Beiträge von Leipziger82

    Da ich beruflich selbst Wasserschaden erprobt bin, meine kurze Einschätzung hierzu.

    Zunächst: Das Entfernen sämtlicher Bodenbeläge halte ich bei dem von Dir geschilderten Ausmaß des Schadens für durchaus realistisch. Letztendlich sucht sich das Wasser seinen Weg in den Estrich und trocknet wiederum schlecht, wenn der Bodenbelag vollflächig verklebt ist.

    Hier besteht dann eine erhebliche Schimmelgefahr.

    Daraufhin hat sich 5 Wochen lang überhaupt nichts bewegt bis gestern abend ein Anruf einging gegen 20 Uhr.

    Dieser lange Zeitraum ist ebenso nicht unrealistisch, wenn der Schaden über die Gebäudeversicherung läuft.

    Der Vermieter wird sich hier entsprechende Sanierungsangebote einholen, welche dann von der Versicherung geprüft und freigegeben werden. Das kann ein paar Tage dauern.

    Nun wie man sich vorstellen kann ist es A: ziemlich komisch das man erst am Abend zuvor von einem Gutachter Termin in Kenntnis gesetzt wird

    Das ist nur bedingt komisch. Der Gutachter meiner Versicherung ist den ganzen Tag in der Bundesrepublik unterwegs. Er legt dann die Termine recht kurzfristig (je nach dem, wo er sich gerade aufhält).

    Grundsätzlich zahlt deine Hausratversicherung für die Unterbringung in einer Ferienwohnung, allerdings solltest Du bedenken, dass Du in diesem Zeitraum keinen einzigen Cent Miete für die eigentliche Wohnung zahlst (die ist ja nicht nutzbar).

    Es riecht alles danach das hier ordentlich Geld herausgeholt werden soll.

    Da lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass dem nicht so ist.

    Hier liegt ein klassischer Wasserschaden vor, dessen Instandsetzung über die Gebäudeversicherung erfolgt. Keine Versicherung dieser Welt wird freiwillig mehr Geld für die Regulierung zahlen, als zwingend notwendig.

    Wenn der Vermieter also Maßnahmen durchführen will, die gar nicht notwendig sind, wird die Versicherung hier einen Riegel vorschieben.

    Gibt es eventuell Rechtliche Grundlagen hier Nachprüfung oder sonstiges zu verlangen?

    Naja, Du kannst hier gern einen Sachverständigen hinzuziehen, den Du aber vermutlich aus eigener Tasche zahlst.

    Alternativ würde ich mal bei deiner Hausratversicherung nachfragen. Wenn diese die Maßnahme für überzogen halten (Möbeltransport & Dauer des Auszugs), können diese gern einen eigenen Gutachter in die Spur schicken, der eine Gegendarstellung herausgibt.

    Wem gehört die Wohnung aber tatsächlich, wenn ich den gesamten Ausbau finanziere?

    Es ist recht einfach: Die Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch geregelt.

    Selbst wenn Du hier die Wohnung komplett entkernst und sanierst, wirst Du trotzdem nicht der Eigentümer.

    Was passiert wenn ich vor Ablauf der Abzahlung ausziehe?

    Alles, was Du selbst in die Wohnung eingebracht hast und auch wieder rückstandslos entfernen kannst (Beispielsweise Einbauküche), kannst Du bei einem Auszug mitnehmen.

    Alle anderen Veränderungen (z.B. Fliesenlegearbeiten) werden in der Regel ein automatischer Bestandteil der Wohnung.

    Wer erstellt denn die Abrechnungen? Erfolgt dies Zentral durch die WEG-Verwaltung?

    Fakt ist eins: Dir können diese zusätzliche Kosten nicht in Rechnung gestellt werden.

    Wer nun die Kosten einer Korrektur trägt, hängt von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen ab. Im Zweifel wird der "Ball" dann immer weitergeschoben, d.h. vom Abrechnungsdienst an den Verwalter und vom Verwalter an den jeweiligen Eigentümer, der die Änderungen nicht gemeldet hat.

    Wenn der Eigentümer aber ebenso keine Kenntnis davon hatte, zahlt die gesamte Gemeinschaft.

    Nebenbei, dass es sich sehr unfair anfühlt für andere "mitzubezahlen", bleibt auch das Gefühl von Betrug

    Das kann ich verstehen, was sich aber nie ändern wird, wenn die Kosten weiterhin nach Anzahl der Personen umgelegt werden.

    Was, wenn ich regelmäßig Besuch von meiner Großfamilie empfange? Die Kosten trägt dann ebenso die Gemeinschaft.

    Wurde denn im Rahmen der Eigentümerversammlung mal angesprochen, die Wohnungen mit Wasserzählern auszurüsten?

    Entfernt der Besitzer

    nach Aufforderung durch den Vermieter den Wagen nicht, wird abgeschleppt

    und es gibt ein Bußgeld.

    Mit selbigen Problem muss ich mich gerade herumschlagen: Öffentliche Straße, die Stellplätze direkt daneben sind privat.

    Dort steht widerrechtlich ein abgemeldetes Auto (Eigentümer ist mir bekannt).

    Das Ordnungsamt unternimmt gar nichts und verweist auf das Privatgrundstück.

    Ich selbst darf das Auto nicht einmal abschleppen lassen, sondern muss auf Beseitigung klagen.

    Vor einem Jahr ein ähnliches Problem: PKW mit zerschlagenen Scheiben auf meinem Parkplatz. Das Ordnungsamt hat hier reagiert, allerdings nicht gegenüber dem Fahrzeughalter, sondern gegenüber dem Verwalter (also mir).

