Sonderkündigungsrecht

  • Hallo ihr lieben,

    ich bräuchte mal einen Rat von euch. Letztes Jahr im Herbst haben wir ein Schreiben unseres Vermieters erhalten dass er die Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen wird.

    Es wurden die Balkongeländer erneuert sowie die Haustüre mit Gegensprrchanlage und die Briefkästen. In dem Schreiben stand, dass wir bis zum 31.5.17 ein sonderkündigungsrecht haben von zwei Monaten da er die Mieterhöhung vorher nicht angekündigt hatte. Ab dem 1.6.17 würde die Mieterhöhung in kraft treten.

    Da wir eh ausziehen wollten haben wir nun nach langem Suchen endlich was neues gefunden. Nun habe ich ihm am 28.5. die Kündigung persönlich gegeben( er wohnt mit im Haus). Er hat die Kündigung gelesen und meinte dass das Sonderkündigungsrecht sich auf die Mieterhöhung bezieht aber das wir trotzdem drei Monate kündigungsfrist einhalten müssen. Wir müssen jetzt nur ab ersten Juni nicht mehr Miete zahlen.

    Kann das so stimmen? Hat jemand von euch da Erfahrungen? Er wollte uns noch mit einem Nachmieter zum ersten August entgegen kommen aber bis jetzt ist noch nichts passiert.

    Liebe Grüße

  • Hallo Peani,

    "Letztes Jahr im Herbst haben wir ein Schreiben unseres Vermieters erhalten dass er die Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen wird."
    - Wann habt Ihr das Schreiben bekommen? Welche Modernisierungsarbeiten wurden zu wann angekündigt?

    "Es wurden die Balkongeländer erneuert sowie die Haustüre mit Gegensprrchanlage und die Briefkästen."
    - Wann wurden alle 4 Posten erneuert oder repariert oder neu installiert?

    "In dem Schreiben stand, dass wir bis zum 31.5.17 ein sonderkündigungsrecht haben von zwei Monaten da er die Mieterhöhung vorher nicht angekündigt hatte. Ab dem 1.6.17 würde die Mieterhöhung in kraft treten."
    - Schreiben vom Herbst 2016?

    "Da wir eh ausziehen wollten haben wir nun nach langem Suchen endlich was neues gefunden. Nun habe ich ihm am 28.5. die Kündigung persönlich gegeben( er wohnt mit im Haus). Er hat die Kündigung gelesen und meinte dass das Sonderkündigungsrecht sich auf die Mieterhöhung bezieht aber das wir trotzdem drei Monate kündigungsfrist einhalten müssen. Wir müssen jetzt nur ab ersten Juni nicht mehr Miete zahlen."
    - Kündigung zu welchem Datum?

  • Wir haben im Oktober 2016 daa Schreiben bekommen und eine Woche später wurde die Haustür und die Briefkästen gemacht, der Rest war schon fertig.
    Wir haben zum 31.7.2017 gekündigt, am 28.5.2017.

    Die Balkongeländer wurden im April/Mai 2016 erneuert und die Haustür mit Briefkästen und Gegensprechanlage im Oktober.

    Einmal editiert, zuletzt von Peani (18. Juni 2017 um 22:26)

  • Aber wieso schreibt er dann das wir ein Sonderkündigungsrecht haben zum übernächsten Monat wenn wir bis 31.5. kündigen?


    Das wäre mir nicht sicher genug.

  • Zitat

    Letztes Jahr im Herbst haben wir ein Schreiben unseres Vermieters erhalten dass er die Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen wird.

    Hat er das?

    Zitat

    Ab dem 1.6.17 würde die Mieterhöhung in kraft treten.

    Ist sie das? Sprich habt Ihr ein korrektes Mieterhöhungsverlangen bekommen?


    Zitat

    In dem Schreiben stand, dass wir bis zum 31.5.17 ein sonderkündigungsrecht haben von zwei Monaten da er die Mieterhöhung vorher nicht angekündigt hatte.

    Bitte den exakten Wortlaut oder das schreiben als Bild einstellen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung ist eigentlich nur von Bedeutung wenn der Vertrag, z. B. wegen Befristung oder Kündigungsverzicht, noch längere Zeit läuft bzw. nicht ordentlich kündbar ist.

    Hier der Gesetzestext dazu

    § 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Aber wieso schreibt er dann das wir ein Sonderkündigungsrecht haben zum übernächsten Monat wenn wir bis 31.5. kündigen?

    Was wohl ist der übernächste Monat nach dem 31.5. bzw. 28.5.?

    Der Mai zählt nicht mehr zur Kündigungsfrist das die Kündigung nach dem 3. Werktag zugegangen ist.

  • Hallo Peani,

    ein Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Frist einzuhalten ist. Hier hätte im Schreiben stehen müssen, dass Ihr das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen könnte.

    wie anitari schon schrieb, hat dieses Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungen nur für die Mieter einen Sinn, die einen Kündigungsausschluss im Vertrag stehen haben, bzw. einen befristeten Mietvertrag haben.

    Ihr habt hier ganz normal die 3 Monate einzuhalten. Bei Euch wäre das der 31.08.17

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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