Sanierung nach Wasserschaden - Laut Firma Auszug erforderlich

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe das mir hier jemand einen guten Rat geben kann bezüglich des Wasserschadens bzw. der Art und Weise wie seitens Vermietung damit umgegangen wird.

    Kurz zum Hergang: Es ist über Nacht der Zulaufschlauch zum Wasserhahn in der Küche geplatzt. Sprich es gab einen Tropischen Regenguss der die halbe ( ja wörtlich ungefähr die halbe ) Wohnung unter Wasser gesetzt hat. Wasserstand ca. 1 cm pi mal Daumen. Es wurde natürlich nach dem entsetzten aufstehen sofort Wasser abgedreht und gemeldet. Entsprechend ist die zuständigkeits und Schuldfrage sofort geklärt werden.

    Handwerker kamen dann auch von der Notdienstfirma "nur 6 Stunden" später. Es wurde die Amatur ersetzt und am selben Abend hat sich die Zuständige Firma der Vermietungsgesellschaft gemeldet und meinte man würde jetzt erstmal einige Tage abwarten und schauen was passiert.

    Nun ist es mit Wasser ja so es läuft nach unten.... wir wohnen im 5.OG und die Mieter unter uns haben natürlich auch einiges abbekommen. Da kam an einigen Stellen Wasser durch die Decke und hat die Tapete heruntergeholt.

    Nun beginnt das Kuriose. Am nächsten Tag hat sich unangekündigt ein Gutachter mit lautem Klopfen an der Tür gemeldet und meine ziemlich überraschte Frau erwischt mit den Worten man müsste ihn hereinlassen und wäre dazu verpflichtet. Der gute hat dann diverse Messungen vorgenommen und sofort gesagt Kernsanierung notwendig minimun 6 Wochen ausziehen und alle Böden und Küche rausreißen. In der gesamten Wohnung liegt PVC der allerdings vollverklebt wurde. Der Estrich wäre durchfeuchtet. Wie erwähnt wurde diese Messung keine 24 Stunden nach dem auftreten des Schadens gemacht. Er hat sich sogar noch beschwert das wir den Schaden nicht gemeldet hätten sondern nur die Nachbarn unter uns.... ( was wir auch ein wenig komisch fanden ).
    Daraufhin hat sich 5 Wochen lang überhaupt nichts bewegt bis gestern abend ein Anruf einging gegen 20 Uhr. Da ich ehrlichgesagt nicht mehr damit rechne um diese Zeit von Firmen angerufen zu werden hatte ich mein Handy auf Lautlos und erst heute morgen bemerkt. Mailbox abhören ergab das sich heute morgen besagter Gutachter mitsamt dem zuständigen Menschen der Gebäudeversicherung bezüglich Belegprüfung angekündigt hat. Nun wie man sich vorstellen kann ist es A: ziemlich komisch das man erst am Abend zuvor von einem Gutachter Termin in Kenntnis gesetzt wird und B: dieser unverrichteter Dinge wieder geht da keiner da war und nun angegeben hat die Kernsanierung muss gemacht werden. Er muss sich da auf die Messwere verlassen die nichtmal 24 Stunden nach dem Wasserschaden gemacht wurden.

    Nun finden wir beide das ganze Verhalten hier äusserst merkwürdig und haben ehrlichgesagt auch keinerlei Lust auzuziehen wenn es nicht notwendig ist. Es riecht alles danach das hier ordentlich Geld herausgeholt werden soll. Kommt noch erschwerend hinzu das meine Hausratversicherung meinen Schaden an den Möbeln bereits beglichen hat und nun ja auch für eventuelle Unterbringung im Hotel bzw. Ferienwohnung mitzuständig ist. Entsprechend hat man meiner Versicherung ein Angebot gemacht für Möbel Lagerung und Transport ca. 3500 Euro. Meine Versicherung hat mich informiert das dies für völlig überzogen gehalten wird und man nicht bereit ist dies zu bezahlen. Wir haben hier nicht allzuviele Möbel und selbst für mich als Laie klingt das nach minimum 2000 Euro zuviel.

    Wie erwähnt haben wir weder die Absicht noch die Lust auszuziehen wenn nicht unbedingt notwendig. Was haben wir hier für Möglichkeiten? Gibt es eventuell Rechtliche Grundlagen hier Nachprüfung oder sonstiges zu verlangen?

    Sooo viel Text :-/ das tut mir leid aber wir sind ein wenig verzweifelt und hoffen einfach auf gute und Hilfreiche Tipps diesbezüglich.

