Modernisierungszuschlag nach 10 Jahren

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich des Modernisierungszuschlags nach §559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

    Laut Informationen im Internet kann unter bestimmten Umständen ein Modernisierungszuschlag (§559 BGB) unabhängig von einer Mieterhöhung (§558 BGB) die Grundmiete erhöhen, bei Beachtung der Spanneneinordnung des Mietspiegels.
    Andererseits ist ein Modernisierungszuschlag fester Bestandteil der Grundmiete und wird bei zukünftigen Mieterhöhungen in der Berechnung nicht ausgelassen.

    Eine Mieterhöhung nach §559 BGB kann mit bis zu 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresgrundmiete aufgeschlagen werden. Also die Grundmiete wird um 11% der Modernisierungskosten erhöht. Zudem kann die Grundmiete unter bestimmten Beachtungen per §558 auf weitere 4% oder 9% auf insgesamt 15% oder 20% erhöht werden. Oder die 11% können unabhängig einer bereits erfolgten 15%- oder 20%-igen Mieterhöhung auf die Grundmiete aufgeschlagen werden.

    In meiner Frage geht es um die Plausibilität der Modernisierung und der Modernisierungskosten. Eine Modernisierung veranlassen selten die Mieter. Der Vermieter benötigt kein Einverständnis der Mieter für eine Modernisierung. Die Modernisierung wird an den Mietern vorbei getätigt. Die Mieter aber bekommen die Modernisierungskosten aufgeschlagen, wenn diese nach Gesetz berechtigt sind. Aus Sicht des Hauseigentümers ist daran nichts zu beanstanden. Er darf sein Haus modernisieren wie er will. An dem Aufschlagen der Modernisierungskosten auf die Mieter ist allerdings etwas zu beanstanden. Es ist auch insoweit verständlich, dass ein Hauseigentümer die aufschlagbaren Modernisierungskosten nicht selbst zahlt. Er hat ja so gesehen nichts davon. Doch jetzt kommt ein Haken.


    11% der Modernisierungskosten können auf die Jahresgrundsmiete aller Mieter umgeschlagen werden. Nach wie vielen Jahren sind 100% der Modernisierungskosten abbezahlt, wenn järhlich 11% gezahlt werden? Nach ein bisschen mehr als 9 Jahren sind die Modernisierungskosten von den Mietern vollständig abbezahlt. Würden die Mieter die Modernisierungskosten übernehmen, wäre die Zahlung nach 9 Jahren erledigt. Doch mit dem §559 BGB zahlen die Mieter die Mieterhöhung durch die 11% nach Abzahlung der Modernisierungskosten weiter, bis zu ihrem Auszug. Die Sache wurde so gesehen ideal gelöst, weil der Modernisierungszuschlag als ein fester Bestandteil der Miete betrachtet wird.

    Modernisierungsmaßnahmen gibt es verschiedene und bei denen, die die Verbrauchskosten (Heizung/Wasser) nicht beeinflussen ist die Sache sowieso fraglich.
    Bei einer die Verbrauchskosten (Heizung/Wasser) beeinflussenden Modernisierung stellt sich eine Kosten-Nutzen Frage. Wie unlängst bekannt ist, stehen energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem sehr schlechten Kosten-Nutzen Verhältnis. Zu beachten ist auch der Grund der sogenannten energetischen Zwangsmodernisierung per §559 seit Gesetzesänderung 2011 insbesondere im Bezug zum CO2-Emissionshandel und Abgasskandal sowie weiterer Verbrennung natürlicher Ressourcen, insbesondere Braunkohle. Soll all das der Mieter ausgleichen?
    Die Hauseigentümer nutzen den §559 bezüglich der Instandhaltungsmassnahmen der Fassade, die sie somit umgehen, sich die Kosten sparen, weil einfach eine Dämmung auf die alte Fassade angebracht wird. Zudem gibt es einen Pluspunkt wegen neuer Fassade im Mietspiegel, bzw. kein Minus mehr wegen alter Fassade. Das beißt sich alles vorne und hinten.

    Die Energiekosten-Einsparungen bei den Verbrauchskosten (Heizung/Warmwasser) sind bei einer energetischen Modernisierung im Verhältnis zum Modernisierungszuschlag so gering, dass das Fortbestehen des Modernisierungszuschlags nach Abzahlung der Modernisierungskosten durch die Mieter extrem stark fraglich ist. Ich habe bisher keine Initiative gefunden, die gegen diese Fortzahlung ist. Man stelle sich das so vor, dass man einen Kredit aufnimmt und diesen in Monatsraten abbezahlt. Nachdem der Kredit abbezahlt ist, bleiben die Monatsraten weiterhin bestehen. Solch einen Kredit würde niemand aufnehmen. Per §559 wird/wurde er den Mietern aufgezwungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sebria (5. Oktober 2018 um 20:38)

  • Hallo Sebria,

    such Dir einen Mieterverein Deiner Wahl, die schiessen seit Jahren gegen die Moderniesierungsumlage. Duerfte allerdings nicht viel bringen. Das wurde bereits mehrfach vom BGH ausgeurteilt.

    cu

    Guenni

  • Hallo Sebria,

    was ist jetzt konkret deine Frage?

