Beiträge von Leipziger82

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    da wir natürlich nicht einfach in fremde Wohnungen eindringen kommt nur eine Voranmeldung jedes Mal infrage und das finden wir unzumutbar für alle Parteien

    Der Mieter kann aber selbst die Voranmeldung ignorieren und Euch den Zugang versagen.

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    Bzgl. MM wäre ich hier gaanz vorsichtig

    Warum? Wenn eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann die Miete gemindert werden.

    Wie sagt man so schön: Es kommt darauf an.

    Handelt es sich um deine Küche, musst Du auch für Baufreiheit sorgen. Handelt es sich um die Möbel des Vermieters, muss er sich kümmern.

    Theoretisch hättest Du das Ventil ja nicht zubauen müssen, oder?

    Anders wäre es übrigens, wenn Wasserleitungen erneuert werden müssen und hierfür sämtliche Küchenwände aufgehackt werden. Dann wäre der Vermieter in der Pflicht, da man nicht erwarten kann, dass Du keinerlei Wände verstellst.

    Vielleicht sollte man sich hier mal nach einem vernünftigen Fachanwalt umschauen?

    Was kann man von einer anwaltlichen Beratung erwarten, die vom Mieterbund organisiert wird? Für einen Mitgliedsbeitrag von ca. 50 € im Jahr kann man nicht viel mehr erwarten. Da kostet schon eine vernünftige Rechtsschutzversicherung mehr.

    Ich frage mich, warum man hier überhaupt mit den Gedanken spielt, eine Klimaanlage zu installieren, erst recht in einem Ballungszentrum wie München.

    Die Modernisierungskosten könntest Du zwar ebenso umlegen, allerdings bleiben dann trotzdem einige Kosten an Dir hängen (die Abluft muss ja auch irgendwo hin). Die Reparaturen trägst Du auch allein.

    Sind sich deine Mieter darüber im klaren, wie hoch der Stromverbrauch eines solchen Gerätes ist?

    Hallo,

    Du hast hier keine Chancen. Selbst wenn er Dir gestattet, einen Nachmieter zu suchen, muss er diesen längst nicht akzeptieren.

    Wenn der Vermieter hier gegen das AGG verstößt, ist das eine andere Sache. Daraus lässt sich aber keine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ableiten.

    Laut Rechtsprechung hat der Vermieter übrigens 3 Monate zeit, um einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren oder abzulehnen.

    Du bist innerhalb der Heizperiode ausgezogen, so dass die Nachzahlung nicht unbedingt ungewöhnlich ist.

    Siehe der Hinweis vom Schweinchenfan: Du zahlst auch im Hochsommer die Vorauszahlungen für Heizkosten. Diese "Ansparung" fehlt dir einfach, wenn Du im Frühjahr ausziehst

    Deine Räumlichkeiten sind im Mietvertrag sicher als Wohnraum deklariert und nicht als Gewerberaum.

    Wenn Du darin ein Gewerbe betreiben willst, dann muss der Vermieter hiervon zwingend informiert werden.

    Unabhängig davon geht es hier nicht nur um Lärm, sondern auch um Betriebskostenrelevante Dinge.
    Was passiert mit dem zusätzlichen Müll und Wasserverbrauch?

    Nur so aus Interesse: Erfüllt die Wohnung denn die behördlichen Vorgaben für den Betrieb einer Tagespflege? Ich erinnere mich damals an eine Mieterin, die auch eine Tagespflege betrieben hat.

    Die Umsetzung der Brandschutzvorschriften hat doch ein paar Taler verschlungen.

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    Es gibt auch im Mietvertrag keine Passage, in der ich zur Gartenpflege verpflichtet bin.

    Dann muss Du auch keine machen. Soll der Vermieter doch mal seine Rechtsgrundlage für seine Forderung vorzeigen.

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    Außerdem besteht meine Vermieterin darauf, dass ich das Gartenhaus streiche.

