Zusätzlicher Raum durch Durchbruch, Duldung?

  • Hallo,

    unser Vermieter will einen bereits bestehenden Raum einer anderen Mietwohnung, mittels eines Wanddurchbruchs zu unserer Mietwohnung hinzufügen.

    Er will die eine Mietwohnung (jetzt leerstehend) verkleinern, und unsere vergrößern.

    Ich habe bereits etwas nachgelesen und weiß das bei Modernisierungsmaßnahmen (zu denen die "Schaffung neuer Wohnräume" zählt) der Mieter eine Duldungspflicht hat, sofern die Maßnahme nicht eine unzumutbare Grenze überschreitet.

    Da wir durch die entstehende Mieterhöhung nun jedoch evtl. "auf Sparflamme" leben müssen, oder ausziehen müssen, weiß ich nicht ob wir diese Veränderung hinnehmen müssen.

    Eine wietere Frage ist, ob so ein "Durchbruch" überhaupt unter "Schaffung neuer Wohnräume" fällt? Weil der Raum ja nicht neu geschaffen wird, er ist schon vorhanden. Es wird lediglich die Wohnraumaufteilung beider Wohnungen verändert.

    Kann hier jemand evtl. einen Rat geben?

  • Modernisierungen sind das eine, Änderungen des Mietvertrags das andere.

    Angenommen, in Eurem Mietvertrag sind x-Räume und eine Wohnfläche von x-m² vereinbart, kann der Vermieter nicht ohne Eure Zustimmung einfach einen weiteren Raum hinzufügen und die Wohnung vergrößern.

    Die kommende Mieterhöhung ist auch nur ein Aspekt. Ihr werdet hierfür ja auch mehr Betriebskosten zahlen müssen.

    Bei der Regelung hinsichtlich der Schaffung neuer Wohnräume geht es darum, dass zusätzliche Wohnungen in einem Haus geschaffen werden. Hier wird ja kein neuer Wohnraum geschaffen, sondern nur eine "Umverteilung" vorgenommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!