vermieter akzeptiert kündung mit nur 1 unterschrift

  • hallo aus erding....,

    mit meiner ehe-ex-frau hatte ich einen mietvertrag zu zweit unterschrieben. vor kurzem bin ich ausgezogen, sie möchte jetzt mit unserem kind in eine ortschaft nebenan ziehen.

    jetzt hat die vermieterin IHRE kündigung mit nur einer unterschrift akzeptiert.

    ich wollte jedoch wieder in die alte wohnung zurück, da sie billiger ist als die neue und unserem kind die möglichkeit geben, am alten wohnort in die schule zu gehen.

    ich habe die kündigung nicht unterschrieben.

    frage:

    1. besteht der mietvertrag weiter?
    2. habe ich anspruch auf "verzugsschaden" - weil ich die mietsache nicht nutzen kann
    3. evtl. auf schmerzensgeld/schadensersatz, weil ich dem kind nicht mehr die wohnung als vertrautes umfeld bieten kann?

    m.e. besteht der mietvertrag weiter, weil gesetzestextlich bei 2 parteien, 2 unterschriften zur eindeutigen willenserklärung der kündigung notwendig sind.

    ideen?

    vielen dank im voraus

    bb
    netlover

  • 2. habe ich anspruch auf "verzugsschaden" - weil ich die mietsache nicht nutzen kann

    Du bist doch aus freien Stücken ausgezogen, oder wurdest du gezwungen?

    3. evtl. auf schmerzensgeld/schadensersatz, weil ich dem kind nicht mehr die wohnung als vertrautes umfeld bieten kann?

    Gehts noch? Was reimst du dir denn da zusammen?


    Diese lustigen Ansichten solltest du besser mit einem Anwalt besprechen, wir hier im Forum sind eher für die ernsten Dinge des Lebens zuständig.

  • Wer hat denn seit deinem Auszug die Miete gezahlt? Hast du noch einen Schlüssel zur Wohnung?

    Im Grunde hast du natürlich Recht und die Kündigung hätte von euch beiden unterzeichnet werden müssen. Allerdings hat deine Exfrau ggf. sogar das Recht auf deine Zustimmung zur Kündigung (die sie dann auch einklagen könnte). Indizien dafür, dass du sämtlichen Besitz an der Wohnung aufgegeben hast, könnten sein, dass du 1. keinerlei Schlüssel mehr hast und 2. deine Exfrau die Miete seitdem auch alleine gezahlt hat.
    Evtl. geht auch aus dem Scheidungsurteil hervor, dass deine Frau alleine über die Wohnung verfügen kann.

    Hast du hingegen weiterhin die Miete oder zumindest einen Teil davon gezahlt und auch weiterhin einen Schlüssel (evtl. sogar noch Sachen in der Wohnung) und wurde bei der Scheidung tatsächlich nichts gegenteiliges beschlossen, so könnte man davon ausgehen, dass du die Wohnung tatsächlich auch noch weiterhin nutzen willst.

    In jedem Fall solltest du den Vermieter unverzüglich davon in Kenntnis setzen, dass du mit der einseitigen Kündigung des Mietvertrages nicht einverstanden bist. Damit wird die Kündigung imho gegenstandslos und alles weitere müsstest du dann erstmal intern mit deiner ex-Frau klären.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (25. Juni 2012 um 18:17)

  • ja - bis dato habe ich noch sachen im keller,
    ja - ich stehe immernoch im mv
    ja - der mietvertrag ist noch gültig, weil ich einziehen will, aber die wohnung schon weitervermietet ist.
    ja - gem. gesetz bedarf es beider unterschriften, ob die wohnung nun zum alleinigen besitz überlassen wurde, spielt mietvertraglich, schlüsselbesitzlich etc KEINE rolle!
    unsicher: vermieter ist evtl. schmerzensgeldpflichtig - eben wegen der tatsache, daß unser gem. kind dann woanders in die schule muß.


    bb
    netlover

  • Zitat

    unsicher: vermieter ist evtl. schmerzensgeldpflichtig - eben wegen der tatsache, daß unser gem. kind dann woanders in die schule muß.

