Wiedereinführung der Hausmeisterkosten ( Garten ) durch neuen Vermieter

  • Einen schönen guten Tag an alle,

    ich habe mich heute angemeldet, da ich eine Frage zu umlagefähigen Nebenkosten habe.

    Und zwar geht es um Folgendes:

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Die Vermieter sind beide verstorben, so dass das Haus nun verkauft wurde.

    Im Speziellen geht es um die Kosten der Pflege des Gartens und das Kehren des Bürgersteiges.

    In den Mietverträgen sind Hausmeister-/Gartenpflegekosten als umlagefähig benannt und es gab vor Jahren auch einen Hausmeisterdienst, der diese Tätigkeiten übernommen hatte, dafür bezahlt wurde und dieses umgelegt wurde.

    Nach dem Tode des Vermieters erbte seine Frau und diese übernahm die Kosten für die Gartenpflege und das Kehren, ohne sie auf die Mieter umzulegen, da sie ihren eigenen Gärtner schickte.

    Die Käufer der Immobilie in der ich wohne, möchten nun gerne wieder einen Hausmeisterdienst beauftragen, der dann für das Mähen und Pflegen im Garten und das wöchentliche Fegen des Bürgersteigs zuständig wäre.

    Meine Frage ist nun, ob das so in Ordnung ist?

    Im Grunde gehe ich davon aus, denn es steht ja so im Mietvertrag und kann wohl auch wieder auf die Mieter umgelegt werden. Ich wollte aber doch einmal nachfragen.

    Für alle Antworten bereits herzlichen Dank im Voraus

    und viele Grüße

    ElseKling

  • Ja, das ist so rechtens, wenn dies vertraglich vereinbart gewesen ist. Wenn dies in den letzten Jahren nicht erfolgt ist, dann habt Ihr Glück gehabt.

    Ein Gewohnheitsrecht o.ä. lässt sich hieraus aber nicht ableiten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Herzlichen Dank für die rasche Antwort, Leipziger82!:)

    Ja, so habe ich das auch eingeschätzt und sehe das auch so, dass es einfach ein schöner Zug war, dass es einige Jahre übernommen wurde.

    Nun sind es ja aber andere Personen und da darf man das nicht erneut voraussetzen. Vor allem, weil es ja eigentlich im Mietvertrag steht.

    Das Wort Gewohnheitsrecht hat hier noch niemand in die Gedankengänge eingebracht; eher ging es darum, ob so ein Hin und wieder Zurück rechtlich geht...der ein oder andere hier hegte daran Zweifel.

    Nochmals ein Dankeschön für die Bestätigung...

    ...und viele Grüße

    ElseKling

  • ob so ein Hin und wieder Zurück rechtlich geht...der ein oder andere hier hegte daran Zweifel.

    Ja, das geht. Die Kosten müssen im weitesten Sinne nur regelmäßig wiederkehrend sein. Ob das nun jährlich ist, oder ob zwischendurch mal ein paar Jahre Pause sind, spielt da keine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nochmal ein Danke für die nähere Erläuterung!

    Der Aufwand/Arbeitsbedarf ist ja auf jeden Fall auch "regelmäßig wiederkehrend". Da gibts nichts dran zu rütteln...der ist nicht neu dazu gekommen, der war immer da, wird immer bleiben.

    Und ein neuer Hausmeisterdienst macht ja auch Sinn! Denn hier möchte es sicher keiner machen und dass es noch einmal geschenkt würde, ist ziemlich unwahrscheinlich.

    Naja, und vergammeln lassen kann man es ja auch nicht. Der neue Besitzer wird sicher jemanden organisieren.

    Einen schönen Frühlingsabend wünscht

    ElseKling

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