Hallo,
wenn in deinem Mietvertrag eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist, dann hast Du Glück gehabt.
Gemäß § 566 BGB tritt der Käufer nämlich 1:1 in den Mietvertrag ein, so dass er dich nicht kündigen kann.
möchte man eine Vereinbarung schließen, wonach ich einer vorzeitigen Mieterhöhung zustimme.
"Möchten" kann der neue Vermieter vieles ![]()
Grundsätzlich kann der Vermieter sicher eine Mieterhöhung verlangen, wenn deine Miete deutlich unter einem Mietspiegel liegt. Er muss dies aber begründen.
Wenn er ein Mieterhöhungsverlangen zustellt, dann wäre die Miete mit Beginn des 3. Monats nach Zugang des Schreibens möglich.
Angenommen, das Schreiben geht noch diesen Monat zu, dann wäre eine Mieterhöhung zum 01.06. 18 möglich.
Zudem hatte die Dame der Agentur vor einiger Zeit die Möglichkeit die Wohnung zu besichtigen und Bilder zu machen, welche für ein Inserat genutzt werden wollen.
Der Vermieter kann zwar Besichtigungen machen, allerdings kannst Du das Aufnehmen von Fotos verweigern. Letztendlich stehen ja deine persönlichen Gegenstände in der Wohnung. Davon darf niemand Bilder machen und diese für Dritte zur Verfügung stellen.