Herd in die Jahre gekommen. Vermieter verweigert Austausch

  • Guten Morgen!

    Ich bin 82 Jahre alt und bekomme kleine Rente und Sozialhilfe mit meiner Frau die 79 Jahre alt ist.

    Wir haben seit einem Jahr die Dichtung beim Herd kaputt und neulich auch noch das Sicherheitsglas an der Tür des Backofens kaputt, so dass uns die Benutzung des Gerätes sehr gefährlich scheint. Der Vermieter verweigert den Austausch, da seiner Meinung nach die Nutzung möglich ist. Die Reparatur wurde auch nicht durchgeführt. Wer kann mir sagen, wie ich mich in dieser Situation korrekt verhalten kann? Welche Beratungsstelle kann uns unterstützen? Die Küche samt Geräte ist bestimmt 20 Jahre alt oder älter, wir wohnen in der Wohnung 15 Jahre bereits und davor war es nicht eine der neuesten Küchen.

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    grundsätzlich hat der Vermieter eine Instandhaltungs-, bzw. Instandsetzungspflicht, welche sich auch auf angemietete Geräte bezieht.

    Eine Frage hierzu: Wie ist das Sicherheitsglas kaputt gegangen? Äußere Einflüsse?

    Welche Beratungsstelle kann uns unterstützen?

    In dem Fall wäre - für den kleinen Geldbeutel - der Mieterverein der korrekte Ansprechpartner.

    Vorab würde ich hier aber noch ein Schreiben an den Vermieter fertig machen, in welchem die Mängel beschrieben werden und ebenfalls eine Frist zur Beseitigung gestellt wird (14 Tage). Das ganze dann per Einwurfeinschreiben versenden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    grundsätzlich hat der Vermieter eine Instandhaltungs-, bzw. Instandsetzungspflicht, welche sich auch auf angemietete Geräte bezieht.

    Eine Frage hierzu: Wie ist das Sicherheitsglas kaputt gegangen? Äußere Einflüsse?

    In dem Fall wäre - für den kleinen Geldbeutel - der Mieterverein der korrekte Ansprechpartner.

    Vorab würde ich hier aber noch ein Schreiben an den Vermieter fertig machen, in welchem die Mängel beschrieben werden und ebenfalls eine Frist zur Beseitigung gestellt wird (14 Tage). Das ganze dann per Einwurfeinschreiben versenden.

    Vielen Dank! Das Schreiben per Rückschein haben wir schon zwei mal versucht. Der Vermieter besteht darauf, dass der Herd an und aus geht und möchte nichts austauschen. Eindeutige Absage haben wir schriftlich.

    Das Gerät ist so alt, dass es sich von alleine alle löst. Sicherheitsglas rutscht beim Backen einfach runter und wir benutzen Backofen schon halbes Jahr nicht :(

  • Dann über den Mieterverein. Im Zweifel würde ich hier eine Ersatzvornahme ankündigen (Ihr kauft den Herd und zieht diesen von der Miete ab), allerdings sollte das möglichst mit einem Fachanwalt besprochen werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann über den Mieterverein. Im Zweifel würde ich hier eine Ersatzvornahme ankündigen (Ihr kauft den Herd und zieht diesen von der Miete ab), allerdings sollte das möglichst mit einem Fachanwalt besprochen werden.

    Das wird mit Ersatzvornahme so nicht funktionieren. Der Vermieter beeilt sich seit weder mit Reparatur noch mit dem Austausch. Gibt es irgendwo unabhängigen Gutachter, der vorbei kommen könnte und sich das anschauen oder jemand von Ämter, die für Sicherheit zuständig wären?

  • Hallo,

    Ersatzvornahme hat erstmal nichts mit dem Vermieter zu tun. Das bedeutet, Du kaufst auf eigene Kosten einen neuen Herd und ziehst den Kaufpreis von der laufenden Miete ab. Ob sich der Vermieter also um eine Reparatur oder einen Austausch kümmert oder nicht, ist bei der Ersatzvornahme vollkommen egal - zumal er ja auch offensichtlich genügend Zeit hatte.

    Gruß!

  • Das wird mit Ersatzvornahme so nicht funktionieren

    Warum nicht? Das gute an der Ersatzvornahme ist doch, dass der Vermieter hier gar nichts machen muss. Wie gesagt, Ihr kauft den neuen Herd selbst und ziehst den Kaufpreis von der Miete ab.

    Das ganze sollte aber schriftlich per Einwurf-Einschreiben angekündigt werden mit folgendem Inhalt:

    • Erneute Mängelmitteilung mit letztmaliger Fristsetzung zur Instandsetzung
    • Ankündigung, dass mit Verstreichen der Frist ein neuer Herd angeschafft wird und die Kosten von der Miete abgezogen werden

    Gibt es irgendwo unabhängigen Gutachter, der vorbei kommen könnte und sich das anschauen oder jemand von Ämter, die für Sicherheit zuständig wären?

    Nein, sobald Ihr einen Gutachter beauftragt, ist dieser nicht mehr unabhängig, sondern bescheinigt Euch alles, was Ihr wollt. Schließlich bekommt er hierfür auch Geld von Euch.

    Wie sagt man so schön: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

    Ein Amt ist hierfür leider nicht zuständig. Hier bleibt dann (wenn das Geld knapp ist) nur der Mieterschutzbund.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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