    Das geht nur, wenn das Haus Teil der Mietsache ist, und runtergekommen ist.

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    Und ich habe Fenster, die nicht richtig schließen.

    Schriftlich mit Frist bemängeln und eine Ersatzvornahme ankündigen. Reagiert der Vermieter nicht, würde ich eine Firma beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.

    Das würde ja bedeuten, dass der Hausmeister sein gesamtes Gehalt für 2017 schon erhalten hat? Sonst wären zum jetzigen Zeitpunkt keine Lohnnebenkosten zu zahlen.

    Das halte ich für äußerst unwahrscheinlich und praktisch laut Gesetz auch kaum durchsetzbar.

    Was, wenn sich in 2017 an den Lohnnebenkosten etwas ändert? Nicht vorstellbar, wenn der Hausmeister beim Fegen des Flurs aus dem Fenster fällt und nicht mehr arbeiten kann?

    Oder er sich aufgrund seines vorab gezahlten Gehalts für ganz 2017 gleich mal in die Karibik absetzt?

    Es hat einen Grund, warum die Lohnsteuerbescheinigung erst am Ende des Jahres verschickt wird.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass eine Hundehaltung die Zustimmung des Vermieters bedarf, dann ist dem auch Folge zu leisten. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

    Unabhängig davon ist es auch völlig egal, ob die Hunde sich völlig ruhig verhalten.
    Im Zweifel muss der Vermieter die Störungen aber nachweisen. Können diese Anschuldigungen nicht eindeutig belegt werden, dann greift Akkarins Hinweis:

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    googlen Sie mal bitte : "RATM- Killing in the name lyrics" Meine Antwort finden Sie ab Zeile 50"

    Hallo,

    wenn im aktuellen Mietvertrag keine Kaution vereinbart war, kann der neue Vermieter auch keine verlangen.

    Er übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 BGB).

    Einen neuen Mietvertrag solltest Du nicht überweisen.

    Ist eine Kaution vereinbart und der ehemalige Vermieter hat diese nie eingefordert, dann hat der neue Vermieter einen Anspruch auf die sofortige Zahlung, unabhängig von eventuellen Mängeln in der Wohnung.

    Zitat

    Und wie sieht es mit Mietminderung aus, der Raum ist so nicht nutzbar.

    Kann man machen, wenn der Schimmel tatsächlich auf einen Baumangel zurückzuführen ist. Bei den Wörtern "Schimmel" und "Schlafzimmer" läuten immer die Alarmglocken.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das für den VM klappen würde: Erst mal (falsch) mit dreimonatiger Frist kündigen UND dann später beim Verfahren/Verhandungstermin auf die neunmonatige Frist abändern...

    Fristen können im laufenden Verfahren geändert werden, nicht jedoch der Kündigungsgrund.

    Wenn der Grund an sich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann der Vermieter hier auch nichts mehr ändern.

    Hallo Peani,

    ein Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Frist einzuhalten ist. Hier hätte im Schreiben stehen müssen, dass Ihr das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen könnte.

    wie anitari schon schrieb, hat dieses Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungen nur für die Mieter einen Sinn, die einen Kündigungsausschluss im Vertrag stehen haben, bzw. einen befristeten Mietvertrag haben.

    Ihr habt hier ganz normal die 3 Monate einzuhalten. Bei Euch wäre das der 31.08.17

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    Mich würde interessieren, wieviel ich eventuell zuviel gezahlt habe:

    das lässt sich ohne weiteres nicht beantworten. Letztendlich wird die Heizkostenabrechnung Auskunft darüber geben. Oder wird hier keine erstellt (Pauschale)?

    Momentan zahlst Du ca. 1,50€/m², was vielleicht ein ganz kleines bisschen zu viel sein könnte.

    Am Ende hängt es aber auch davon ab, welche Energiebilanz das Gebäude hat. Wenn es dort an allen Ecken und Enden zieht, können die 100 € sogar zu wenig sein.

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