    Sonst gehts noch? Du hast deine Familie verlassen, nach deinen Angaben, und jetzt verlangst du Schmerzengeld dafür, dass deine Tochter woanders zur Schule gehen muss.

    Sag mal, was rauchst du? Solcher Unsinn kann doch nur aus einem bekifften Hirn kommen.

    Zitat

    ja - ich stehe immernoch im mv

    Quatsch, die Wohnung ist durch deine Ex gekündigt worden, dadurch ist der Vertrag nur noch Makulatur.

    Zitat

    ja - der mietvertrag ist noch gültig, weil ich einziehen will, aber die wohnung schon weitervermietet ist.

    Wie soll ein gekündigter Mietvertrag noch gültig sein? Nur weil du wieder einziehen willst?

  • Hi netlover,

    Deine Frau konnte den MV garnicht alleine kündigen; sie konnte den VM jedoch um Entlassung aus dem MV ersuchen - was auch wohl eher geschehen war; und Du konntest das ja wohl eh' nicht beeinflussen.
    Bleibt, dass Du dann selbst ohne Kündigung einfach ausgezogen bist und nun wieder 'rein willst. Der VM hat dann wohl in Rechtsunkenntnis die Wohnung neu vermietet. Hier hilft m.E. nur eine Einigung zw. VM, Neumieter und Dir ODER ein nicht billiger Rechtsstreit...:mad:
    Die DamenHerren in schwarz reiben sich schon die Hände...:D

  • hi benny,

    es kommt nicht drauf an ohne kündigung auszuziehen....sondern der VM hätte mich entlassen können, hat er aber nicht. somit war/bin ich noch im mv drin, welcher gültig ist....

    bb
    netlover

  • ...der VM hätte mich entlassen können, hat er aber nicht.


    Lass' mich raten: Hat er Dich 'rausgeschmissen? Oder warst Du versehentlich ausgezogen? Oder hast Du um Entlassung aus dem MV gebeten? Oder...?

  • Mich bringt es auf die Palme, wenn ein Fragesteller seine eigenen Fehler durch Forderungen wie Schadensersatz, Schmerzensgeld und ähnlichem Unsinn kompensieren will. Fehlt nur noch, dass er seine angeblichen Rechte durch die GSG9 durchsetzen will.

  • In dem Fall sollte vielleicht mal abwägen, inwiefern ein Rechtsstreit Sinn macht.

    1. Rein rechtlich gesehen muss eine Kündigung durch alle Vertragspartner erfolgen. Einschränkend kann man aber festhalten, dass unter gewissen Umständen auch eine reichen würde. Kann deine Ex-Frau eindeutig belegen, dass Du den Besitz aufgegeben hast, könnte das ausreichen.
    Wie sieht es mit einer Entlassung aus dem Mietverhältnis durch konkludentes/schlüssiges Handeln aus?

    2. Ich tippe einfach mal, dass es auch im direkten Umfeld andere Wohnung gibt, so dass Deine Tochter sich nicht umgewöhnen muss.
    Erding ist ja nicht sonderlich groß.
    Die Forderung nach Schmerzensgeld ist unsinn. Schließlich werdet Ihr nicht gezwungen nach Afghanistan auszuwandern.

    Natürlich kannst Du es auf einen teuren Prozess ankommen lassen, aber das wird zeit- und kostenintensiv. Da ich den Eindruck habe, dass es hier nur um das "Prinzip" geht, sollte man das lieber lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • hallo leipziger,

    ich habe den vm gebeten, ca 2010, mich aus dem mietverhältnis zu entlassen. hat er nicht getan aus haftungsgründen.

    ich habe meiner frau einen mietzuschuß gezahlt, damit sie drin wohnen bleiben kann.

