Beiträge von Leipziger82

    Werden die Werte per Funk ausgelesen oder ist da immer jemand zum Ablesen vorbeigekommen?

    Wenn die Auslese per Funk vorgenommen wird, dann wende dich nochmals an den Ablesedienst und frag nach den Monatswerten.

    Wenn jemand vorbeikommt, müsste es ein Ableseprotokoll geben. Stehen dort die gleichen Werte, wie in der Abrechnung und zusätzlich noch deine Unterschrift, wirst Du da wenig Chancen haben.

    Sollten dies nicht 1,62 Euro sein oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden?

    Nein, da hast Du nichts falsch verstanden. Ich komme da auch auf 1,62 EUR.

    Bei den Verbrauchsabhängigen Kosten komme ich auch nicht auf 0,02 EUR, sondern auf 0,014 EUR.

    Hiermit würde ich den Vermieter mal konfrontieren.

    Jetzt frag ich mich wieviel der neue Vermieter erhöhen darf

    Ja nach Standort zwischen 15-20%, allerdings hängt das auch davon ab, wann bei Dir das letzte mal die Miete erhöht wurde, bzw. wie der Mietspiegel bei Euch aussieht.

    Da gibt es zu viele Unbekannte, um hier eine eindeutige Antwort zu geben.

    wie oft ich Besichtigungen dulden muss?

    1-2 mal pro Woche zu normalen Uhrzeiten (8-13 & 15-19 Uhr). Länger als 30-45 Minuten darf ein solcher Termin dann auch nicht dauern.

    Die Gefahr bei solchen Mietminderungen besteht immer darin, dass man die Höhe als Laie einfach falsch einschätzt.

    Hier empfiehlt sich immer der Gang zu einem Fachanwalt für Mietrecht oder zum Mietverein.

    Eine Zustimmung zur Mietminderung brauchst Du auch nicht. Ist der Gebrauchswert gemindert, zahlst Du nur eine angemessene Miete.

    Es muss die komplette Elektrik neu gemacht werden und da kein Schutz bei den Steckdosen ist besteht auch noch Lebensgefahr durch einen Stromschlag.

    Wer sagt das? Der Vermieter oder eine Dritte Partei? Bei letzterem wäre ich immer vorsichtig. Es gibt gerade bei älteren Gebäuden immer noch einen Bestandsschutz auf die Elektroinstallation.

    Ich kenne genügend Objekte bei denen die Installation um die 40 Jahre alt ist.

    Nochmal anrufen bringt vermutlich nichts. Da macht ein Schreiben (Einwurf-Einschreiben) mehr Sinn. Noch mehr Sinn würde hier der Gang zum Anwalt machen, bevor das Kind endgültig in den Brunnen fällt.

    Bei dieser Maßnahme geht es im weitesten Sinne um eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen. Die baulichen Gegebenheiten bei Dir kennen wir nicht, allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass hier jede Wohnung separat berechnet wird.

    56 € für ein ganzes Haus wären auch ein bisschen wenig.

    Ein Preisanstieg könnte in der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz begründet sein. Früher war es ja so, dass sämtliche Schornsteinfegearbeiten gesetzlich durch eine Gebührenordnung festgelegt wurden und die Preise stabil waren.

    Seit der Novellierung sind die privaten Dienstleistungen (dazu gehört auch die Gebrauchsfähigkeitsprüfung) eben nicht mehr in einer Gebührenordnung festgelegt, sondern können frei verhandelt werden.

    Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du beim Vermieter Einsicht in die Rechnungen/Belege fordern.

    Du solltest einfach abwägen, ob Dir die Wohnung das Wert ist. Abgesehen von solchen Dingen, wie Mietpreisbremse und Co. sollte es auf dem Land und bei einer Durchschnittsmiete von 5,80 EUR/m² nicht schwerfallen, etwas anderes zu finden, oder?

    Das Problem ist: Wenn Du diese ganzen Dinge (zurecht) monierst, wirst Du die Wohnung sowieso nicht bekommen.

    Aber die können jetzt nicht von mir fordern, dass ich das alte Schloss wieder einbaue, weil meine Nachbarin jederzeit Zugang zu meiner Wohnung haben möchte, richtig?

    Nein, deine Nachbarin hat kein Recht, ohne dein Wissen und dein Einverständnis deine Wohnung zu betreten.

    Der Vermieter kann lediglich verlangen, dass Du das Schloss bei Mietende zurück baust.

    Inwiefern ist er vor dem Rausschmiss geschützt wenn als einziger Grund gegeben ist, dass er keine Wohnung zugesprochen bekommt obwohl er sich bemüht.

    In dem Fall hätte er der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen, d.h. einen Härtefall erklären müssen.

    Im Normalfall hätte dies spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen müssen. Wenn der Vermieter im Zuge der Kündigung allerdings nicht auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen hat, dann gilt diese Frist nicht.

    Hier könnte der Mieter sogar noch während der Gerichtsverhandlung einen Härtefall erklären und der Vermieter schaut ggf. in die "Röhre".

    Erfolgt die Abrechnung dieser Kosten durch einen Ablesedienst?

    Wenn ja, würde ich nicht allein auf den Verbrauch schauen, sondern auch auf den jeweilige Anfangs- und Endzählerstand der Abrechnungen.

    Wenn die Ablesung per Funk erfolgt, kann man zusätzlich die Einzelverbrauchswerte (Monatsweise) beimj Ablesedienst einholen.

    Spätestens hier dürfte dann ein Ablesefehler erkennbar sein.

    Da gebe ich @darkshadow grundsätzlich recht. Der Anspruch zur Untervermietung ist sicher vorhanden und lässt sich bestimmt auch durchsetzen. Da habe ich zu kurz gedacht.

