Da ich beruflich selbst Wasserschaden erprobt bin, meine kurze Einschätzung hierzu.
Zunächst: Das Entfernen sämtlicher Bodenbeläge halte ich bei dem von Dir geschilderten Ausmaß des Schadens für durchaus realistisch. Letztendlich sucht sich das Wasser seinen Weg in den Estrich und trocknet wiederum schlecht, wenn der Bodenbelag vollflächig verklebt ist.
Hier besteht dann eine erhebliche Schimmelgefahr.
Daraufhin hat sich 5 Wochen lang überhaupt nichts bewegt bis gestern abend ein Anruf einging gegen 20 Uhr.
Dieser lange Zeitraum ist ebenso nicht unrealistisch, wenn der Schaden über die Gebäudeversicherung läuft.
Der Vermieter wird sich hier entsprechende Sanierungsangebote einholen, welche dann von der Versicherung geprüft und freigegeben werden. Das kann ein paar Tage dauern.
Nun wie man sich vorstellen kann ist es A: ziemlich komisch das man erst am Abend zuvor von einem Gutachter Termin in Kenntnis gesetzt wird
Das ist nur bedingt komisch. Der Gutachter meiner Versicherung ist den ganzen Tag in der Bundesrepublik unterwegs. Er legt dann die Termine recht kurzfristig (je nach dem, wo er sich gerade aufhält).
Grundsätzlich zahlt deine Hausratversicherung für die Unterbringung in einer Ferienwohnung, allerdings solltest Du bedenken, dass Du in diesem Zeitraum keinen einzigen Cent Miete für die eigentliche Wohnung zahlst (die ist ja nicht nutzbar).
Es riecht alles danach das hier ordentlich Geld herausgeholt werden soll.
Da lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass dem nicht so ist.
Hier liegt ein klassischer Wasserschaden vor, dessen Instandsetzung über die Gebäudeversicherung erfolgt. Keine Versicherung dieser Welt wird freiwillig mehr Geld für die Regulierung zahlen, als zwingend notwendig.
Wenn der Vermieter also Maßnahmen durchführen will, die gar nicht notwendig sind, wird die Versicherung hier einen Riegel vorschieben.
Gibt es eventuell Rechtliche Grundlagen hier Nachprüfung oder sonstiges zu verlangen?
Naja, Du kannst hier gern einen Sachverständigen hinzuziehen, den Du aber vermutlich aus eigener Tasche zahlst.
Alternativ würde ich mal bei deiner Hausratversicherung nachfragen. Wenn diese die Maßnahme für überzogen halten (Möbeltransport & Dauer des Auszugs), können diese gern einen eigenen Gutachter in die Spur schicken, der eine Gegendarstellung herausgibt.