    Man stelle sich das so vor, dass man einen Kredit aufnimmt und diesen in Monatsraten abbezahlt. Nachdem der Kredit abbezahlt ist, bleiben die Monatsraten weiterhin bestehen.

    Der Vergleich hinkt etwas. Bei einer Modernisierung geht es um eine dauerhafte Gebrauchswerterhöhung, bzw. Einsparung von Energie.

    Selbst wenn die Modernisierungskosten amortisiert sind, bleibt trotzdem der erhöhte Gebrauchswert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, was sind denn das hier für Antworten? Ziemlich unüberlegt.

    Wieso soll ich mir einen Mietverein suchen, wenn im nächsten Satz erwähnt wird, dass es nichts bringt. Super Tipp!

    Ich wüßte auch mal gerne, wer die Gerichtsprozesse  xxxxxxxx hat. Die Sache ist doch eindeutig. Sieht das denn niemand? Sind denn wirklich alle schon so geblendet?


    Wieso hinkt der Vergleich? Der Mieter zahlt diese dauerhafte Gebrauchswerterhöhung komplett aus eigener Tasche (also seinen Anteil). Wenn er nach 10 Jahren auszieht hat er wie viel davon? Kannst du rechnen? irre! Ich habe in diesem Fall also dem Vermieter eine dauerhafte Gebrauchswerterhöhung gezahlt, für die der Nachmieter dann weiterzahlen darf. Ich hab nichts mehr davon, habe sie aber gezahlt und bekomme kein Geld zurück. Wenn ich in der Mietwohnung mir das Bad oder die Küche extrem teuer ausstatten lasse aus eigener Tasche, dann kann ich das bei Auszug entweder zurückbauen lassen oder bekomme eine Ablöse vom Nachmieter, wenn er diese zahlen will. (zu beachten die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Ausstattung des Bades/Küche aus eigener Tasche. das ist nämlich genau der Punkt. Ich zahle zahle zahle und habe am Ende nichts davon. Ich zahle die Modernisierung für den Vermieter. Ich zahle sie ihm, damit ich mehr Miete zahlen darf!). Wenn ich bei Auszug eine Ablöse bekommen würde, dann wäre das fair. Die Sache mit der energetischen Modernisierung ist extrem unfair! Die dadurch entstehende Mieterhöhung steht in einem extrem schlechten Verhältnis zu den Einsparungen. Ich zahle für eine Modernisierung die mir keinerlei Vorteil bringt, sondern nur dem Vermieter, nach mind. 10 Jahren kassiert er die höhere Miete in die eigene Tasche, in voller Höhe, 11% Mieteinnahmenerhöhung, ich hingegen habe keine nennenswerte Energieeinsparung. Und wenn ich ausziehe ist das ganze gezahlte Geld futsch. Nein, ich müßte die Dämmung abreißen und mitnehmen, schließlich habe ICH sie gezahlt!!! XXXX

    Darkshadow: Beleidigung entfernt

    Einmal editiert, zuletzt von Sebria (23. November 2018 um 22:12)

  • Nur weil die Rechtslage dir nicht passt hast du hier keine User anzugreifen

    und zu beleidigen.

  • Hallo!

    Hinweis an Themenersteller! Im weiteren Verlauf bitte auf eine

    sachliche Gesprächsbasis zurückkehren und bitte auf die

    Ausdrucksweise achten.

    Gruß



  • Es ist müßig, über diesen Sachverhalt zu diskutieren.

    Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Grundlage, welche von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so bestätigt wurde.

    Ob hier ein moralisches Recht des Vermieters besteht, steht auf einem anderen Blatt.

    Sind denn wirklich alle schon so geblendet?

    Das hat damit nichts zu tun. Wenn Du daran etwas ändern willst, dann engagiere dich politisch. Anders wirst Du das Problem nicht lösen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine mangelhafte Modernisierung kann keine Grundlage für eine Mieterhöhung sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer Dämmung gleichzeitig Maßnahmen ausgeführt werden, die zugleich die energetische Wirkung der Dämmung neutralisieren. Eine Mieterhöhung ist deshalb unwirksam, wenn energetische Vorteile durch Nachteile für die Nutzung einer Mietwohnung überwogen werden, stellte das Amtsgericht Charlottenburg im Januar 2018 klar. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB voraussetzt, dass die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen ist.

    Ob dies für Deinen Fall zutrifft?

    Zudem ist eine Modernisierung ja nicht für die Ewigkeit. Nach etlichen Jahren wird diese evtl. wieder erneuert und kosten weiterhin Geld.

    So gesehen kann man auch argumentieren, das Haus zahlen die Mieter ab, aber diese wohnen das Haus auch ab und es bedarf ständig der Erneuerung, Modernisierung, Instandsetzung.

    Ich denke auch zum Nutzen der Mieter nicht nur zur Bereicherung der Vermieter.

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