    Hallo,

    wie ist der Kündigungsausschluss von 2 Jahren genau formuliert? Gilt dieser beidseitig für Mieter und Vermieter? Bitte mal den Wortlaut abtippen.

    Ist dieser gültig, dann sieht es tendenziell schlecht aus, da dieser bindend ist und kein Sonderkündigungsrecht besteht.

    Bei diesem Kündigungsausschluss wäre eine Kündigung vermutlich erst zum 31.08.2019 möglich. Diese Kündigung muss dann von Dir und deinem Ex-Freund unterschrieben werden.

    Er meinte ich solle vor Gericht gehen. Nur weiß ich nicht ganz, was ich da soll.

    Naja, wenn er sich weigert, die Kündigung zu unterschreiben, kannst Du seine Unterschrift einklagen. Aber wie gesagt: Erst zum Ende Oktober 2019.

    Ich habe schon darüber nachgededacht einfach keine Miete mehr zu zahlen, damit er mich rauswirft, aber mein Vater ist als Bürge hinterlegt.

    Das kann ich grundsätzlich nie empfehlen.

    Der Vermieter kann hier einen entsprechenden Nutzungsausfall geltend machen. Im Extremfall sogar bis zum Ende der Mindestmietzeit. Weiterhin kann dich das einen Eintrag in der Schufa kosten.

    Ich würde empfehlen, dass Gespräch mit dem Ex-Freund zu suchen und die Sache vernünftig zu klären. Vielleicht will er auch aus der Wohnung und der Vermieter würde einen Nachmieter akzeptieren?

    Vermieter könnten diese Pflicht immer umgehen, indem sie die Nebenkosten nicht in den Mietvertrag mit aufnehmen und erst später verlangen.

    Nein, das funktioniert rechtlich aber nicht. Der Vermieter kann keine Betriebskosten geltend machen, der er vorab nicht angekündigt, bzw. vereinbart hat.

    Der Vermieter kann neue Betriebskostenarten auch nur dann ankündigen, wenn der Mietvertrag eine sogenannte Öffnungsklausel besitzt.

    Hallo,

    was ist denn im Mietvertrag bezgl. der Stromkosten für die Wohnung vereinbart? In der Regel ist es nämlich so, dass diese nicht in der Miete inbegriffen sind. Ist dort nichts vereinbart, musst Du dich selbst um eine Anmeldung kümmern.

    Ist diese Forderung rechtens und kann er die kompletten 6 Jahre Stromkosten von mir nachträglich verlangen?

    6 Jahre sicher nicht, da hier ein Teil verjährt ist. Die letzten 3 Jahre könnte der Vermieter ggfs. geltend machen.

    Bei Übergabe einer unrenovierten oder renovierungsbedürften Wohnung, steht dem Mieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.

    Das heißt im Umkehrschluss, dass Du gar nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen bist. Du hättest folglich also auch keine Dübellöcher verschließen müssen.

    Schau einfach mal hier: Verschließen von Dübellöchern

    Selbst wenn es eine gültige Abwälzung von Schönheitsreparaturen gibt (das ist aber nicht der Fall), dann kann der Vermieter nicht verlangen, dass hier die gesamte Wand neu gestrichen werden muss.

    Hallo,

    um was für Mängel handelt es sich denn konkret? Wenn es ein Protokoll gibt, dann kann der Vermieter nachträglich nur noch sogenannte verdeckte Mängel geltend machen, d.h. solche, die man zur Übergabe nicht erkennen konnte.

    Wenn der Vermieter hier aber einfache Mängel übersehen hat, dann ist das sein persönliches Pech.

    Der Vermieter kann sich nicht rausreden. Ihm obliegt die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB und muss folglich die Reparatur veranlassen (und bezahlen).

    Steht denn bezüglich der Instandhaltung irgend etwas im Vertrag? Im übrigen wäre eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter nichts macht, unwirksam.

    Was vor Jahren mündlich besprochen wurde, ist egal, zumal der Vermieter diese Aussage nach 4 Jahren auch nicht mehr nachweisen kann.

    Ich würde an deiner Stelle ein Schreiben (Einwurf-Einschreiben) an den Vermieter fertig machen. Hierin verweist Du auf die Instandhaltungspflicht des Vermieters und forderst diesen auf, den Mangel binnen 10-14 Tagen zu beheben.

    Dein Vermieter bezieht sich ja auf Seite 1 schon auf eine Kleinstreparaturklausel von höchstens 200 €. Unabhängig davon, dass dieser Betrag schon zu hoch ist (in der Regel gelten 150 € noch als angemessen), beträgt die Rechnung ja mehr als 200 €.

    Der Vermieter kann die Rechnung nicht aufteilen, so dass Du 200€ zahlst und er vielleicht die restlichen 50 €.

    Entweder ganz oder gar nicht.

    Unabhängig davon: Ein Absperrventil kostet - je nach Ausführung - im Großhandel zwischen 5-15 € und ist binnen 15-30 Minuten gewechselt. Wenn ein Handwerker hierfür 250€ und mehr verlangt, ist das schon Wucher.

    Hast Du denn hierfür eine Originalrechnung erhalten?

    P.S. Wenn Du noch eine richtige Abrechnung erhalten hast, diese bitte mal genau unter die Lupe nehmen. Wenn hier tatsächlich 1:1 eine Hausgeldabrechnung der Eigentumswohnung an dich weitergeleitet wurde, kann man fast davon ausgehen, dass diese auch die Verwaltungskosten beinhalten.

    Diese sind aber nicht umlagefähig, bzw. es sind keine Betriebskosten.

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