    der vm hat immer wieder betont, daß ich mit unterschreiben soll, wenn eine ORDNUNGSGEM. kündigung vorliegen soll, dies hat er auch meiner frau bestätigt, bis zum april d.j. und bestand auf 3 monate kündigungsfrist ab zugang der ordnungsgem. kündigung! also liegt hier vertragskonkludentes verhalten vor. somit, nach meinem ermessen, hat sich an meinem auszug von vor 2 jahren, an der vertragssituation nichts geändert! ich bin weiterhin vertragspartner und mieter. wenn der vm jetzt meine ex aus dem vertrag entlässt, bin immer noch ich drin und ich wollte in die wohnung einziehen, die jetzt einfach weitervermietet wurde. mir entsteht durch die höhere miete, die ich hier zahle, ein vermögensschaden, und da ich die kündigung bei meinem jetzigen vermieter nicht rückgängig machen kann muß ich auch mit maklerkosten rechnen.

    sich seitens der vermieters auf wohnungsaufgabe und überlassung der wohnung an meine ex zu berufen, ist nicht drin, da er es abgelehnt hat mich aus dem vertrag zu entlassen.

    somit sehe ich eine pflicht des vermieters auf schadensersatz.

    bb
    netlover

  • Wenn Sie das unbedingt durchziehen wollen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. HIER wird kein Recht gesprochen.


    Jau, und dabei kann ich nur viel Spass wünschen - Erfolg wird er m.E. nicht haben - und die DamenHerren in schwarz können dann endlich die letzten Raten für ihre Chalets in der Schweiz bezahlen...:D (oder passend für den Leipziger: Datschas auf der Krim).

  • sorry aber selten so gelacht ...

    den Einspruch zur Kündigung und die Weiterführung des Mietvertrages hätte zeitnah erfolgen müssen, sonst kann der Vermieter von konkludentem Verhalten ausgehen. Vorallem wenn Sie schon 2 Jahre lang nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben.

    Aber wer so frech hier Recht beugen möchte, den sollte man eigentlich schön ins offene Messer laufen lassen. Gerichts- und Anwaltskosten dass wird ein hübsches Sümmchen.

  • urteil im namen des volkes

    ag blubberblubb

    kläger vs beklagten

    wegen

    mietvertrag


    tatbestand:

    2 eheleute unterschreiben mv, ziehen ein, trennen sich, ehemann zieht aus, überläßt ehefrau die wohnung, zahlt mietzuschuß, vermieter weigert sich 2 jahre, ehemann aus dem mv zu entlassen. ehefrau zieht mit kind aus in neue wohnung, ehemann möchte in alte wohnung wieder einziehen, wohnung bereits vermietet, jedoch ohne die unterschrift des ehemanns hat mv die wohnungskündigung akzeptiert, ehemann jetzt ohne wohnung macht schadensersatz f. maklergebühren bei neuwohnungssuche geltend.

    entscheidung:

    der beklagte wird verurteilt, an den kläger 2.200 eur zu zahlen, zuzügl. aufwandspauschale f. telefonkosten, fahrtkosten, arbeitsausfall etc. weiterhin eine vertragsstrafe von 1.000 euro
    das urteil ist vorläufig vollstreckbar

    entscheidungsgründe:

    1. der mietvertrag ist trotz entlassung der ehefrau aus dem mv gültig.
    2. der vermieter muß in diesem fall auf beide unterschriften bestehen, gem. mietvertrag. ein konkludentes verhalten, die wohnung aufzugeben lag seitens des ehemanns nicht vor, da er immernoch im mv steht und der vermieter ihn seit 2 jahren nicht aus der haftung entlies.
    3. auf den einwand, daß der ehemann die wohnung aufgegeben hat und alleiniger "besitz" der ehefrau ist, kann durch die nichtentlassung aus dem mv nicht herbeiargumentiert werden, denn der vm wollte sicherheit haben, wegen der mietzahlung.
    4. der rückkehrwillige ehemann kann in die wohnung ohne weiteres wieder einziehen, da der mietvertrag keine gültigkeit verloren hat.

    gem. antrag ist der beklagte zu verurteilen

    ...........

    heute so geurteilt im AG!

    bb
    netlover

  • urteil im namen des volkes
    4. der rückkehrwillige ehemann kann in die wohnung ohne weiteres wieder einziehen, da der mietvertrag keine gültigkeit verloren hat.
    heute so geurteilt im AG!


    Na, prima!!:) Dann zieh' doch wieder ein! Falls schon/noch jemand drin sein sollte, macht doch eine WG auf...:D

  • und an das Urteil eines Amtsgerichts ist ein anderes Amtsgericht wie gebunden ? Garnicht.

