Nebenkosten i.O.? Vermieter hat Zusicherung gegeben...

  • Hallo,

    bin neu hier und hoffe Hife zu finden. Wir haben die Nebenkostenabrechnung für 2016 bekommen (leider erst jetzt, obwohl noch fristgerecht..)

    Die Nachzahlung erscheint mir jedoch zu hoch bzw. wurde uns beim Unterschreiben mehrfach zugesichert, dass die Nebenkosten höher angesetzt sind, damit wir eben keine Nachzahlung haben.

    Wir haben auch keinen erhöhten Verbrauch und auch nicht die ganze Zeit geheizt, sondern eher selten, weil wir für die Wohnung noch gar keine Vergleichswerte hatten was verbraucht wurde.

    Es war auch ein Erstbezug nach Renovierung falls das wichtig ist. Es waren vorher nämlich 2 Wohnungen die Zusammengelegt wurden.

    Wir wohnen zu zweit im 2.OG und unter uns Wohnen 2 Personen. Die Wohnung über uns war in dem Jahr leer und ganz unten ist eine Druckerei bzw Foliendesignwerkstatt.

    Eine Nachzahlung kann natürlich immer vorkommen, aber der Vermieter hat wie gesagt zugesichert, dass die Nebenkosten nicht knapp kalkuliert sind. Aber allein die Wasserkosten sind schon immens höher als unsere Vorauszahlung.

    Anbei die Abrechnung und unsere Vereinbarung mit dem Vermieter

    Vielen Dank schonmal!

    Dateianhänge gelöscht, unzureichende

    Anonymisierung

    Grace

  • Hallo,

    Ihr habt hier sicher auch eine Heizkostenabrechnung mit den entsprechenden Verbrauchswerten erhalten? Wenn ja, bitte mal hochladen. Wie gehabt, bitte sämtliche persönliche Daten schwärzen.

    Grundsätzlich ist es so, dass lediglich die Vorauszahlungen für die nicht verbrauchsabhängigen Kosten genau kalkuliert werden können.

    Bei den Verbrauchskosten ist es so, dass hier nur Durchschnittswerte genommen werden können. Der Vermieter kennt weder Euren Wasserbedarf, noch Eurer Wärmeempfinden.

    Weiterhin kann man im Heizverhalten einiges falsch machen, was auch zusätzliche Kosten zur Folge haben kann (Weshalb es interessant wäre, die Abrechnung zu sehen).

    Noch etwas: Es ist anhand der Gesamtkosten nicht erkennbar, dass diese nur anteilig umgelegt worden sind (Ihr habt ja kein gesamtes Jahr darin gewohnt).

    Im Zweifel würde ich mir also mal die Rechnungen vorlegen lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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