Schönheitsreperaturen vor Auszug aus der Wohnung

  • Hallo!

    Ein kleiner Vorlauf:

    Ich habe mich entschieden aus meiner momentanen WG und dementsprechend Wohnung auszuziehen. Alle WG-Mitglieder haben einen eigenständigen Vertrag mit dem Vermieter. Während ich in dem Zimmer gewohnt habe, ist es natürlich zu einer gewissen Abnutzung der Wände, also der Farbe gekommen. Einige Stellen haben Verunreinigungen von sich getragen (z.B. eine Wand, an der das Bett stand, ist leicht "verfärbt").

    Sonst fallen keine weiteren "Mängel" an, d.h. die Wandfarbe wurde seit Einzug nicht verändert.


    Hier zu meiner ersten Frage: Zählen solche Abnutzungserscheinungen in den Bereich von Schönheitsreperaturen? Kann mir der Vermieter also sagen, dass ich diese beseitigen muss? (In meinem Mietvertrag ist ein Paragraph zu Schönheitsreperaturen vorhanden.) Oder zählt so etwas zu der "üblichen Abnutzung der Mietsache und kann somit nicht beanstandet werden?

    Dann zu meiner zweiten Frage: Wie schon angesprochen ist eine Klausel über Schönheitsreperaturen in meinem Mietvertrag vorhanden. Nun hatte ich mir schon den halben Nachmittag um die Ohren geschlagen und selbst mal das Internet befragt. Hier bin ich immer wieder darauf gestoßen, dass diese Klausel häufig nicht nicht durchsetzbar ist, wenn bestimmte "Formulierungen" in ihr enthalten sind, und ich somit nichts über das "besenreine" renovieren müsste:

    "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreperaturen in Küchen, und Duschräumen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fachgerecht auszuführen. Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses."

    Diese Klausel ist in meinem Mietvertrag verhanden. Praktisch einstimmig bin ich immer wieder darauf gestoßen, dass diese nicht mehr zulässig ist, und ich somit nicht verpflichtet bin, irgendwelche Schönheitsreperaturen durchzuführen.

    Nun ist meine Frage ob das tatsächlich der Fall ist.

    Ich freue mich über alle Ratschläge!

    Viele liebe Grüße

    Turbosoeckchen

    PS: Wenn dies nicht das richtige Subforum ist, dann würde ich mich natürlich freuen, wenn ein Mod meine Frage in die richtige Kategorie verschieben könnte :) !

    Einmal editiert, zuletzt von turbosoeckchen (15. April 2018 um 20:01)

  • Diese Klausel ist in meinem Mietvertrag verhanden. Praktisch einstimmig bin ich immer wieder darauf gestoßen, dass diese nicht mehr zulässig ist, und ich somit nicht verpflichtet bin, irgendwelche Schönheitsreperaturen durchzuführen.

    Nun ist meine Frage ob das tatsächlich der Fall ist

    Ehrlich? Überall liest du das diese Klausel unwirksam ist und dann fragst du nochmal? Wenn wir hier alle sagen das die Klausel unwirksam ist, reicht dir das denn wirklich? Du solltest lieber 5 verschiedene Anwälte beauftragen mit umfangreichen Gutachten die Frage zu klären. Ich verstehe ja, das man Einzelfälle auch mal nachfragt, aber es gibt auch eindeutige Fälle, wo das halt überflüssig ist.

    Hier zu meiner ersten Frage: Zählen solche Abnutzungserscheinungen in den Bereich von Schönheitsreperaturen? Kann mir der Vermieter also sagen, dass ich diese beseitigen muss? (In meinem Mietvertrag ist ein Paragraph zu Schönheitsreperaturen vorhanden.) Oder zählt so etwas zu der "üblichen Abnutzung der Mietsache und kann somit nicht beanstandet werden?

    Wie lange bestand denn das Mietverhältnis, hier kommt es durchaus auch auf die Dauer an.

    Grundsätzlich würde ich aber eher sagen, das wenn man das Bett direkt an die Wand stellt und sich in der Nacht daran reibt und dadurch Verfärbungen entstehen, das diese nicht zur normalen Abnutzung gehören, wenn diese in einem kurzen Zeitraum entstehen. Die Wand ist nicht dazu gedacht daran zu schlafen.

