Beiträge von Leipziger82

    Wenn nun im MV die Tierhaltung generell verboten ist wäre dies eine ungültige Klausel und es könnten Tiere, auch Hund oder Katze, ungefragt gehalten werden.

    Nö, kann man nicht. Hunde- und Katzenhaltung sind auch dann genehmigungspflichtig, wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel vorhanden wäre.

    Es geht hier immer darum, dass eine Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter stattfinden muss. Genau deswegen wurde das pauschale Verbot auch für unwirksam erklärt.

    Nachdem meine Mutter ihn unterzeichnet (Der Vermieter hatte diesen noch nicht unterzeichnet) und die Bestätigung der Haustiere ausgefüllt hat, kam die Meldung vom Makler, dass der Vermieter doch keine Tiere möchte.

    Wie soll man das verstehen? Steht im Mietvertrag denn geschrieben, dass Haustiere unerwünscht sind? Unabhängig davon, dass dies unwirksam ist, warum wurde dann dieser Vertrag unterschrieben?

    Natürlich sind auch mündliche Verträge wirksam, allerdings wird jeder Richter daran zweifeln, ob tatsächliche eine mündliche Tierhaltungsgenehmigung erteilt wurde, wenn im schriftlichen Mietvertrag etwas anderes steht und auch vom Mieter so unterzeichnet wurde.

    Hier dürfte der Nachweis schwer fallen.

    Um was für Tiere handelt es sich? Lediglich Hunde- und Katzenhaltung ist genehmigungspflichtig. Kleintiere könnt Ihr auch ungefragt halten.

    Hier sitzt der Vermieter am längeren Hebel, auch wenn das Mieterhöhungsverlangen an sich unwirksam ist.

    Was passiert denn, wenn Ihr nicht zustimmt? Dann verweigert der Vermieter den Auszug des einen Hauptmieters, was zur Folge hat, dass schlimmstenfalls die gesamte Wohnung gekündigt wird (notfalls mittels Gerichtsurteil).

    ansonsten muss eine Mieterhöhung auch schriftlich mitgeteilt werden. Solange Ihr nichts in den Händen habt, würde ich gar nichts machen. Sobald der neue Mieter dann eingezogen ist, kann man auch gegen die Mieterhöhung vorgehen, bzw. dieses Verlangen ignorieren.

    Ein Durchsetzen des Vermieterpfandrechtes ist in der Praxis nur schwer möglich. Die einzigen Fälle, bei denen das problemlos funktioniert, sind Zwangsräumungen oder bei einem Todesfall (ohne Erben).

    Das Problem ist das folgende: Um ein Vermieterpfandrecht auszuüben, musst Du wissen, welche pfändbaren Gegenstände sich überhaupt in der Wohnung befinden, bzw. ob der Mieter überhaupt Eigentümer ist. Der klassische Hausrat ist nach § 811 ZPO nämlich nicht pfändbar.

    Kennst du die restlichen Gegenstände? Du müsstest ja folglich Kenntnis von Wertpapieren o.ä haben.

    In der Regel zieht der Mieter einfach aus und übergibt eine leere Wohnung. Du musst dem Mieter nun nachweisen, dass er gepfändete Gegenstände entfernt hat.

    Ansonsten erlischt das Vermieterpfandrecht erst mit Beseitigung der Gegenstände von dem Grundstück.

    Ich schließe mich Köbes an.

    Nachzahlungen sind nicht ungewöhnlich, wenn man am Ende des Jahres (während der Heizperiode) einzieht. Da seid Ihr mit 43€ noch gut bedient.

    Ihr könnt diese 43 € aber nicht auf das ganze Jahr hochrechnen. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass Ihr auch außerhalb der Heizperiode Vorauszahlungen auf Heizkosten zahlt. Laut deiner "Rechnung" würde das ja bedeuten, dass Du im Hochsommer genauso viel heizt, wie im tiefsten Winter.

    Die Heizkostenvorauszahlungen, die ihr meinetwegen von April/Mai bis September "anspart", verbraucht Ihr in der Heizperiode, so dass es sich bei den kalkulierten Vorauszahlungen immer um einen Jahresdurchschnitt handelt.

    Die Vorauszahlungen von 110,00 € für eine Wohnung von 45m² sind im Rahmen.

    Natürlich kann man hier nichts zum Inhalt der Abrechnung sagen, allerdings würde ich wegen 43 € nicht zum Mieterverein gehen.

    Da wir nächstes Jahr ab April eingeplant haben eine größere Reise anzutreten (etwa 4 Monate) und wir anschließend in eine entferntere Stadt (Deutschland) ziehen, würden wir vermutlich vor unserer Reise aus dem Mieterschutzbund austreten.

    Bei dem Mieterschutzbund gibt es in der Regel Mindestmitgliedschaften von 2 Jahren. Im Oktober eintreten und im April des Folgejahres wieder austreten, funktioniert nicht. Das wäre für diesen Verein auch höchst unwirtschaftlich.

    Hallo Sebria,

    was ist jetzt konkret deine Frage?

    Man stelle sich das so vor, dass man einen Kredit aufnimmt und diesen in Monatsraten abbezahlt. Nachdem der Kredit abbezahlt ist, bleiben die Monatsraten weiterhin bestehen.

    Der Vergleich hinkt etwas. Bei einer Modernisierung geht es um eine dauerhafte Gebrauchswerterhöhung, bzw. Einsparung von Energie.

    Selbst wenn die Modernisierungskosten amortisiert sind, bleibt trotzdem der erhöhte Gebrauchswert.

    Kündigungsfrist ist nur 3 Monate in meinem Fall, laut Mieterbund.

    Das zeigt mal wieder die teilweise mangelhafte Fachkompetenz einiger Mitarbeiter vom Mieterbund.

