Wenn nun im MV die Tierhaltung generell verboten ist wäre dies eine ungültige Klausel und es könnten Tiere, auch Hund oder Katze, ungefragt gehalten werden.
Nö, kann man nicht. Hunde- und Katzenhaltung sind auch dann genehmigungspflichtig, wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel vorhanden wäre.
Es geht hier immer darum, dass eine Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter stattfinden muss. Genau deswegen wurde das pauschale Verbot auch für unwirksam erklärt.
Nachdem meine Mutter ihn unterzeichnet (Der Vermieter hatte diesen noch nicht unterzeichnet) und die Bestätigung der Haustiere ausgefüllt hat, kam die Meldung vom Makler, dass der Vermieter doch keine Tiere möchte.
Wie soll man das verstehen? Steht im Mietvertrag denn geschrieben, dass Haustiere unerwünscht sind? Unabhängig davon, dass dies unwirksam ist, warum wurde dann dieser Vertrag unterschrieben?
Natürlich sind auch mündliche Verträge wirksam, allerdings wird jeder Richter daran zweifeln, ob tatsächliche eine mündliche Tierhaltungsgenehmigung erteilt wurde, wenn im schriftlichen Mietvertrag etwas anderes steht und auch vom Mieter so unterzeichnet wurde.
Hier dürfte der Nachweis schwer fallen.
Um was für Tiere handelt es sich? Lediglich Hunde- und Katzenhaltung ist genehmigungspflichtig. Kleintiere könnt Ihr auch ungefragt halten.