Hallo zusammen,
ich bin neulich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und auch ich habe Probleme bei der Wohnungsabnahme bekommen. Ich wäre sehr froh und dankbar, wenn mir jemand helfen kann.
Zu meinem Einzug dort habe ich einige Löcher für Möbel gebohrt. Da ich mich in der Wohnung wirklich nicht sehr wohl gefühlt habe, bin ich nach nur etwa einem halben Jahr wieder ausgezogen. Ich habe die Wohnung damals auch in einem lange nicht renovierten (eben sehr "bewohntem") Zustand übernommen. Einige Stellen waren damals bei meinem Einzug schon etwas "fleckig" gestrichen. Meine Übernahme und Abnahme des Vormieters fand gemeinsam statt, viele dieser "Mängel" wurden damals nicht beanstandet, die Abnahme/Übergabe fand da durch eine andere Person statt, als bei meiner Abnahme (grundsätzlich wird dies jedoch nicht vom Vermieter, sondern einem dritten Dienstleister durchgeführt, der dem Vermieter dann Bericht erstattet).
Zu meinem Auszug habe ich dann alle Möbel wieder ausgebaut, aus den Bohrlöchern habe ich die Dübel entfernt, sie zugespachtelt (und geschmirgelt) und schließlich überstrichen. In einer ersten Wohnungsabnahme hat eine Hausverwalterin Mängel festgestellt, da die überstrichenen Stellen "fleckig" aussehen. Der Vermieter hat daraufhin die Durchführung von Nachbesserungen verlangt (Ich solle alle Löcher fachgerecht unsichtbar verschließen, im Zweifel durch Streichen der gesamten betroffenen Wand, sollte es anders nicht möglich sein"). Entsprechend habe ich mir das beste Weiß im Baumarkt gekauft und habe die Stellen erneut überstrichen. Ich habe mir viel Mühe gegeben und mit dem Ergebnis war ich dann auch zufrieden. Einer der Räume ist beige gestrichen (vom Vormieter so übernommen). Um die beiden Löcher dort überstreichen zu können habe ich aus Weiß und einer gelben Abtönfarbe in einer Farbwanne versucht den Farbton zu treffen. Dort sieht man noch einen leichten Unterschied, ich bin jedoch der Meinung, dass ich schon recht nah dran bin und es handelt sich um eine unauffällige, dunkle Ecke. Auch hat der Vermieter den Einbau eines weißen Klodeckels verlangt, dabei habe ich zum Auszug genau den (bunten) Klodeckel wieder eingebaut, der bei meiner eigenen Übernahme/Einzug schon verbaut war.
Bei der zweiten Abnahme wurden die gleichen Mängel erneut aufgenommen. Die Hausverwalterin habe angeblich nicht sehen können, dass ich die Schönheitsreparaturen durchgeführt habe (was ich aber wie gesagt getan habe und das so gut ich konnte). Kurzum: Man sieht schon, dass an den Stellen mal gearbeitet wurde, es sieht nicht wie frisch tapeziert aus, aber ich habe, wie nach der ersten Abnahme vom Vermieter verlangt, alle Bohrlöcher gestopft und in einem neutralen Ton farbgleich mit der Wand überstrichen. Besser kriege ich es als Privatperson nicht hin und ich möchte nun der Vermieterfirma nicht die Renovierung eines ihrer Mietobjekte finanzieren.
In dem Mietvertrag steht dazu folgendes: "Wird dem Mieter die Wohnung in renoviertem oder nicht renovierungsbedürftigen Zustand übergeben, ist er während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Bei Übergabe einer unrenovierten oder renovierungsbedürften Wohnung, steht dem Mieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. Der Vermieter ist hierzu nicht verpflichtet. Zu den Schönheitsreparaturen gehören : Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, [...]. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. [...] Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu".
Der Vermieter sichtet derzeit die Ergebnisse aus der zweiten Abnahme (durch die Hausverwaltung) und will sich dann wieder bei mir melden. Könnt ihr mir vielleicht einen Tipp geben, wie ich mich nun am besten verhalte? Soll ich ihn anschreiben oder erklären, dass ich die Arbeiten durchgeführt habe und mit den aufgenommenen Mängeln nicht einverstanden bin? Sollte ich warten bis der Vermieter sich meldet und falls er nun Geld für die Renovierung verlangt ggf. einen teuren Anwalt einschalten?
Vielen Dank fürs Lesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt!
Viele Grüße