hallo aus erding....,
mit meiner ehe-ex-frau hatte ich einen mietvertrag zu zweit unterschrieben. vor kurzem bin ich ausgezogen, sie möchte jetzt mit unserem kind in eine ortschaft nebenan ziehen.
jetzt hat die vermieterin IHRE kündigung mit nur einer unterschrift akzeptiert.
ich wollte jedoch wieder in die alte wohnung zurück, da sie billiger ist als die neue und unserem kind die möglichkeit geben, am alten wohnort in die schule zu gehen.
ich habe die kündigung nicht unterschrieben.
frage:
1. besteht der mietvertrag weiter?
2. habe ich anspruch auf "verzugsschaden" - weil ich die mietsache nicht nutzen kann
3. evtl. auf schmerzensgeld/schadensersatz, weil ich dem kind nicht mehr die wohnung als vertrautes umfeld bieten kann?
m.e. besteht der mietvertrag weiter, weil gesetzestextlich bei 2 parteien, 2 unterschriften zur eindeutigen willenserklärung der kündigung notwendig sind.
ideen?
vielen dank im voraus
bb
netlover