Nebenkosten für Arbeiten nach Auszug

  • Hallo zusammen,

    wir sind letztes Jahr Ende April aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben diese Woche endlich die Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Neben der Tatsache, dass der Vermieter wiederholt die geleistete Vorauszahlung falsch berechnet und wieder willkürlich die Kosten für Sat/Telefon erhöht hat, kam dieses Jahr ein dicker Brocken für die Gartenanlage dazu. NACH unserem Auszug wurde im größerem Umfang der heruntergekommene Außenbereich erneuert (Sträucher entfernt, gemulcht, usw.), was mit über 5000€ (unser Anteil ca. 150€) zu Buche schlägt.

    Könnt ihr mir bitte sagen, ob das der Vermieter auf uns umlegen darf oder müssen wir diese Forderung nicht bezahlen?

    Vielen Dank und Grüße,

    Manu

  • Könnt ihr mir bitte sagen, ob das der Vermieter auf uns umlegen darf

    Die anteiligen Kosten (d.h. bis zum Mietende) der gesamten Maßnahmen der Gartenanlage. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Maßnahmen nach Eurem Auszug erfolgt sind.

    Stell Dir mal vor, es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, in welchem über das Jahr vielleicht 10 Personen zu den unterschiedlichsten Terminen ausgezogen sind.

    Es ist hier nicht machbar, diese Kosten dann gerecht aufzuteilen.

    und wieder willkürlich die Kosten für Sat/Telefon erhöht hat

    Das geht wiederum nicht. Die Kosten muss er schon belegen können, so dass eine Willkürlichkeit nicht machbar ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Aber wie kann es sein, dass ich nach Ende des Mietvertrags (30.4.2017) noch mit Kosten belastet werde von denen ich nichts gewusst und keinen Nutzen habe?

    Ok, dann muss ich mal schauen, ob der Vermieter wirklich alle Mieter die im Abrechnungszeitraum eine Wohnung hatten, auch berücksichtigt hat.

    Kann ich beim Vermieter eine Liste aller Mietverhältnisse einfordern, um die Aufteilung zu kontrollieren?

    Vielen Dank und Grüße,

    Manu

  • Aber wie kann es sein, dass ich nach Ende des Mietvertrags (30.4.2017) noch mit Kosten belastet werde von denen ich nichts gewusst und keinen Nutzen habe?

    Die Kosten werden immer auf die Einzelmonate "runtergebrochen". Ob Du einen Nutzen davon hast, ist leider unerheblich. Hier ist es einfach Pech, dass Du eher ausgezogen bist.

    Auf der anderen Seite kann der Mieter, der nach Dir einzieht auch bei den Kosten des Winterdienstes zur Kasse gebeten werden, auch wenn der Winter dann schon vorbei ist.


    Kann ich beim Vermieter eine Liste aller Mietverhältnisse einfordern, um die Aufteilung zu kontrollieren?

    Nein, wobei Dir das auch gar nichts nützt. Die wichtigste Aufteilung findest Du in deiner Betriebskostenabrechnung.

    Dort findest Du die Gesamtkosten für das Haus, den Umlagemaßstab (Wohnungen, Wohnfläche, etc.) und deinen (reduzierten) Kostenanteil.

    Als Beispiel:

    Es gibt ein Haus mit 4 Wohnungen und es sollen Kosten von 5.000€ auf alle Mieter nach dem Maßstab der Wohnungsanzahl umgelegt werden.

    5.000 € : 4 Wohnungen = 1.250 €

    Diese 1.250 € sind also die Kosten pro Wohnung und Jahr.

    Wenn Du nun nur ein halbes Jahr darin gewohnt hast, dann rechne diese Kosten (vereinfacht) durch die Hälfte und dein Anteil beträgt nur 625 €.

    Bei der Aufteilung der Kosten spielt also nur eine Rolle, bis wann Du darin gewohnt hast. Ob dann ein Nachmieter (der dann auch 625 € zahlt) in der Wohnung war oder diese leer stand (und der Vermieter die 625 € zahlt), spielt für deinen Kostenanteil keine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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