Familie ins Mehrfamilienhaus als Vermieter


  • Hallo zusammen,

    folgendes.

    Mein Mann und ich wohnen seit 8 Jahren im mehrfamilienhaus meines Vaters. Gartennutzung ist für uns und die anderen Mieter im Vertrag festgelegt.

    Nun möchte mein Bruder auch in das Haus ziehen. Es wäre eine Kellerwohnung frei. Diese Kellerwohnung ist für die Allgemeinheit inkl. Partyraum und Durchgang zum Garten gedacht gewesen.

    Natürlich haben wir für das Kind in den Garten investiert (Trampolin usw.). Auch in die Kellerwohnung haben wir Renovierungskosten und Arbeit investiert.

    Jetzt kommt mein Vater auf die Idee, diese Wohnung zu vermieten und der Durchgang zum Garten und Wintergarten wäre für alle weiterhin begehbar. In der Theorie gut in der Praxis wird kein Mieter spontan die Wohnung betreten. Ausserdem würden die Mieter eh nicht oft in den Garten gehen.

    Druck wird erzeugt, in dem mein Bruder sagt, dass er nicht in den Vorteil des Hauses käme. (Er hatte nie Interesse gezeigt obwohl unsererseits immer gefragt wurde, wenn eine Whg frei war.)

    Wie sieht es rechtlich aus und wie verhalte ich mich da moralisch im Rahmen. Was ist denn eure Meinung?

    Schöne Grüße


  • in der Praxis wird kein Mieter spontan die Wohnung betreten.

    Das darf auch niemand. Stichwort: Hausfriedensbruch.
    Der Bewohner könnte den Zutritt jederzeit untersagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • im Mietvertrag steht, dass wir uneingeschränkte Gartennutzung haben. die kellerräume sind der einzigste Zugang zu dem garten.

    da wir natürlich nicht einfach in fremde Wohnungen eindringen kommt nur eine Voranmeldung jedes Mal infrage und das finden wir unzumutbar für alle Parteien

  • im Mietvertrag steht, dass wir uneingeschränkte Gartennutzung haben. die kellerräume sind der einzigste Zugang zu dem garten.


    Nutzung bedeutet nicht zwangsweise auch Zugang.
    (Btw.: "einzig" ist nicht steigerbar ;) )



  • Nun möchte mein Bruder auch in das Haus ziehen. Es wäre eine Kellerwohnung frei. Diese Kellerwohnung ist für die Allgemeinheit inkl. Partyraum und Durchgang zum Garten gedacht gewesen.

    Ist diese Wohnung baurechtlich zu Wohnzwecken genehmigt? Wenn nein, wäre hier euer Ansatzpunkt.

    Zitat


    Natürlich haben wir für das Kind in den Garten investiert (Trampolin usw.). Auch in die Kellerwohnung haben wir Renovierungskosten und Arbeit investiert.


    Dass ihr Renovierungskosten und Arbeit in das Eigentum anderer steckt, zu welchem ihr nicht einmal mietvertraglich irgendwelche Rechte habt, ist leider euer Pech.

    Zitat


    Druck wird erzeugt, in dem mein Bruder sagt, dass er nicht in den Vorteil des Hauses käme. (Er hatte nie Interesse gezeigt obwohl unsererseits immer gefragt wurde, wenn eine Whg frei war.)


    Naja, vielleicht kommt es erst jetzt in Frage, weil es vorher nicht gepasst hat. Davon ab ist es aber egal, der Eigentümer kann entscheiden, wann und an wen er was vermietet.

    Zitat

    im Mietvertrag steht, dass wir uneingeschränkte Gartennutzung haben. die kellerräume sind der einzigste Zugang zu dem garten.

    Dann könnt ihr die Miete mindern, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht mehr bestehen. Gilt für Garten und ggf. für den Partyraum. Allerdings ist das vermutlich nicht das, was ihr wollt. Deshalb erst mal schauen, ob da überhaupt eine Wohnung genehmigt ist. Hobbyräume ist was anderes als dauerhafte Wohnzwecke.

  • Dann könnt ihr die Miete mindern, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht mehr bestehen. Gilt für Garten und ggf. für den Partyraum.


    Bzgl. MM wäre ich hier gaanz vorsichtig.

  • Zitat

    da wir natürlich nicht einfach in fremde Wohnungen eindringen kommt nur eine Voranmeldung jedes Mal infrage und das finden wir unzumutbar für alle Parteien

    Der Mieter kann aber selbst die Voranmeldung ignorieren und Euch den Zugang versagen.

    Zitat

    Bzgl. MM wäre ich hier gaanz vorsichtig

    Warum? Wenn eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann die Miete gemindert werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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