Ich ging eigentlich davon aus, dass, sobald in einem Vertrag etwas angekreuzt bzw. durch Strich ausgeschlossen ist, auch nur genau das immer berechnet werden dürfe, meine, das mal so gelesen zu haben.
Es kommt darauf an. Das Problem bei solchen Formularverträgen ist, dass das dort alles mögliche drin steht, was individuell gar nicht auf die einzelne Wohnung passen muss.
Wenn dort etwas durchgestrichen ist, dann kann das halt bedeuten, dass es diese Betriebskostenart aktuell noch nicht gibt. In Verbindung mit der Öffnungsklausel kann dies dann evtl. rückgängig gemacht werden.
Man müsste hierzu aber die konkrete Vereinbarung im Mietvertrag kennen. Mich würde es aber wundern, wenn ein fast 30 Jahre alter Vertrag eine Öffnungsklausel beinhaltet. Das ist eigentlich nur in den neueren Verträgen der Fall.