Eigene Kündigung nach Eigenbedarfskündigung des Vermieters - Schadensersatzansprüche bei Täuschung verwirkt?

  • ich wurde wegen Eigenbedarf gekündigt und habe im Kündigungsschreiben das Angebot erhalten, vorzeitig durch eigene Kündigung auszuziehen. Dementsprechend habe ich das Angebot angenommen und habe nach finden einer Wohnung selbst gekündigt, im guten Glauben dass der Eigenbedarf berechtigt ist und ich doppelte Mietzahlungen vermeiden wollte, ausserdem war mir nicht klar, inwiefern ich eine Wohnung zu der vom Vermieter vorgegebenen Kündigungsfrist finde. Der Eigenbedarf ist offensichtlich vorgetäuscht, da die Wohnung nun annonciert ist.

    Habe ich durch die eigene Kündigung nun meine Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der offensichtlich vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung verloren, oder kann ich noch Ansprüche für den Umzug geltend machen, da meine Kündigung ja auf der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung basierte?

    Ich habe in der Kündigung leider nicht geschrieben, dass ich ausschliesslich aufgrund des Eigenbedarfs kündige, habe aber aber geschrieben, dass ich meinerseits die mit der in der Eigenbedarfskündigung angebotenen verkürzten Kündigungsfrist kündige und auch auf kurze Mietdauer, unerwartet eintretenden Kosten und den nicht zu vernachlässigenden Umzugskosten geschrieben. So dass eigentlich klar sein sollte, dass ich ohne die Eigenbedarfskündigung wohl nicht gekündigt hätte.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Sportzfreund

  • Da Du das Angebot vom Vermieter schriftlich hast, vorab ausziehen zu können, würde ich es versuchen. Ob Du dann in deiner Kündigung keinen Bezug genommen hast, dürfte keine Rolle spielen. Hier ist ja ein klarer Zusammenhang erkennbar.

    Schnapp Dir das Schreiben des Vermieters, drucke die Annonce aus und geh damit zu einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • anzusetzende Stundenkosten, da ich viel selber gemacht habe.

    Da sieht es schlecht aus, außer du hast damit innerhalb deines eigenen Beruf gearbeitet.

    Wohlgemerkt muss der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht sein, sondern kann sich auch anderweitig erledigt haben. Du musst also erstmal nachweisen, dass dieser vorgetäuscht war und dafür reicht eine erneute Vermietung grundsätzlich nicht aus.

    Aber die Einzelheiten wird dann der Anwalt erläutern.

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