Beiträge von Leipziger82

    Ich ging eigentlich davon aus, dass, sobald in einem Vertrag etwas angekreuzt bzw. durch Strich ausgeschlossen ist, auch nur genau das immer berechnet werden dürfe, meine, das mal so gelesen zu haben.

    Es kommt darauf an. Das Problem bei solchen Formularverträgen ist, dass das dort alles mögliche drin steht, was individuell gar nicht auf die einzelne Wohnung passen muss.

    Wenn dort etwas durchgestrichen ist, dann kann das halt bedeuten, dass es diese Betriebskostenart aktuell noch nicht gibt. In Verbindung mit der Öffnungsklausel kann dies dann evtl. rückgängig gemacht werden.

    Man müsste hierzu aber die konkrete Vereinbarung im Mietvertrag kennen. Mich würde es aber wundern, wenn ein fast 30 Jahre alter Vertrag eine Öffnungsklausel beinhaltet. Das ist eigentlich nur in den neueren Verträgen der Fall.

    Ich schließe mich anitari an.

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Steht dort einfach nur, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, bzw. es einen Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung gibt, dann kann der Vermieter diese Betriebskostenarten problemlos einführen.

    Ansonsten wären neue Betriebskostenarten auch dann möglich, wenn es eine sogenannte Öffnungsklausel im Vertrag gibt.

    aber dann bin ich ja beruhigt,die kündigung scheint mir wirksam zu sein und somit mache ich da auch nichts weiter

    Es stellt sich hier erst einmal die Frage, warum der Vertrag denn überhaupt gekündigt wurde?

    Warum wurde gekündigt?

    Erst wenn sich der Vermieter auf Kündigungsgründe im Sinne der §§ 543, 569 & 573 BGB beruft, kann eine Kündigung wirksam sein.

    Wie schon @ H Hamburg schrieb, kann eine unwirksamer Kündigungsgrund ein Problem für dich werden:

    Zieht die Ex nicht aus, wird der Vermieter auf Räumung klagen. Wenn der Richter dann entscheidet, dass die Kündigung unwirksam ist, hast Du die A-Karte gezogen, weil Du dann immer noch Hauptmieter bist.

    Selbst wenn der Vermieter die Kündigung für wirksam erklärt, sitzt Du als Mieter mit im Boot. Seine Schadenersatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Besitzübergabe, kann er auch Dir gegenüber geltend machen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Egal, wie die Sache ausgeht, Du kannst dich hier nicht rausschleichen

    Aus lauter Dankbarkeit über die Ratenzahlung in einer Wohnung mit

    Schimmel und einer Küche ohne Heizung. So etwas lieben Vermieter über


    Alles, duldsame, brave Mieter ohne Gegenwehr. Sorry, für die Ironie!

    Warum werde ich hier mehrfach zitiert? Ich habe lediglich die Meinung von H Hamburg umformuliert.

    Meine eigene Meinung hierzu habe ich überhaupt nicht geäußert.

    Um an die Sat-Anlage des Gebäudes, in dem ich auch selber wohne, zu kommen, muss ich durch eben jenen vermieteten Wohnbereich gehen.

    Ebenso kann es vorkommen, dass ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen muss, sofern der Mieter nicht anzutreffen ist.

    Du kannst nicht ohne weiteres durch diesen Mietbereich gehen oder andere hineinlassen.

    Jeder Zutritt kann nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Im Zweifel muss dann ein Termin mit dem Mieter vereinbart werden.

    Einen Freifahrtschein, wonach Du und andere einfach so die Wohnung betreten dürfen, wirst Du nicht erhalten

    Hat der Vermieter das Recht, so kurzfristig und ohne längere Ankündigung dieses Vorhaben durchzuziehen?

    Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber keine genauen Fristen vor, solange es sich nicht um Modernisierungsmaßnahmen handelt.

    Die Frist muss lediglich angemessen sein und hängt vom konkreten Umfang der Maßnahme ab. Bei größeren Maßnahmen wäre eine Frist von ca. 2 Wochen sicher ausreichend.

    Letztendlich kennen wir aber den konkreten Umfang der Maßnahme nicht.

    Auf die Frage, wie er sich das konkret vorstellt und wie es entschädigt wird , wollte er nicht näher eingehen, sondern sich Montag melden.

    Naja, was heißt Entschädigung? Grundsätzlich hast Du eine Duldungspflicht nach § 555a BGB, allerdings kannst Du von deinem Recht zur Mietminderung gebrauch machen.

    Näheres hierzu wird Dir sicher der Mieterverein mitteilen.

    Aus welchem Grund willst Du der Sanierung widersprechen? Wenn dort Fassade und Eingangstür erneuert wird, hast Du hierdurch fast keine Beeinträchtigungen.

    Der Einbau neuer Fenster ist in der Regel auch binnen eines Tages erledigt.

