gut und danke für den Fisch. :)

  • vermieter: du machst es wie ein bollitiger....wenn du unrecht hast, schimpfst du auf drogen und die unkenntnis der gegenseite. warum sollte ich interesse an einer falschdarstellung haben...?

    kauf dir ein bier und werd wieder normal....

    bb
    netlover

  • netlover, ich wollte dazu eigentlich nichts mehr schreiben,
    aber

    25.06.2012, 14:38 postetst du die Frage

    25.06.2012, 18:31 link auf etwas völlig irrelevantes

    26.06.2012, 19:52 angebliche AG Entscheidung für genau DEINEN Fall

    die Du nur in einem völlig juristisch unüblichen Kauderwelsch wiedergibst und die seltsamerweise deinem beschriebenen Fall entspricht

    jau .. glaubwürdig ohne Ende

    warum fragst Du mich über dein Interesse an einer Falschdarstellung?
    Daß solltest Du dich selbst fragen.

    Ich glaube es weiterhin nicht und den Gegenbeweis wirst DU wette ich nicht liefern können. Sonst hättest Du es schon gemacht.

    Betroffene Trolle bellen. ;)

  • Zitat

    Ich glaube es weiterhin nicht und den Gegenbeweis wirst DU wette ich nicht liefern können. Sonst hättest Du es schon gemacht.

    erwischt gibs doch einfach zu dass dieses angebliche Urteil nur deinem verdrehten Geist entsprungen ist um den Unsinn zu rechtfertigen, mit dem du auch noch mehrere Foren verseuchst ... auf dein Niveau lasse ich mich nicht weiter runter, dein Ego scheint es ja schwer nötig zu haben.

  • Einseitige Kündigung durch Ehepartner - Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum

    Da biegt sich jemand Recht immer wie er es gerne hätte und nicht wie es in der Realität wirklich ist. Und da von Ihnen nichts Sinnvolles mehr zu erwarten ist, geschweige denn irgendein Beweis der abstrusen Behauptungen, dazu hatten Sie ja 4 Postings Zeit, denken wir uns einfach unseren Teil und füttern den Troll einfach nicht mehr weiter. Fast könnten Sie einem leidtun, aber nur fast.

    Nachdem ich mir den Thread nochmal durchgelesen habe muss ich zu dem Schluss kommen, dass Sie ernsthafte Probleme haben. Ernsthaft, nehmen Sie bitte professionelle Hilfe in Anspruch bevor es zu spät ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (29. Juni 2012 um 01:37)

  • vermieter: es ist sehr einfach, anonym jemanden hilfe anzuraten....

    stimmt, das in dem forum war auch ich - aber jetzt haben sich die vorzeichen eben geändert!

    aber ich weis -ich drehe ja das recht wie ich es brauche....und das urteil eben gibt mir recht.

    noch fragen - hauser?

    bb
    netlover

  • keine korrekte Rechtschreibung, keine Grammatik, Großbuchstaben sind auch ausgegangen, Sie wiederholen nur was wir schon wissen und auf das angebliche Urteil warten wir schon seit 7 Postings ihrerseits.

    Lügen haben kurze Beine ... Lügner auch? Schauen Sie mal nach.
    Ich frage mich gerade warum ich noch meine Zeit an Sie verschwende.

    Da es kein Urteil gibt, können Sie es ja auch nicht posten.
    Darüber sind wir uns inzwischen ja einig.

    Ein schönes Restleben noch.

  • mittlerweile ist auch die urteilsbegründung da.

    dort wird eindeutig die pflicht des vermieters angezogen, bei einem vertrag mit 2 unterschriftn, 2 namen im vertrag als mieter, beide unterschriften zur kündigung zu holen - ansonsten ist die kündigung in der gesamtheit mit der formel vermieter + 1 mieter kündigungsvereinbarung etc unwirksam.

    so - jetzt kann der vermieter wieder schreiben: troll, andre drogen nehmen, gewalt....

    ein link zum urteil gibt es nicht, ich werde auch kein az posten!

    bb
    netlover

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