Hausmodernisierung, Nebenräumekündigung und gleichzeitige Mietanpassung

  • Liebe Kommunity,

    ich habe wirklich versucht durch googeln schlau zu werden, jedoch kommen in unserem Fall einige Faktoren zusammen, wodurch es komplizierter wird. Deshalb hoffe ich auf eure Hilfe.

    Zum Sachverhalt: wir mieten eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dieses wurde von einen neuen Gesellschaft aufgekauft. Vor ein paar Monaten kam ein Schreiben, dass das Haus modernisiert werden soll: Wärmedämmung, Balkonanbau. Und man hat uns schon vorgewarnt, dass ab ca. nächstes Frühjahr die Miete deswegen erhöht wird, um fast 45%. Kurz darauf kam ein Schreiben mit einer Frist, dass unsere Abstellräume (außerhalb der Wohnung) im Dachboden geräumt werden sollen und auch der Wäschetrockenraum nicht mehr benutzt werden kann. Sie möchten dort Wohnungen ausbauen. Als Alternative will man im Keller einen Wäschetrockenraum einrichten, wobei der Keller feucht ist und ich mir kaum vorstellen kann, dass das gut gehen kann. Nun kam ein Schreiben zur Mietanpassung mit Verweis auf den Mietspiegel noch in diesem Jahr.

    Nun wurde ein Gerüst aufgebaut. Das bedeutet, dass ständig Bauarbeiter in die Wohnung rein schauen können. Außerdem werden Termine angesetzt, an denen man da sein muss, da immer wieder irgendetwas in der Wohnung gemacht werden soll.

    Was könnt ihr mir in diesem Fall raten?

    Hoffnungsvoll, MMW

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Habt ihr einen Großvermieter?

    Schaue doch gleich mal in die Konversation. Aus

    Datenschutzgründen darf das nicht ins offene Forum.

    Gruß



  • Grundsätzlich hat der Vermieter die Möglichkeit, 11% der Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen. Ob diese Maßnahme nun entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angekündigt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Eine Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels ist (theoretisch) und zusätzlich zur Modernisierung auch möglich.

    Nun wurde ein Gerüst aufgebaut. Das bedeutet, dass ständig Bauarbeiter in die Wohnung rein schauen können. Außerdem werden Termine angesetzt, an denen man da sein muss, da immer wieder irgendetwas in der Wohnung gemacht werden soll.

    Das lässt sich nicht vermeiden. Als Mieter habt Ihr eine Duldungspflicht. Als Tipp: Ihr solltet die Hausratversicherung von diesem Gerüst informieren, sonst geht im Schadensfall der Versicherungsschutz flöten.

    Was könnt ihr mir in diesem Fall raten?

    Ich würde hier einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, der die entsprechenden Maßnahmen/Ankündigungen des Vermieters prüft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gilt nicht jetzt schon die neue Regelung, dass nur 8% der Modernisierungskosten umgeschlagen werden und eine absolute Kappungsgrenze, dass die Miete nicht mehr als 3 Euro/m² steigen darf?

    Dann würde ich noch den Tipp geben, den Zustand der Fassade mir genau anzuschauen. Und alles, was sonst noch so modernisiert wird.

    Ist diese nämlich in einem renovierungsbedürftigem Zustand, müssen die fiktiven Kosten von den Modernisierungskosten abgezogen werden. Schließlich wird bei der Wärmedämmung vermutlich auch gleichzeitig die gesamte Fassade gemacht.

    Das würde ich alles mit Fotos vorsichtshalber dokumentieren.

    Diese Rechnung muß meiner Meinung dann sofort korrigiert werden und nicht im Nachhinein, schließlich solltet ihr jetzt schon wissen, wieviel die Miete steigen soll (um die richtigen Konsequenzen zu ziehen, ob es sich lohnt, die Wohnung trotz der Baumaßnahmen zu halten.

    Die fehlenden Abstellräume, sofern sie im Mietvertrag verankert sind, könnten Grund für eine Mietminderung darstellen.

    Letztlich sind das alles nur Anhaltspunkte und ich würde mich an den örtlichen Mieterverein wenden.

    Und dann auch andere Betroffene an Bord holen.

    Vielleicht lassen sich dadurch auch Anwaltskosten teilen/sparen.

    MFG

    3 Mal editiert, zuletzt von Rita_Gnadenlos (29. September 2018 um 18:25)

  • Gilt nicht jetzt schon die neue Regelung, dass nur 8% der Modernisierungskosten umgeschlagen werden und eine absolute Kappungsgrenze, dass die Miete nicht mehr als 3 Euro/m² steigen darf?

    Nein, das sogenannte Mietanpassungsgesetz gibt es aktuell nur im Entwurf. Es nicht noch nicht einmal klar, ob das so überhaupt umgesetzt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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