    Wenn der Vermieter ohne Grund kündigen kann, dann beruft er sich vermutlich auf den § 573a BGB. Dort steht geschrieben, dass sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert, d.h. die Frist beträgt je nach Mietdauer mindestens 6 Monate.

    Man sollte den Vermieter darauf hinweisen, was zu einer üblichen Wohnungsnutzung gehört. Das Aufstellen eines Kühlschranks, bzw. eines Wickeltisches kann er kaum untersagen.

    Wenn er diese Gegenstände beseitigt, dann kann man schon von Diebstahl sprechen.

    Was kommt als nächstes? Ein Verbot, sich in der Küche etwas zu essen zu machen?

    Wie sieht hier die Vertragsgestaltung aus? Gibt es Einzelverträge pro Zimmer oder einen Vertrag über die Gesamte Wohnung mit X-Hauptmietern?

    Das ist nicht ganz einfach, weshalb meine Antwort eher Bauchgefühl ist:

    1. Frage vorab: Habt Ihr denn keine Möglichkeit die Maschine in der Wohnung aufzustellen?

    Grundsätzlich sehe ich hier folgendes Problem. Wenn ein Fachmann sagt, dass der Syphon nicht für 2 Maschinen ausgelegt ist, gibt es zwei Lösungsansätze:

    1. Man nutz den Abfluss, bzw. die Maschine nicht, setzt dem Vermieter eine Frist zur Instandsetzung (sofern die Nutzung vertraglich vereinbart ist) und stellt ggfs. die Kosten eines Waschsalons in Rechnung,

    2. Man vereinbart mit dem Nachbarn entsprechende Waschzeiten, damit nicht beide Geräte gleichzeitig laufen.

    Wenn Ihr den Abfluss nutzt, obwohl Ihr ein schlechtes Gefühl habt, bzw. der Fachhandwerker einen "Negativbescheid" ausstellt, könnte der § 254 BGB zum tragen kommen, d.h. Euch trifft zumindest eine Teilschuld.

    Ein Schreiben an den Städtischen Vermieter vor einer Woche brachte keine Änderung.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass innerhalb einer Woche kaum eine Änderung zu erwarten ist. Insbesondere bei Behörden/Großvermietern kann es sein, dass das Schreiben erst nach einer Woche auf dem Tisch des Sachbearbeiters liegt.

    Ansonsten dürfte es dem Vermieter schwer fallen, einen Verursacher ausfindig zu machen, wenn Ihr das schon nicht schafft. Wenn jemand gegen die Heizung klopft, ist es fast unmöglich, den Verursacher ausfindig zu machen.

    Ansonsten finde ich es einfach nur erstaunlich, dass es kein Kündigungsgrund oder sonst etwas sein soll, wenn der eine Mieter beim Anderen Hausfriedensbruch begeht und dann auch noch zuschlägt.

    Man muss hier immer zwischen Miet- und Strafrecht unterscheiden. Die Tatsache, dass der Nachbar den Lebensgefährden beleidigt, geht den Vermieter (so hart, wie das klingt) nichts an. Das betrifft Euch und den Nachbarn.

    Anders könnte der versuchte Zugang zur Wohnung und der ruhestörende Lärm beurteilt werden. Hierüber sollte Protokoll geführt werden.

    Wie schon geschrieben, hat eine herabfallende Dämmung rein gar nichts mit Kleinstreparaturen zu tun, folglich ist es müßig, jetzt über eine Wirksamkeit einer solchen Klausel zu diskutieren.

    Solange die Dämmung nicht gerade fahrlässig oder mutwillig durch den Mieter beschädigt wurde, ist der Vermieter für die Instandsetzung erforderlich. Was kommt denn sonst als nächstes? Die Komplettinstandsetzung eines Daches auf Kosten des Vermieters?

    Ich würde den Vermieter einfach mal meine persönliche Lieblingsfrage stellen, nämlich, auf welcher Rechtsgrundlage sein Vorhaben einer Instandsetzung auf Mieterkosten beruht.

    Da Du das Angebot vom Vermieter schriftlich hast, vorab ausziehen zu können, würde ich es versuchen. Ob Du dann in deiner Kündigung keinen Bezug genommen hast, dürfte keine Rolle spielen. Hier ist ja ein klarer Zusammenhang erkennbar.

    Schnapp Dir das Schreiben des Vermieters, drucke die Annonce aus und geh damit zu einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Grundsätzlich hat der Vermieter die Möglichkeit, 11% der Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen. Ob diese Maßnahme nun entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angekündigt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Eine Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels ist (theoretisch) und zusätzlich zur Modernisierung auch möglich.

    Nun wurde ein Gerüst aufgebaut. Das bedeutet, dass ständig Bauarbeiter in die Wohnung rein schauen können. Außerdem werden Termine angesetzt, an denen man da sein muss, da immer wieder irgendetwas in der Wohnung gemacht werden soll.

    Das lässt sich nicht vermeiden. Als Mieter habt Ihr eine Duldungspflicht. Als Tipp: Ihr solltet die Hausratversicherung von diesem Gerüst informieren, sonst geht im Schadensfall der Versicherungsschutz flöten.

    Was könnt ihr mir in diesem Fall raten?

    Ich würde hier einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, der die entsprechenden Maßnahmen/Ankündigungen des Vermieters prüft.

    Solange hier keine bedeutsamen Änderungen, wie Miethöhe, Kaution, etc. handschriftlich ergänzt werden, ist das völlig egal.

    Es gibt hinsichtlich der Mietverträge ja keine Formvorschriften.

    Im Zweifel würde ich dann eine Kopie mit Euren Änderungen dem Vermieter zukommen lassen.

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