  • Ehrlich? Überall liest du das diese Klausel unwirksam ist und dann fragst du nochmal? Wenn wir hier alle sagen das die Klausel unwirksam ist, reicht dir das denn wirklich? Du solltest lieber 5 verschiedene Anwälte beauftragen mit umfangreichen Gutachten die Frage zu klären. Ich verstehe ja, das man Einzelfälle auch mal nachfragt, aber es gibt auch eindeutige Fälle, wo das halt überflüssig ist.

    Wie lange bestand denn das Mietverhältnis, hier kommt es durchaus auch auf die Dauer an.

    Grundsätzlich würde ich aber eher sagen, das wenn man das Bett direkt an die Wand stellt und sich in der Nacht daran reibt und dadurch Verfärbungen entstehen, das diese nicht zur normalen Abnutzung gehören, wenn diese in einem kurzen Zeitraum entstehen. Die Wand ist nicht dazu gedacht daran zu schlafen.

    Naja es könnte ja sein, dass ich hier zufällig auf jemanden treffe, der damit schon Erfahrung gemacht hat. Ausserdem ist im Internet doch recht viel Müll zu lesen, lieber save than sorry.

    Ich habe in diesem Zimmer immerhin 3 Jahre gewohnt. Am Kopfende des Bettes haben Kissen, bzw deren Bezüge schon mal Kontakt mit der Wand gehabt. Natürlich habe ich mich nie wie ein Verrückter an der Wand gerieben :O

  • Ausserdem ist im Internet doch recht viel Müll zu lesen, lieber save than sorr

    Ja. Für dich ist das nur logisch und verständlich, aber wenn man in ein paar Foren aktiv ist, geht sowas einen auch mal auf die Nerven, weil wieder alle diese Meinung haben. Also einfach nicht übel nehmen.

    Ich habe in diesem Zimmer immerhin 3 Jahre gewohnt. Am Kopfende des Bettes haben Kissen, bzw deren Bezüge schon mal Kontakt mit der Wand gehabt. Natürlich habe ich mich nie wie ein Verrückter an der Wand gerieben :O

    Ach, man ist in der Nacht ja schon auch mal aktiv, dann liegt man gemütlich im Bett, lehnt sich an und arbeitet kurz am Laptop oder liest oder was auch immer. Jetzt sieht man natürlich auch nicht genau wie stark die Verschmutzung ist. Aber ich würde grundsätzlich eher dazu tendieren, das solche Abnutzungen nicht dem normalen Gebrauch darstellt. Aber ich bin mir ganz sicher, da wirst du keine einhellige Meinung zu finden.

  • Aber ich würde grundsätzlich eher dazu tendieren, das solche Abnutzungen nicht dem normalen Gebrauch darstellt.

    All das spielt aber keine Rolle, da im Vertrag starre Fristen vereinbart sind. Folglich wäre eine besenreine Übergabe ausreichend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • All das spielt aber keine Rolle, da im Vertrag starre Fristen vereinbart sind. Folglich wäre eine besenreine Übergabe ausreichend.

    Wenn es eine normale Abnutzung darstellt. Wenn es als Beschädigung in diesem Sinne ist, dann fällt das nicht unter Schönheitsreparatur.

    Wenn ich die Wand knallbunt male, muss ich die auch streichen, sollte wohl auch gelten, wenn ich sie verschmutze.

  • Ach, man ist in der Nacht ja schon auch mal aktiv, dann liegt man gemütlich im Bett, lehnt sich an und arbeitet kurz am Laptop oder liest oder was auch immer

    Das dürfte aber in den seltensten Fällen als Beschädigung durchgehen. Solange die Tapete nicht eingerissen ist, o.ä. dann kann man hier sicher nur von einer Abnutzung ausgehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich halte die Verwendung eines Betts in einem Zimmer für üblich.

    Im Übrigen muss eine Wohnung es abkönnen, dass jemand Möbel an die Wand stellt.

    Wenn in der Klausel nicht irgendwo noch eine Einschränkung der Frist erfolgt durch "In der Regel" , "grundsätzlich" => besenrein und gut is

  • Aslo schon mal danke für alle Eure Antworten.

    Ich halte die Verwendung eines Betts in einem Zimmer für üblich.

    Im Übrigen muss eine Wohnung es abkönnen, dass jemand Möbel an die Wand stellt.

    Wenn in der Klausel nicht irgendwo noch eine Einschränkung der Frist erfolgt durch "In der Regel" , "grundsätzlich" => besenrein und gut is

    Genau das ist ja nicht der Fall, es wird nur eine starre und unmissverständliche Angabe zu fristen gemacht.

    Also bleibe ich bei besenrein :)

    Danke an alle!

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