    Es gibt hier allerdings noch ein großes "aber", das man auf dem Schirm halten sollte. Sobald sich der nächste Bewohner dazu entscheidet, die WG zu verlassen, besteht hiernach die Gefahr, dass sich der Vermieter auf die Hinterbeine stellt und eine Vertragsentlassung einer einzelnen Person aus der WG untersagt.

    Das wäre dann ggfs. das Ende der gesamten WG.

    Nichtig wird der Vertrag durch die nicht entgegengenommen Schlüssel nicht. Selbst die fehlende Kautionsrate oder die Nichtzahlung der Miete stellt aktuell noch keinen Kündigungsgrund dar.

    Du kannst erst fristlos kündigen, wenn ein unerheblicher Teil der Miete fehlt (hier wären das vermutlich 2 Monatsmieten.

    Aktuell gibt es einen wirksamen Mietvertrag.

    Ich denke, da habt Ihr wenig Chancen. Hier handelt es sich ja nicht einmal um eine Untervermietung, da alle WG-Bewohner Hauptmieter sind.

    Theoretisch könnte der Vermieter auch jetzt schon der Kündigung des Mitbewohners widersprechen, da Mietverträge nur gemeinschaftlich durch alle Hauptmieter gekündigt werden können. Folglich müsstet Ihr dann schon zum 30.04.19 raus.

    Darf der neue Vermieter eine solche Vereinbarung einfach so abändern?

    Es handelt sich hier doch nicht wirklich um eine schriftliche Vereinbarung, oder? Wenn ich das richtig verstehe, gibt es hier nur diversen Mailverkehr zwischen den Mietern und dem damaligen Eigentümer.

    Ich behaupte mal, dass Du mit einem neuen Mietvertrag schlechter gestellt bist, als mit dem neuen.

    Ich wage nämlich zu bezweifeln, dass solche Dinge, wie Schönheitsreparaturen, Kleinstreparaturen, etc. in dem Altvertrag wirksam vereinbart worden sind.

    Es muss ja auch einen Grund geben, warum der Vermieter einen neuen Vertrag will.

    Kategorisch ablehnen würde ich das allerdings nicht. Ich würde mir das Exemplar mal anschauen und dann ggfs. mit einem Mieterverein o.ä. besprechen.

    Noch besser wäre natürlich ein Fachanwalt für Mietrecht. Das lohnt sich aber nur, wenn eine entsprechende Rechtschutzversicherung besteht.

    ich behaupte mal, dass die Netze dauerhaft zu dulden sind. Wenn der Vermieter nicht mittels Spikes für eine Taubenabwehr sorgen kann, dann muss er durch Netze für Abhilfe schaffen.

    Letztendlich handelt es sich dann tatsächlich auch nur um eine optische Beeinträchtigung, die auch keine gravierende Wohnwertverschlechterung zur Folge hat.

    Hätte die Abrechnung aber nicht schon Dezember 2018 sein müssen?

    Nein, das funktioniert schon theoretisch nicht.

    Als Beispiel: Der Vermieter erhält die Schlussrechnung von den Versorgern (z.B. Wasser) für 2018 erst zu Beginn des Jahres 2019.

    Da kann er nicht schon im Dezember darüber abrechnen.

    Laut § 556 (3) BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit, um Dir eine Abrechnung zuzustellen.

    Ich denke demnach ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass ich in 6 Wochen Heizung/Warm Wasser in Höhe von 120€ verbraucht habe :/

    Es gibt ja aber auch andere Betriebskostenarten, die nicht dem Verbrauch unterliegen (Hauswart, Versicherungen, Allgemeinstrom, etc.)

    ich wäre ja auch schon mit einem Teil der Kaution zufrieden, aber ich erhalte nichtmal eine Reaktion.

    Dann würde ich den Vermieter nochmal schriftlich und nachweislich (Einwurf-Einschreiben) auffordern, die Kaution auszuzahlen. Passiert dann immer noch nichts, dann gib das ganze an einen Anwalt.

    Hallo,

    Ich habe im Dezember keine Betriebskostenabrechnung erhalten

    Wenn Du die Wohnung erst letztes Jahr bezogen hast, hat der Vermieter noch bis 31.12.2019 Zeit, um eine Abrechnung zuzustellen, sofern der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch ist. Da hast Du noch gar keinen Anspruch drauf.

    Ansonsten könnte der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten, da diese auch noch nicht fällige Ansprüche absichert.

    Eine Nachzahlung dürfte aufgrund des Ein- und Auszugs während der Heizperiode auch zu erwarten sein.

    Die ganze Kaution darf der Vermieter nicht einbehalten.

    Ansonsten hat der Vermieter längstens 6 Monate Zeit, um die Kaution auszuzahlen. Wenn bis dahin nichts passiert, würde ich nochmal mit dem Anwalt reden.

    Hallo,

    auch wenn ich hier keine konkrete Frage lese, versuche ich mich trotzdem mal.

    An Anspruch auf Zusendung von Kopien hast Du nicht, solange es Dir zuzumuten ist, die Originalbelege in den Büroräumen des Vermieters einzusehen. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Fahrtweg bis 100km, der zumutbar ist.

    Ist die Entfernung größer, hast Du einen Anspruch auf Zusendung von Kopien der Belege, allerdings dürfen dann Kopierkosten in Rechnung gestellt werden.

    Du kannst bei der Einsicht beim Vermieter allerdings die Belege abfotografieren.

    Bei der Umlage der Kosten für Gartenpflege ist ein unmittelbarer Nutzen erst einmal irrelevant. Hier geht es schon allein um die Optik des Wohnumfeldes.

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