Vollmacht Schlüsselübergabe, Miete unbezahlt

  • Hallo,

    ich befinde mich in folgender Situation:

    Für einen Freund habe ich mittels einer Vollmacht die Schlüsselübergabe für seine Wohnung erledigt, da er ins Ausland umgezogen ist. Im Mietvertrag war er und eine weitere Person als Hauptmieter eingetragen. Beide haben sich dazu entschlossen die restliche Miete von 2 Monaten nicht mehr zu zahlen. Der Vermieter hat aufgrund der Schüsselübergabe nun meine Anschrift und schickt mir die Rechnung damit ich sie weiterleite. Eigentlich denke ich, dass man mir rein rechtlich nichts anhaben kann. Allerdings ist es doch sehr unangenehm ständig Rechnungen zu bekommen.

    Kann der Vermieter rechtlich gegen mich vorgehen? In der Vollmacht habe ich ja nur die Pflicht der Schlüsselübergabe unterschrieben. Ich war dort schließlich nie Mieter. Ich denke der Vermieter hat ja schließlich auch noch die Kaution?

    Danke,

    Luise

  • Wenn sich die Vollmacht nur auf die Wohnungsübergabe beschränkt, kannst Du die Rechnungen eigentlich ignorieren. Du kannst diese doch aber an die ehemaligen Mieter weiterleiten, oder?

    Hast Du eine Verzugsanschrift, die Du dem Vermieter mitteilen kannst?

    Kann der Vermieter rechtlich gegen mich vorgehen?

    Kurz und knapp: Nein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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