    Ich erinnere mich ganz dunkel an ein Urteil, wonach der Mieter der Sanierung widersprechen kann, wenn er zeitnah einen Auszug plant und der Termin auch schon bekannt ist.

    Bei Dir ist das offensichtlich nicht der Fall, so dass hier die Duldungspflicht nach § 555a BGB greifen dürfte.

    Und muss ich mich bei meiner Suche auf den jetztigen Wohnort beschränken?

    Wo Du hinziehst, ist doch völlig egal. Der Vermieter will nur seine Wohnung zurück.

    Kann sich die Gebäudeversicherung derart erhöhen obwohl sich an dem Haus bzw. an den Wohnungen nichts geändert hat?

    Was heißt nichts geändert? Die Versicherer prüfen regelmäßig die Schadensquoten. Wenn es innerhalb der letzten Jahre diverse Schäden gegeben hat, dann wird auch die Prämie nach oben angepasst.

    Ich habe einen Bestand, in welchem die Jahresprämie - innerhalb eines Jahres - von 600 € auf 2.000 € gestiegen ist.

    Du kannst Dir vom Vermieter nur die entsprechenden Rechnungen zeigen lassen.

    Auf Nachfrage warum das so sei, antwortete mir die Hausverwaltung, das der Badheizkörper sowohl elektronisch heizt (über Steckdose), aber auch an der Zentralheizungsanlage angeschlossen ist.

    Wie soll das denn funktionieren?

    Ist dieser Heizkörper nun an den Heizkreislauf angeschlossen oder wird dieser elektrisch durch eine Heizschleife erhitzt?

    Wenn man kurz darüber nachdenkt, sollte man feststellen, dass beides technisch gar nicht möglich ist.

    Was passiert denn wohl, wenn ich das Heizwasser im Heizkörper unter elektrische Spannung setze?

    Den Heizkörper würde ich dann nicht mehr anfassen ;)

    Es ist nicht mal ein Jahr, sondern nur 6 Monate.

    Bei Schäden, bzw. Verschlechterung der Mietsache greifen die verkürzten Verjährungsfristen nach § 548 BGB.

    Hier spielt es auch keine Rolle, ob die Mängel im Protokoll stehen oder nicht.

    Der Vermieter hätte hier vor Ablauf der 6-Monats-Frist einen Mahnbescheid beantragen müssen.

    Ich würde hier ein Schreiben fertig machen, in welchem Du auf den § 548 BGB verweist und die Auszahlung der Kaution einforderst.

    Du hast jetzt die Betriebskostenabrechnung erhalten? Angenommen, die Abrechnungsperiode ist identisch mit dem Kalenderjahr, dann sind mögliche Forderungen des Vermieters verfristet.

    Die Abrechnung hätte Dir bis 31.12.2017 zugestellt werden müssen.

    Anspruch auf ein mögliches Guthaben hast Du aber weiterhin.

    1, Hat die schriftliche Zusage bis Juli 2018 den Mietvertrag wahrzunehmen eine rechtliche Belastbarkeit?

    Ist es denn nun eine Zusage oder nicht doch eher ein Angebot, wie Du es erst formuliert hast?

    Ein Angebot wird erst mit deiner Annahme rechtswirksam.

    Zu Punkt 2 und 3:

    im § 537 BGB steht nur geschrieben, dass eine Kündigung möglich ist, wenn er selbst oder ein Angehöriger die Wohnung benötigt.

    Wie der Vermieter das dann im Detail begründet ist völlig egal. Er hätte auch Schreiben können, dass der Sohnemann die Miete nicht mehr bezahlen kann und folglich kostenlos in Papas Wohnung leben will.

    Ein Härtefall kann in der Regel nur bei schweren gesundheitlichen Gründen oder einem hohen Alter begründet werden.

    In diesem Gespräch habe ich auch auf den Umstand hingewiesen, dass der Mietvertrag 68 m² anstatt der reelen 58 m² (laut Grundrissplan) 10 m² zuviel hat, was 13,3% entspricht und über den 10% Flächenabweichung liegt.

    Warum verlässt Du dich darauf, dass der sogenannte Grundrissplan korrekt ist? Hier solltest Du zunächst nach Maßgabe der Wohnflächenverordnung selbst nachmessen.

    Ansonsten mal schauen, was konkret im Mietvertrag steht. Steht dort eine ca.-Angabe, dann kannst Du dein Vorhaben auch schon wieder vergessen.

    Was ist wenn ein weiterer Eigentümer anteilig im Grundbuch eingetragen ist?

    Hätte dies mir mitgeteilt werden müssen?

    Theoretisch ja, allerdings bringt Dir das recht wenig, außer ein paar Tage mehr zeit.

    Ich würde hier das persönliche Gespräch mit dem Eigentümer suchen und ihn über deine Absichten ab September informieren.

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