  • Es ist über Nacht der Zulaufschlauch zum Wasserhahn in der Küche geplatzt. Sprich es gab einen Tropischen Regenguss der die halbe ( ja wörtlich ungefähr die halbe ) Wohnung unter Wasser gesetzt hat. Wasserstand ca. 1 cm pi mal Daumen. Es wurde natürlich nach dem entsetzten aufstehen sofort Wasser abgedreht und gemeldet. Entsprechend ist die zuständigkeits und Schuldfrage sofort geklärt werden.

    Hallo,

    Haftpflicht oder Hausrat, die Hausratversicherung wird keine Haftpflichtigkeiten gegebüber dritten erstatten so denke ich verwechselst du hier etwas.

    Zum Thema Haftpflicht hast du sog. subsidiärschutz, d. h. unberechtigte Forderungen werden die im Rahmen eines Rechtschutzes abgewehrt, genau hier denke ich liegt der Hase im Pfeffer, bezüglich der überzogenen Rechnung.

    Mach dir klar, dass der Vermieter verpflichtet ist die Wohnung egal wer was verschuldet hat, in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen hat um diese Verpflichtung kommt er nicht herum, wenn dann ein Gutachter feststellt, dass die Wohnung zur Widerherstellung geräumt werden muss, dann kannst du dich nur mäßig dagegen wehren, insofern der Vermieter die Unterbringung der Möbel und der Personen zu tragen hat.

    Die Querelen zwischen den Versicherungsunternehmen werden noch zunehmen, die Gebäudeversicherung und deine Haftpflichtversicherung werden noch eine Zeit lang untereinander streiten, was dir jetzt aber nicht weiterhilft.

    Das Thema ist so prekär, dass ich dir nur raten kann, dir selbst einen Anwalt in dieser Sache zu nehmen oder vorab schon mal mit deiner Haftpflichtversicherung sprechen ob die einen stellen.

    Gruß

    BHShuber

  • Da ich beruflich selbst Wasserschaden erprobt bin, meine kurze Einschätzung hierzu.

    Zunächst: Das Entfernen sämtlicher Bodenbeläge halte ich bei dem von Dir geschilderten Ausmaß des Schadens für durchaus realistisch. Letztendlich sucht sich das Wasser seinen Weg in den Estrich und trocknet wiederum schlecht, wenn der Bodenbelag vollflächig verklebt ist.

    Hier besteht dann eine erhebliche Schimmelgefahr.

    Daraufhin hat sich 5 Wochen lang überhaupt nichts bewegt bis gestern abend ein Anruf einging gegen 20 Uhr.

    Dieser lange Zeitraum ist ebenso nicht unrealistisch, wenn der Schaden über die Gebäudeversicherung läuft.

    Der Vermieter wird sich hier entsprechende Sanierungsangebote einholen, welche dann von der Versicherung geprüft und freigegeben werden. Das kann ein paar Tage dauern.

    Nun wie man sich vorstellen kann ist es A: ziemlich komisch das man erst am Abend zuvor von einem Gutachter Termin in Kenntnis gesetzt wird

    Das ist nur bedingt komisch. Der Gutachter meiner Versicherung ist den ganzen Tag in der Bundesrepublik unterwegs. Er legt dann die Termine recht kurzfristig (je nach dem, wo er sich gerade aufhält).

    Grundsätzlich zahlt deine Hausratversicherung für die Unterbringung in einer Ferienwohnung, allerdings solltest Du bedenken, dass Du in diesem Zeitraum keinen einzigen Cent Miete für die eigentliche Wohnung zahlst (die ist ja nicht nutzbar).

    Es riecht alles danach das hier ordentlich Geld herausgeholt werden soll.

    Da lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass dem nicht so ist.

    Hier liegt ein klassischer Wasserschaden vor, dessen Instandsetzung über die Gebäudeversicherung erfolgt. Keine Versicherung dieser Welt wird freiwillig mehr Geld für die Regulierung zahlen, als zwingend notwendig.

    Wenn der Vermieter also Maßnahmen durchführen will, die gar nicht notwendig sind, wird die Versicherung hier einen Riegel vorschieben.

    Gibt es eventuell Rechtliche Grundlagen hier Nachprüfung oder sonstiges zu verlangen?

    Naja, Du kannst hier gern einen Sachverständigen hinzuziehen, den Du aber vermutlich aus eigener Tasche zahlst.

    Alternativ würde ich mal bei deiner Hausratversicherung nachfragen. Wenn diese die Maßnahme für überzogen halten (Möbeltransport & Dauer des Auszugs), können diese gern einen eigenen Gutachter in die Spur schicken, der eine Gegendarstellung herausgibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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