Beiträge von Leipziger82
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Ja und gleichzeitig die Abrechnungen 2014, 2015 und 2016 fordern
Warum nicht umgekehrt, d.h. erst Abrechnung dann Zahlung? Stichwort: Einbehaltungsrecht bei fehlenden Abrechnungen.
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Das wird mit Ersatzvornahme so nicht funktionieren
Warum nicht? Das gute an der Ersatzvornahme ist doch, dass der Vermieter hier gar nichts machen muss. Wie gesagt, Ihr kauft den neuen Herd selbst und ziehst den Kaufpreis von der Miete ab.
Das ganze sollte aber schriftlich per Einwurf-Einschreiben angekündigt werden mit folgendem Inhalt:
- Erneute Mängelmitteilung mit letztmaliger Fristsetzung zur Instandsetzung
- Ankündigung, dass mit Verstreichen der Frist ein neuer Herd angeschafft wird und die Kosten von der Miete abgezogen werden
Gibt es irgendwo unabhängigen Gutachter, der vorbei kommen könnte und sich das anschauen oder jemand von Ämter, die für Sicherheit zuständig wären?
Nein, sobald Ihr einen Gutachter beauftragt, ist dieser nicht mehr unabhängig, sondern bescheinigt Euch alles, was Ihr wollt. Schließlich bekommt er hierfür auch Geld von Euch.
Wie sagt man so schön: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."
Ein Amt ist hierfür leider nicht zuständig. Hier bleibt dann (wenn das Geld knapp ist) nur der Mieterschutzbund.
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Nur so zum Verständnis? Du hast ein möbliertes Zimmer angemietet und die anderen Räume dienen der gemeinschaftlichen Nutzung?
Wenn dem so ist, kann er die gemeinschaftlichen Räume auch gegen deinen Willen mit neuen Möbeln ausstatten.
Sitze ich also auf diesen Möbeln fest?
Wenn der Vermieter diese nicht beseitigen will, ja.
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Da es sich bei einer Kündigung nur um eine einseitige Willenserklärung handelt, musst Du eigentlich gar nicht reagieren, wenn diese unwirksam ist.
Eine Widerspruchsfrist gibt es nur dann, wenn eine wirksame Kündigung vorliegt und Du einen Härtegrund vorweisen kannst.
Theoretisch kannst Du dem Vermieter erst am 30.06.2018 mitteilen, dass die Kündigung nicht wirksam ist.
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Sie erklärte, dass unterschiedliche Parteien im Haus unterschiedliche Mietverträge hätten und sie deshalb die Abrechnung auch gar nicht anders machen könne, es auch nicht werde und es auch im nächsten Jahr auf keinen Fall ändern werde.
Das ist ihr persönliches Problem. Dann könnte man darauf hinweisen, dass diese Abrechnung formell unwirksam ist und der Vermieter dann keine Nachforderungen geltend machen kann.
Sie sagte, dass wir uns letztes Jahr nicht beschwert hätten und deshalb auch kein Recht hätten, es dieses Jahr zu tun.
Das ist Quatsch. Man kann ja auch mal was übersehen. Soll sie doch eine Rechtsgrundlage hierfür benennen.
und ihre Auskunft wäre, dass man als Vermieter entscheiden kann, welchen Umlageschlüssel man nimmt, je nachdem, welcher am meisten Sinn macht. Auf unseren Einwand, dass es aber bei uns vertraglich so (nach m²) geregelt sei, antwortete sie, dass sich ja die allgemeine Gesetzgebung manchmal ändern würde und das auch Teile unseres Mietvertrag ungültig machen könne, das ihre Auskunft sei, und sie sich damit im Recht sehe.
Selbst wenn der Vermieter dies ändern kann (das wäre bei einer Umstellung der Wasserkosten nach Verbrauch möglich), muss er dies vor Beginn einer Abrechnungsperiode ankündigen. Einfach so nach Belieben ändern, geht nicht. Per Gesetz muss der Vermieter nach m² abrechnen, er kann aber abweichende Umlageschlüssel vereinbaren.
Sie erklärte, dass sie Minus machen würde, wenn sie unsere Nebenkosten anders abrechnet.
Wie jetzt? Und momentan macht sie einen Gewinn? Sie verteilt die Kosten einfach auf. Nach welchem Maßstab das geschieht, ist eigentlich völlig egal.
Und selbst wenn: Das ist ihr Problem.
Sie sagte, dass vertraglich auch geregelt wäre, dass wir das Treppenhaus sauber machen und das nicht ordentlich genug geschehen ist.
Das muss sie Euch dann schon nachweisen,
Wir haben Sorge davor, dass das Verhältnis jetzt zerrüttet ist.
Naja, deswegen sollte man sich aber nicht alles gefallen, was der Vermieter macht, erst recht nicht, wenn er hier Änderungen vornimmt, die rechtlich gar nicht haltbar sind.
Denkst Du, der Vermieter erinnert sich an das positive Vertragsverhältnis, wenn Ihr jeden Monat 3 € zu wenig Miete zahlt?
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Dann über den Mieterverein. Im Zweifel würde ich hier eine Ersatzvornahme ankündigen (Ihr kauft den Herd und zieht diesen von der Miete ab), allerdings sollte das möglichst mit einem Fachanwalt besprochen werden.
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Es hat ja aber offensichtlich nicht funktioniert, das Wasser abzustellen, da es sich um eine Abwasserleitung gehandelt hat. Das schrieb ja der Fragesteller.
Aber wie ist deine Meinung?
Siehe meine Antwort. Es geht gar nicht um den tatsächlichen Inhalt der Antwort, sondern vielmehr um die Art und Weise.