    Es kommt dabei auf Details an und auf den Richter und wenn der merkt, dass der Kläger hier die Verarsche Nummer abzieht will und ein "Schaden" nur konstruiert wird um Geld zu machen dann viel Spass beim Klagen.

    So wie hier das Urteil zitiert wird, phantasiert sich der Threadersteller seine Rechtsauffassung zurecht. Gib mal das echte Aktenzeichen, da steht das ganze sicher nicht 100% wie im eigenen Fall.

    Aber hier sieht man mal wieder dass man als Vermieter tierisch auf der Hut sein muss vor solchen ... ich verkneif mir die Bezeichnung. Jetzt ist mir auch klar warum sich die Frau wahrscheinlich getrennt hat.^^ *fg*

    Ich bin weiterhin Skeptiker, ich habe noch ein bisschen Vertrauen in unseren Rechtsstaat.

    Ahso noch ergänzend .. dann wurde auch sicher die Miete weiterbezahlt nachdem die Frau ausgezogen ist oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (27. Juni 2012 um 11:20)

  • richtig, ein anderes AG ist nicht dran gebunden. der richter hat es eindeutig betont, daß in so einer konstellation NUR ALLE 2 HAUPTMIETER unterschreiben können und müssen, damit die kündigung wirksam wird.

    der beklagte vm hat mir auch den versuch der geldmacherei vorgeworfen, was aber vom gericht verneint wurde mit hinweis auf

    a) meine bitte um entlassung
    b) die ablehnung des vermieters aus haftungsgründen
    c) die dadurch entstehende haftungssituation des auszugswilligen
    d) die absicht, wieder als mieter mit gültigem mietvertrag einzurücken

    kommt mal runter von eurem beleidigungspotential - ich habe hier den fall sachlich geschildert - und habe auf ein bisschen professionalität gehofft....anscheinend sind hier nur mietminderer und erbimmobesitzer unterwegs, die rumjammern...

    bb
    netlover

  • Na, prima!!:) Dann zieh' doch wieder ein! Falls schon/noch jemand drin sein sollte, macht doch eine WG auf...:D

    Eine WG wäre wohl auch die einzige Möglichkeit.

    Wie soll das anders gehen? Der aktuelle Mieter des Wohnraums hat prinzipiell einen gültigen Mietvertrag.
    Wie soll der Eigentümer diesen loswerden?

    Auch wenn Sie theoretisch wieder einziehen könnten, wird sich das noch etwas hinziehen.
    Ich möchte bezweifeln, dass die Bewohner bereits am packen sind.

    Was völlig anderes: Wie schnell arbeiten denn die Gerichte bei Ihnen? Am 25.06. haben Sie hier Ihre Frage gestellt und am 27.06.12 haben Sie das Urteil in Schriftform(!!)?
    Bedenkt man die Zustellfristen des Urteiles, hat die Verhandlung ja bereits vor dem 25.06.12 stattgefunden, oder?
    Demnach hatten Sie ja bereits vor der Fragestellung die Kenntnis vom Urteil (Wenn auch nur in mündlicher Form).


    Nun ja...wie auch immer...
    Wenn Sie bald in Ihre alte Wohnung einziehen, wünsche ich Ihnen ein angenehmes Verhältnis mit dem Eigentümer.
    Orientiert sich die Kaltmiete aktuell am Mietspiegel, bzw. an der Ortsüblichen Vergleichsmiete? Wenn nicht, dürfte sie es bald tun.
    Weiß Ihre Ex-Frau schon davon? Sie kann ja dann zusammen mit Ihnen in die Wohnung ziehen. Schließlich ist der MV noch gültig.

    Das mit der Mietzahlung ist natürlich ein interessanter Aspekt.
    Hat das Gericht geurteilt, dass das Mietverhältnis aktuell noch besteht und die Kündigung nicht wirksam ist, müssen Sie auch die Miete für die vergangenen Monate nachzahlen.
    Vermutlich dürfte der Termin beim AG nicht der letzte gewesen sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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