Kündigung nicht akzeptiert!

  • Hallo liebe Leute,


    ich bräuchte dringend mal einen Rat, ich hoffe mir kann hier jemand helfen.


    Es geht um meinen Freund, er hat Frisstgerecht zum Ende Oktober 2011 gekündigt.


    Eine Woche später kam ein Antwortschreiben vom Vermieter. Er könne die Kündigung nicht akzeptieren, da die Ex von meinem Freund auch mit im Mietvertrag steht und sie müsse auch kündigen.


    Mein Freund hat sie angeschrieben bei meinv... sie solle doch bitte kündigen damit seine Kündigung akzeptiert wird.


    Sie meinte darauf er soll sie mit der Scheisse in Ruhe lassen sie hat damit nix am Hut. Daraufhin hat sie ihn gleich wieder blockiert.


    Mein Freund hat dann seinen Vermieter angerufen ihm das so geschildert, auch das er nichts dafür kann wenn seine Ex nicht kündigt.


    Sein Vermieter war kein Stück einsichtig, er meinte er akzeptiert die Kündigung so nicht und fertig.


    Wir haben die Sache dann so auf sich beruhen lassen, es kam dann auch nichts weiter.


    2 Monate später kam dann eine Nebenkostenabrechnung von 2010 wo mein Freund über 200 Euro Nachzahlen soll. 1 Jahr später also erst, warum hat er die Nachzahlung denn nicht schon früher eingefordert?


    Und vor 2 Tagen kam Post vom Gericht wo der Vermieter die 3 Monatsmieten einklagt und die Nebenkostennachzahlung.


    Meine Frage jetzt, ist das alles so Rechtens? Da mein Freund ja nun wirklich nichts dafür konnte das seine Ex sich geweigert hat zu kündigen.


    Der Mahnbescheid ging an beide, nur das schlimme daran ist bei seiner Ex können sie nichts holen, bei meinem Freund aber schon...


    Kann mir jemand helfen?


    Vielen Dank schonmal...

  • Hallo TattooedAngel,

    der ehemalige VM hat recht: BEIDE Mieter sind für die Erfüllung des Mietvertrags verantwortlich. Der VM kann seine Forderung bei dem Mieter, wo er sich am meisten Erfolg verspricht, geltend machen.
    Interne Querelen bei den (auch ehemaligen) Mietern interessieren den VM nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. Juni 2012 um 14:52)

  • Berny hat da vollkommen Recht.

    Zum Thema Nebenkosten ... 2 Monate später heisst wann genau?

    sofern noch in 2011 wenn der Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12.2010 war passt es, kam die Abrechnung erst in 2012 ist keine Nachzahlung mehr zu leisten.

  • Hallo TattooedAngel,
    bitte bedenken Sie das es hier zwei "Baustellen" die Kuendigung und die Betriebskostennachzahlung vorhanden sind. Anhand der vagen Information ueber das angegebene Datum, laesst es sich vermuten, dass die Abrechnung von 2010 in der Regel 2011 den Mieter haette zu gehen muessen ( wenn der Vermieter die Verspaetung nicht zu vertreten hat ). Kommt diese spaeter kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr geltend machen. Der Mieter aber kann, falls vorhanden, sein Guthaben erhalten. Am besten noch einmal die Fristen ueberpruefen.
    Wenn die Ex von Ihren Partner sich strick weigert die Kuendiung zu unterschreiben, dann besteht der Weg ueber das Gericht. Am besten das Gericht anrufen und die Vorgangsweise erfragen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • als verbleibender mieter mußt du deine ex auf einwilligung der kündigung verklagen, du kannst pkh beantragen, die dir in diesem fall gewährt wird, weil 100% aussicht auf erfolg besteht.

    siehe in forum mietervertrag meinen beitrag, den der "vermieter" mit argwohn betrachtet und mich sonst noch was nennen will...

    bb
    netlover

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