Jemand, der vielleicht mehrere tausend € aufgrund eines (eingesehenen) Fehlers verliert und sich dennoch verzweifelt nach einem Strohhalm klammert, kann durchaus mal eine nette Antwort bekommen, oder?
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Auch eine Hausverwaltung haftet nicht dafür das ihr euch betrügen lasst
Auch hier nochmal der Aspekt, dass die Hausverwaltung auf der Mailbox darauf hinweist, die Havarie-Hotline anzurufen, die aber gar nicht existiert.
Was macht der Mieter da?
- Er lässt das Wasser weiterlaufen
- Er sucht im Internet selbständig nach Firmen, um den Schaden zu begrenzen.
Man kann einem Mieter doch nicht vorwerfen, dass er von der Ausführung keine Ahnung hat. Du als Vermieter hast vielleicht Grundkenntnisse von Bautechnik, allerdings kannst du das nicht von jedem Mieter erwarten.
Stell Dir mal vor, es handelt sich hier um eine 80jährige Oma. Soll diese Ahnung von der Maßnahme haben? Unabhängig dürfte einen so eine Situation schnell überfordern.
Dahingehend kann ich deinen aggressiven Ton überhaupt nicht nachvollziehen.
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Man sollte hier allerdings auch mal die Umstände berücksichtigen, insbesondere, wenn man auf so einem Gebiet ein absoluter Laie ist.
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Hallo,
hier kann man vermutlich schon einmal zwischen Straf- und Mietrecht unterscheiden.
Die ganze Geschichte mit den 3 Angestellten, die über 5 Stunden Böden und Wände aufreißen und hiernach 7.000 € verlangen ist schon grenzwertig und mehr als unseriös. Die Anzeige ist wohl der richtige Weg und es bleibt zu hoffen, das diese Erfolg hat.
Die Versicherung übernimmt hier natürlich nur den angemessenen Teil der Instandsetzung und nicht den Wucherpreis dieser Firma.
Wenn die Verwaltung nun den Rest übernimmt, dann nur aus Kulanz.
Ich würde mich mit der Verwaltung aber nochmals zusammensetzen und einen kleinen Brief fertig machen. Dort würde ich darauf verweisen, dass keinerlei Notrufnummern bekannt waren. Im Normalfall wäre - ohne euren eigenen Einsatz - das Wasser weiter gelaufen und hätte sicher einen Schaden > 7.000 € verursacht.
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Als Tipp: Intensiviert die Wohnungssuche.
So ein Stress (Anwalt, Streit mit Vermieter, lärmende Nachbarn) ist nicht gut, erst recht, wenn man gesundheitlich angeschlagen ist.
Den Rest würde ich ebenso dem Anwalt überlassen. Versucht Euch bestmöglich aus den Problemen herauszuhalten und überlasst alles dem Anwalt.
Wirklich weiterhelfen können wir Euch da leider auch nicht wirklich.
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Auch ich verweise auf die regelmäßigen Verjährungsfristen von 3 Jahren. Folglich können nur noch Forderungen seit dem 01.01.2015 geltend gemacht werden.
2. Gibt es hier so etwas wie stillschweigende Akzeptanz?
Nein, das gibt es nicht.
3. Wir haben in dieser Zeit niemals eine Nebenkostenabrechnung erhalten, was kann sie einfordern?
Sie kann nur Fordern, wenn eine Betriebskostenabrechnung erstellt hat. Scheint ja nicht so der Fall gewesen zu sein.
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Ach, man ist in der Nacht ja schon auch mal aktiv, dann liegt man gemütlich im Bett, lehnt sich an und arbeitet kurz am Laptop oder liest oder was auch immer
Das dürfte aber in den seltensten Fällen als Beschädigung durchgehen. Solange die Tapete nicht eingerissen ist, o.ä. dann kann man hier sicher nur von einer Abnutzung ausgehen.
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Aber ich würde grundsätzlich eher dazu tendieren, das solche Abnutzungen nicht dem normalen Gebrauch darstellt.
All das spielt aber keine Rolle, da im Vertrag starre Fristen vereinbart sind. Folglich wäre eine besenreine Übergabe ausreichend.
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So eine Klausel macht keinen Sinn. Aus welchem Grund solltest Du denn einen Betrag X an die Gemeinschaft zahlen, wenn dieser nicht einmal begründet ist?
Das ganze kannst Du getrost ignorieren.
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Wenn Ihr sowieso keine neue Wohnung gefunden habt, dann könnt Ihr ja auch fristgemäß kündigen. Fristlos heißt ja auch, dass Ihr von heute auf morgen auszieht.
Aufgrund der momentan nicht möglichen Nutzung der Wohnung solltet Ihr ja auch keine Miete zahlen.
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Mietbeginn im Februar und Eigenbedarfskündigung keine 4 Wochen später? Mit dieser Kündigung wirst Du vor jedem Gericht grandios scheitern.
Wie willst Du dort klar machen, dass Du im Februar nichts von einer anstehenden Eigenbedarfskündigung wusstest?
kündigung wurde anfang märz zu ende märz wegen eigenbedarf ausgesprochen
Die Frist für eine EigenbedarfsKündigung beträgt auch bei Untervermietungen 3 Monate. Das hat zur Folge, dass deine Kündigung unwirksam ist.
also habe ich bezüglich kündigung das recht auf meiner seite, bin aber - sofern der untermieter (auch nach april) nicht auszieht - auf gerichtliche hilfe angewiesen?
Du musst fristgemäß kündigen und kannst dann, wenn der Mieter nicht auszieht, ein Gericht zu Hilfe nehmen.
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